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Mal wieder Wechselmöglichkeit PKV --> GKV
Verfasst: 28.02.2008, 09:50
von HolgiWilli
Tja mal wieder die alten Probleme: Bin früher mal in die PKV gewechselt. Alleinstehend, kein Problem. Hab dann meine jetzige Frau kennengelernt. Sie im Mutterschutz, gesetzlich versichert. Tja, dann haben wir aber Zwillinge bekommen. Die warn zuerst über die Mutter gesetzlich versichert, passte auch noch. Nun haben wir aber geheiratet. Wir haben erst mal meine Frau weiter mit Mindestsatz gesetzlich Versichert gelassen, und die Kinder familienversichert über Sie. Ich dachte das geht so. NEE, nun mussten wir ne Fette Nachzahlung für Sie PLUS die von der Krankenkasse geleisteten Zahlungen für die Zwillinge machen. Nun gut, auf alle Fälle Null Toleranz der Krankenkasse.
Also Rückzahlung plus Beitrag für 2 Kinder (Privat) plus meine Frau (freiwillig Versichert) plus mein PKV Beitrag!! Unterm Strich bekommen die Krankenkassen mit der Rückzahlung fast 50% meines Einkommens. Muss ich nun wirklich erst Arbeitslos werden um in die GKV zu kommen und meine Familie darüber mitversichert bekommen.. Mir sind die Beitragsrückstellungen der letzten Jahre eh egal. HILFE wer bekommt uns in die GKV... Die Sonderleistungen der PKV sind mir vollkommen egal, hat mich noch nie Interessiert. Bei meinem Hausarzt werden eh alle gleich behandelt.
Verfasst: 28.02.2008, 12:39
von insurer
Hi,
es gibt grds. 2 Möglichkeiten wieder in die Gesetzliche zu kommen. Arbeitslos werden oder weniger verdienen. Arbeitslos werden schließen wir schonmal aus, bleibt also nur weniger verdienen.
Auch nicht gerade schön, aber Du mußt es mit Deinem Arbeitgeber hinbekommen, wenigstens für eine gewisse Zeit, weniger Stunden zu arbeiten. Ansonsten kannst Du Dir alles weitere sparen.
Wie lange? Meiner Meinung nach 3 Monate. Ist nicht gesetzl. geregelt, aber Dein Arbeitgeber wird von Zeit zu Zeit geprüft und wenn der Zeitraum zu kurz sein sollte, "riechen" die Prüfer den deal.
Auf welchen Betrag Du runter mußt, hängt davon ab, seit wann Du in der PKV bist.
vor 2003 bereits PKV: 43.200 Euro danach erst in PKV: 48.150 Euro.(Jahresgrenzen)
Bei dem was Du erzählt hast, gehe ich mal davon aus, daß Du schon vor 2003 in der PKV bist.Das bedeutet für Dich gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wenn Du beispielsweise ab 1.7 auf weniger Stunden gehst, darf Dein Einkommen für den Rest des Jahres 21.600 Euro nicht übersteigen d.h 6 mal Dein monatliches Einkommen plus Weihnachtsgeld müssen unter 21.600 Euro liegen.
Das vereinbarst Du schriftlich mit Deinem AG. Weniger Stunden unbefristet.
Ab 1.10 hast Du dann ganz einfach "Lust" und arbeitest wieder Deine normalen Std.
D.h. ab 1.7 wieder versicherungspflichtig wg. unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die Erhöhung wirkt sich frühestens zum 31.12.2011 aus, da eine neue Regelung vorsieht, daß man 3 Jahre nacheinander die Grenze überschritten haben muß, damit man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht ausscheidet.
Alles klar?
Gruss
Insurer
geht leider nicht!
Verfasst: 04.03.2008, 15:06
von HolgiWilli
Da ich bei einem größeren Arbeitgeber bin und es mit Finanziell mit 6 Personenhaushalt plus 1* Unterhalt für ein weiteres Kind plus Rückzahlungen KV Leistungen scheidet diese Lösung leider aus! Ich hatte mal was gehört das es Kassengibt die mich & dann uns trotzdem aufnehmen. Denn ich zahl auch keinen geringen Beitrag!
HILFE es muss doch gehen!?
(Bin 40..)
Verfasst: 04.03.2008, 18:34
von insurer
Hallo,
Du bist mit Sicherheit ein "gutes Risiko" für eine gesetzliche Krankenkasse, allerdings glaube ich nicht, daß Du eine findest die Dich aufnimmt.
Die Kassen werden geprüft und diese Prüfer stürzen sich mit Vorliebe auf Versicherungszeiten, bei denen eine Vorversicherung fehlt. Kann die Kasse dann nicht vorweisen, daß Du eine Vorversicherungszeit bei einer gesetzlichen bereits hattest, wird es sehr teuer für diese Krankenkasse.
Das geht mittlerweile bis ins privathaftrechtliche für den Sachbearbeiter der Dich aufgenommen hat.
Dieses Risiko macht meines Wissens keine Kasse mehr mit.
Dann haben wir noch Deinen Arbeitgeber, der merkt das da was faul ist, wenn Du plötzlich eine Bescheinigung einer gesetzlichen vorlegst und wenn Deine PKV Versicherung etwas bemerkt, mußt Du Dich nicht wundern, wenn ihr Euch vor Gericht wiederseht.
Ich will hier kein Horrorzenario aufmalen, aber habe ich alles schonmal erlebt.
Sorry
Der Gesetzgeber will nun mal die Regel beibehalten: Einmal Privat immer Privat.
Die 2 Ausnahmen(arbeitslos oder weniger Geld) hatte ich Dir bereits erläutert.
Verfasst: 04.03.2008, 20:19
von jens16232
Hallo zusammen...
so schlimm wie das für dich, HolgiWilli, gerade ist, ist es das beste Beispiel dafür warum der Gesetzgeber den Riegel vor solche Wechsel GKV->PKV->GKV geschoben hat. Anders gesagt: Als du gut Verdient hast, war dir die private gerade gut genug mit nem kleinen Beitrag und den Leistungen. Jetzt wo ne Familienversicherung usw. bezahlt werden soll möchte man gerne wieder die Vorzüge der Solidargemeinschaft nutzen.
Hat man dich denn damals nicht aufgeklärt über die Risiken des Wechsels?
Grüße