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Kassenwechsel trotz laufender Krankengeldzahlung
Verfasst: 08.02.2008, 19:29
von siba
Hallo,
würde gern sofort in eine andere, für mich bessere und günstigere Kasse -TKK- wechseln.
Bin freiwillig versichert aber schon seit längerer Zeit AU mit Krankengeldzahlung.
Hat jemand Erfahrung wie so etwas ablaufen kann?
Danke für Infos
Siba
Verfasst: 10.02.2008, 10:50
von Krankenkassenfee
Hallo,
zuerst einmal gehörst Du zur Zeit nicht gerade zu den begehrten Versicherten. Ich würde das also nicht erwähnen, sonst wird man versuchen Dich abzuwimmeln.
Zur rechtlichen Sicherheit: Wenn Du Arbeitnehmer bist, gibt das keine Probleme. Die neue Kasse besorgt sich die Unterlagen der alten Kasse und zahlt in gleicher Höhe weiter.
Wenn Du selbständig bist, dann musst Du eine Kasse finden, die genau gleiche Konditionen (Beginn Krankengeldanspruch) hat. In diesem Fall rate ich Dir nicht zu wechseln...
Warum willst Du eigentlich gerade jetzt wechseln?
LG, Fee
Verfasst: 10.02.2008, 20:17
von siba
Danke erst einmal für die Antwort.
Meine Kasse ist finanziell ganz offensichtlich nicht sehr gut bestückt. Zumindest versucht man im für mich z.Zt. leider sehr notwendigen psychotherapeutischen Bereich Behandlungen zu verweigern oder zu verzögern.
Von meinen Ärzten erfahre ich regelm. daß z.B. die TKK für bestimmte Anwendungen besser zahlt. Das soll auch für die Kostenübernahme einer von meinem Chirurgen empfohlenen Stoßwellentherapie gelten!?
Bei meiner Kasse habe ich aus der täglichen Abwicklung heraus, das Gefühl (wahrscheinlich ist es überall so?) daß man zuerst einmal ein Heer an Mitarbeitern beschäftigt, die sich um die mögliche Ablehnung von Leistungen kümmert. Obwohl ich sehr krank bin (Kurarzt bestätigt als Zukunftsprognose 0-3 Std. Arbeitsfähigkeit) werden meine behandelnden Ärzte von Anfragen durch die Krankenkasse überhäuft. Wie kann man so etwas 78 Wochen ohne Schaden überstehen?
Was wird da wohl als nächstes auf mich zukommen? Eine berufliche Wiedereingliederung wurde bereits zweimal gefordert. Das ist derzeit aber überhaupt nicht möglich.
Für die Zukunft ist die TKK dann auch erheblich günstiger, als meine jetzige Kasse. Das aber wäre sicher nicht unbedingt ein Grund sofort zu wechseln.
Anreiz für die neue Kasse besteht vielleicht darin, daß in Kürze eine große Summe aus einer (aus 1984 bestehenden) Direktversicherung gezahlt wird. Hiervon muß ich ja wohl auch einen dicken Betrag an die jeweilige Krankenkasse abführen.
Es wird nicht einfacher, sein mehrfach versteuertes und sauer verdientes Geld für sich zu behalten.
Bin fast 57 Jahre alt und Arbeitnehmer - nicht selbständig! Zahle seit fast 42 Jahren in die Sozialversicherung ein. Die KK zahlt jetzt zum erstenmal
Krankengeld an mich.
Siba
Verfasst: 10.02.2008, 20:55
von Krankenkassenfee
Hallo,
auch die TK hat ein Krankengeldmanagement, sei gewiss, dass man Dich nicht unbehelligt wochenlang oder gar monatelang Krankengeld beziehen lassen wird.
Wenn Du sowieso nur noch 0-3 Stunden erwerbsfähig bist, wird man Dich auffordern einen Rehaantrag zu stellen und über kurz oder lang "in die Rente treiben". Da sich die TK von der alten Kasse auch alle MDK-Gutachten besorgen wird - sei sicher, dass Dir da nicht einfach immer nur das Geld gezahlt wird. Das Geld mag vielleicht pünktlicher kommen.
Ob die eine Psychotherapie genehmigen - Vertragsbehandlungen gibt es bei allen Kassen gleich schnell oder langsam (Du bist ja nicht der einzige Mensch in Deutschland, der Probleme hat. Das kann halt dauern). Ausservertragliche Therapien wird man im Einzelfall vielleicht langjährigen Mitgliedern zahlen - aber sicher nicht einem "Neuen", der nur kostet.
