selbständige kk-probleme
Verfasst: 27.02.2008, 16:07
Hallo zusammen!
Wie viele Selbständige bin ich (mehr oder weniger freiwillig und ahnungslos) aus der Arbeitslosigkeit ins kalte Wasser der Selbständigkeit gesprungen, in der Hoffnung das es "funktioniert".
Nun bin ich seit nicht ganz 3 Monaten selbständig, habe mich aber noch nicht freiwillig versichert (Pkv kommt nicht in Frage).
Nun habe ich heute mit meiner Krankenkasse(AOK) gesprochen, und die meinte es wäre kein Problem auch wenn ich die 3-Monats-Frist zur Anmeldung(einer freiwilligen Versicherung) nicht einhalte, würde ich unter die Bürgerversicherung(?) fallen(sie würden mich also trotzdem versichern), was nach ihrer Definition dasselbe sei.
Fragen: Wozu ist diese 3-Monatsfrist dann noch gut wenn ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt versichern kann?
Wenn ich die Versicherung nicht bezahlen kann, mich aber nach der Gesundheitsreform versichern muss, muss ich meine Selbständigkeit aufgeben oder gibts es da eine andere Möglichkeit?
Was genau hat es mit dieser 1225€ Beitragsbemessungsgrenze auf sich, und sind alle Krankenkassen verpflichtet diese (bei entsprechender Vorraussetzung) als Grundlage der Versicherung anzuerkennen?
Käme die Künstlersozialkasse für mich in Frage?(Bin Grafiker aber auch künstlerisch tätig, habe aber da bisher keine Rechnungen o.ä. geschrieben)
Ihr merkt sicher wie verwirrt ich bin, habe schon viel in diesem (und auch anderen Foren) gestöbert und gelesen aber bin ehrlich gesagt nicht viel schlauer geworden.
Da meine Selbständigkeit langsam ins Rollen kommt wäre es für mich persönlich sehr enttäuschend sie aufgeben zu müssen.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir zumindest einige dieser Fragen beantworten könnte!
Wie viele Selbständige bin ich (mehr oder weniger freiwillig und ahnungslos) aus der Arbeitslosigkeit ins kalte Wasser der Selbständigkeit gesprungen, in der Hoffnung das es "funktioniert".
Nun bin ich seit nicht ganz 3 Monaten selbständig, habe mich aber noch nicht freiwillig versichert (Pkv kommt nicht in Frage).
Nun habe ich heute mit meiner Krankenkasse(AOK) gesprochen, und die meinte es wäre kein Problem auch wenn ich die 3-Monats-Frist zur Anmeldung(einer freiwilligen Versicherung) nicht einhalte, würde ich unter die Bürgerversicherung(?) fallen(sie würden mich also trotzdem versichern), was nach ihrer Definition dasselbe sei.
Fragen: Wozu ist diese 3-Monatsfrist dann noch gut wenn ich mich auch zu einem späteren Zeitpunkt versichern kann?
Wenn ich die Versicherung nicht bezahlen kann, mich aber nach der Gesundheitsreform versichern muss, muss ich meine Selbständigkeit aufgeben oder gibts es da eine andere Möglichkeit?
Was genau hat es mit dieser 1225€ Beitragsbemessungsgrenze auf sich, und sind alle Krankenkassen verpflichtet diese (bei entsprechender Vorraussetzung) als Grundlage der Versicherung anzuerkennen?
Käme die Künstlersozialkasse für mich in Frage?(Bin Grafiker aber auch künstlerisch tätig, habe aber da bisher keine Rechnungen o.ä. geschrieben)
Ihr merkt sicher wie verwirrt ich bin, habe schon viel in diesem (und auch anderen Foren) gestöbert und gelesen aber bin ehrlich gesagt nicht viel schlauer geworden.
Da meine Selbständigkeit langsam ins Rollen kommt wäre es für mich persönlich sehr enttäuschend sie aufgeben zu müssen.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir zumindest einige dieser Fragen beantworten könnte!