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Welchel in die Private: Gesamt-, Steuer- und Soz. Brutto

Verfasst: 20.02.2008, 15:05
von hpb
Hallo,
um zu einer priv. Krankenkasse als Angestellter wechseln zu können muss man doch ein bestimmtes Jahreseinkommen über 3 Jahre erreichen (2007: 47700€, 2008: 48150€), oder?

Auf meinem Lohnzettel sind unterschiedliche Brutto-Werte angegeben:
Gesamtbrutto, Steuerbrutto und Soz.Versicherungsbrutto (wobei Gesamtbrutto < Steuerbrutto = Soz.Versicherungsbrutto gilt)

Was ist der Unterschied zw. diesen Brutto-Arten, welches ist für die Festlegung der Versicherungspflicht relevant?

Danke,
Peter

(Irgendwie hat keines der Foren 100%ig gepasst, also habe ich es mal hier gepostet)

Verfasst: 22.02.2008, 11:09
von Karsten
Hallo Peter,

was die Krankenkasse angeht bezieht es sich auf das SV-Brutto, woher der Unterschied zw. Steuer und SV-Brutto her kommt kann ich dir nicht sagen. Wird bestimmt was sein was für die Sozialversicherung nicht pflichtig ist, aber Steuern drauf bezahlt werden muß.

Karsten

Verfasst: 22.02.2008, 11:21
von hpb
Danke! (Das war die Antwort, die ich hören wollte).

Die oben genannten Grenzen (2007: 47700€, 2008: 48150€) sind korrekt, oder?

Mein SV-Brutto lag 2007 knapp über der Grenze. Da es 2006 noch drunter lag, muss ich noch 2 Jahre warten, bis ich wechseln kann, oder?

Danke,
Peter

Wechsel in PKV

Verfasst: 22.02.2008, 11:34
von Karsten
Meines erachtens stimmen die Rechengrößen, du kannst aber auch nochmal unter
http://www.abc-der-krankenkassen.de/rec ... en2007.htm
nachschauen. Dort findest du auch die Rechengrößen der letzten Jahre.

Ja, es müssen 3 vollständige Jahre zusammenkommen wo du über der BBG liegst, also wirst du noch ein wenig warten müssen :cry:

Karsten