Zum Thema Stoßwellentherapie - ist seinerzeit als mit nicht nachgewiesener Wirkung vom Bundesausschuss ausgeschlossen worden. Ich würde mal sagen, solange Du nicht lebensbedrohlich erkrankt bist: Null Chance in der GKV. Und auch hier wird die TK die Leistungsbereitschaft für einen unlukrativgen Neukunden nicht walten lassen.
Du sagst, dass Du bald eine Direktversicherungs ausbezahlt bekommst. Dass macht Dich auch nicht attraktiver für die TK. Mal krass gesagt (und nimm das bitte nicht persönlich) Du bist krank und kostest - Du bist auch künftig ein schlechtes Risiko. Und die TK ist bekannt für Risikoselektion.
Befreie Dich mal von dem Gedanken, dass Du 78 Wochen Krankengeld beziehst. Fast jede Kasse hat ein Krankengeldmanagement, das dafür sorgt, dass Du entweder wieder schnell gesund wirst (MDK) oder zur Kur fährst und die Dich gesund machen oder man Dich in Richtung Rente/Umschulung bringt. Und die TK hat z.B. in Düsseldorf ein Krankengeldkompetenzzentrum - die kriegen Dich dann schneller gefasst, als Dir lieb ist.
So ist die reale Welt der Krankenkassen.
LG, Fee
P.S. Mein Rat: Bleib da, wo Du bist.
Verfasst: 05.03.2008, 18:36
von siba
Das stammt aus der letzten Antwort von Krankenkassenfee.
"Befreie Dich mal von dem Gedanken, dass Du 78 Wochen Krankengeld beziehst. Fast jede Kasse hat ein Krankengeldmanagement, das dafür sorgt, dass Du entweder wieder schnell gesund wirst (MDK) oder zur Kur fährst und die Dich gesund machen oder man Dich in Richtung Rente/Umschulung bringt."
Das volle Programm hat mich inzwischen getroffen.
-stufenweise Wiedereingliederung zum Ersten
-Rehaantrag mit Kur
-stufenweise Wiedereingliederung zum Zweiten
(Alles aufgrund der Schwere meiner Krankheiten leider ohne Erfolg für mich und für die Krankenkasse.)
-Jetzt aktuell (v. 3.3.) hat der "MDK" aufgrund der Aktenlage entschieden daß ich plötzlich nicht mehr AU bin. Soll die Arbeit bis zum 10.3. wieder aufnehmen. Gibt es da nicht bestimmte Fristen die eingehalten werden müssen? Kann man das Gutachten des MDK einsehen / anfordern? Mit welchen Informationen wurde der MDK gefüttert?
Der Stress geht voll weiter - meine Gesundheit bleibt auf der Strecke.
Was soll ich jetzt unternehmen?(Noch habe ich die Hoffnung auf einigermaßen Gesundung nicht ganz aufgegeben.)
Meine Ärzte werden natürlich Widerspruch einlegen.
Sollte ich einen Rechtsanwalt zur Unterstützung einschalten?
Wie bin ich im Zeitraum des Widerspruches versichert. Was passiert mit der Krankengeldzahlung?
Vielleicht kann mir hier nochmal jemand helfen.
Danke
Siba
Verfasst: 05.03.2008, 21:37
von Krankenkassenfee
Hallo,
Widerspruch gegen die Gesundschreibung kann nur der Arzt einlegen, weil es ja um medizinische Aspekte geht. Du selbst kannst als medizinischer Laie nur subjektiv Deine Meinung dazu mitteilen. Der Form halber kannst Du natürlich Widerspruch einlegen. Achte darauf, dass der Doc es auch innerhalb der Frist macht.
Anwalt halte ich für zu früh, der ist ja auch kein Arzt. Der Widerspruch hat (sofern er auch vom Arzt erfolgt) aufschiebende Wirkung. D.h. bis zur nächsten Untersuchung. Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch.
Bist Du rechtschutzversichert? Wenn nein, dann geh lieber zum VdK als zum Anwalt.
LG, Fee
Verfasst: 06.03.2008, 11:53
von insurer
Hallo, Fee hat(wie immer) eine umfasende Antwort abgeliefert
nur eins noch: falls Du gewerkschaftlich organisiert bist, helfen die Dir auch weiter wenn Du rechtliche Unterstützung brauchst.
Viel Erfolg
Gruss
Insurer
Verfasst: 06.03.2008, 21:08
von siba
Hallo,
und vielen Dank.
1. bin gut Rechtsschutz versichert und Mitglied im VDK
2. der Text des Bescheides räumt ausdrücklich mir die Möglichkeit ein Widerspruch einzulegen. Sollte oder muß der Doc. trotzdem? Er hat eine Kopie des Schreibens bekommen mit dem Vermerk "zur Kenntnis"
Der Bescheid ist vom 3.3.2008 mein letzter Auszahlungsschein vom 4.3. bis auf Weiteres vom Arzt ausgestellt.
3. was ich immer noch nicht verstanden habe, die BKK kennt meine Krankheiten - warum geht man diesen Weg der Gesundschreibung durch den MDK? Warum fordert man mich nicht einfach auf, den in meinem Falle viel naheliegenderen Weg über einen EU Rentenantrag zu gehen. Steht dahinter nur der Wunsch ein freiwillig mit Höchstbeitrag versichertes Mitglied zu halten?
Danke
Siba
Verfasst: 06.03.2008, 21:53
von Krankenkassenfee
Hallo,
glaub mir, der Arzt muss auf jeden Fall auch Widerspruch einlegen; ich halte den Bescheid der BKK für nicht ganz korrekt. Geh den sicheren Weg. Leg Widerspruch ein und sorge dafür, dass der Arzt es ebenfalls macht.
Die AU-Richtlinien § 7 Abs.2 besagen eindeutig, dass das MDK-Gutachten bindend ist. Sprich, der Arzt darf Dich gar nicht weiter krank schreiben bzw. seine Krankschreibungen über das vom MDK festgestellte Datum sind wertlos oder auch nutzlos. Also verlass Dich mal nicht darauf.
Rechtlich ist es so: Wenn der Arzt nicht gegen das Gutachten einlegt, bist Du arbeitsfähig. Punkt.
Warum die BKK den Weg gewählt hat? Ganz einfach: Es ist der billigere. Bist Du arbeitsfähig, sind sie fein raus. Krankengeld ist aus. Gerade weil Du den Höchstbeitrag bezahlst, bist Du im Krankengeldbezug auch höchstteuer. Bis eine EU-Rente bewilligt wird vergehen Monate oder auch 1-2 Jahre (falls Ablehnung und Rechtsweg); in der Zeit kostest Du auch nur.
So ist leider die Krankenkassenwelt. Und glaub mir, nächstes Jahr wird es noch schlimmer. Da wird noch mehr auf die Ausgaben geguckt.
Ich hoffe Dein Arzt macht das auch zügig so für Dich mit dem Widerspruch.
LG, Fee
Verfasst: 06.03.2008, 22:08
von Agion
Kurze Anmerkung zum Verwaltungsverfahrensrecht:
Es kann jeder grundsätzlich nur selbst Anträge für sich stellen.
Ein Arzt kann für Dich selber nie einen Antrag stellen.
Die Ablehnung der Krankenkassen stellt einen Verwaltungsakt dar. Der Verwaltungsakt ist gegen Dich persönlich gerichtet. Demzufolge kannst auch nur Du persönlich dagegen Widerspruch einlegen. Außer Du bevollmächtigst Deinen Arzt, dass er im Rahmen dieses Verfahrens für Dich handeln darf!
Ansonsten kann Dein Arzt nicht selber Widerspruch einlegen. Er persönlich hat ja keinen Antrag gestellt - hat demzufolge auch nichts abgelehnt bekommen.
Dein Arzt kann aber natürlich Deinem Widerspruch ärztliche Unterlagen beifügen um Deine Argumente zu bekräftigen!
Verfasst: 18.03.2008, 13:17
von ratte1
Hallo
der Arzt kann zwar keinen Widerspruch einreichen, aber einen so genannten begründeten Einspruch.
Der MDK ist dann verpflichtet ein Obergutachten zu erstellen. Bis dahin bleibt der KG-Asnpruch erhalten.
Daher ist es sinnvoll, - wie krankenkassenfee schon schrieb- beide Wege (Einspruch durch den Arzt und selbst Widerspruch) parallel zu gehen.
Freundliche Grüße
ratte1