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20 Stunden die Woche + Student = 200€ KV Beitrag?
Verfasst: 24.01.2008, 12:51
von Taki1980
Hallo.
Ich schreibe die Zeilen hier für meine Freundin aber auch für mich weil die KK uns irgendwie ganz schön belastet.
Meine Freundin geht an 3 Tagen die Woche arbeiten und hat 20 Stunden in der Woche. Sie geht nebenher an der FH Frankfurt Studieren.
Jetzt kommt die Krankenkasse mit einem Schrieb. Sie ist jetzt über 30 und der EBitrag verändert sich. Sie hat da etliche Sachen ausgefüllt und weggeschickt.
Jetzt kommt der Bescheid über den beitrag den sie selbst leisten muss und das sind 200€!!
Das ist ein Fünftel von ihrem gesamten Lohn. Sie verdient da knapp 1000€ Netto und muss davon noch KK Beitrag bezahlen.
Das kann doch nicht sein oder? Eigentlich müsste der ARbeitgeber sie doch versichern oder? Der Satz ist doch viel zu hoch.
Sie war bei ihrer Arbeitsstelle und die meinten sie könnten es direkt vom Lohn abziehen aber dann wären es auch 198€.
Frage: Stimmt das alles so? Ist das Rechtens? Müssen Studenten ohne Bafög ohne Sozialhilfe die sich den Ast abarbeiten noch 1/5 von ihrem Lohn an die Krankenkasse latzen?
Verfasst: 24.01.2008, 13:42
von freiwillig
out
Verfasst: 24.01.2008, 17:37
von Taki1980
Genau deshalb denke ich mir das da etwas schief läuft.
Sie verdient 1200€ Brutto. Die Renten und Pflegeversicherung bezahlt der Arbeitgeber. Also ist sie Versicherungspflichtig beschäftigt. Sie arbeitet nicht selbstständig sondern in einer Kindertagestätte der Kirche.
Gemäß dem Fall 1 (Versicherungspflichtig beschäftigt, nicht selbstständig) den du beschrieben hast müsste da ein Beitragsatz rauskommen. Wenn es bei 200€ liegt ist das aber zuviel das müssen dann ja 33% vom Bruttolohn sein (400€) wovon sie dann die Hälfte bezahlt (200€). Das kann eigentlich nicht sein.
Ich hab eher das Gefühl sie lassen sie als Freiwillig versichert laufen. Aber das dürfte doch garnicht gehen wenn sie da 20Stunden die Woche arbeitet und auch von ihrem Bruttolohn Beiträge abgezogen werden.
Ich schau auchnochmal auf ihren Bescheid von der Barmer was da draufsteht.
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
Verfasst: 24.01.2008, 19:15
von Taki1980
Ich hab nochmal bei der Barmer nachgeschaut.
Also circa 15% (Kinderlos) ist dort der Beitragssatz wenn sie Versicherungspflichtig beschäftig ist.
Das wären dann von 1200€ Brutto davon 15% sind 180€ (das kommt dem Betrag schon ziemlich nahe.
Allerdings muss die die 200€ monatlich alleine zahlen. Und das kann eigetnlich nicht sein.
Ist der Arbeitgeber nicht VERPFLICHTET die Hälfte davon zu übernehmen selbst bei Frewillig Versicherten?
Ansonsten ist das ja fast unzumutbar. 200€ von 1000€ Netto nochmal an die KK abzuführen. Warum wird das nicht gleich vom Bruttolohn abgezogen?
Für mich sieht das aus als wäre sie wie eine Selbstständige Versichert und müsste die Beiträge Privat Monatlich aus ihrem Geldbeutel bezahlen und nicht vomBrutto-Lohn Abzug.
Verfasst: 24.01.2008, 19:25
von Taki1980
So. Jetzt nochmal etwas genauer. Ich habe hier den BEscheid vorliegen.
Aus dem geht hervior das die Barmer sie in die Beitragsklasse 801 steckt.
Der Monatsbeitrag zur KV beträgt 181,81€ und die Pflegeversicherung 24,95€ . Der Monatliche Gesamtbetrag ist dann 206,26€
Laut der Aussage meiner Freundin übernimmt der Arbeitgeber den Kompletten Betrag für die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung und sie müsste die Krankenversicherung bezahlen in Höhe von 181,81€.
Wieso wird das so komisch gehandhabt da? Normal müsste sie von RV, KV und PV jeweils die Hälfte bezahlen und nicht "Wir bezahlen das und du bezahlst jenes".
Kommt mir alles sehr Spanisch vor. Melde mich nochmal wenn ich den Lohnzettel habe und sehe ob sie wirklich den vollen RV+PV Beitrag bezahlen von ihrer Arbeitsstelle.
Frage bleibt weiterhin bestehen: Ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet die Hälfte des KV Beitrages zu bezahlen? Wieso geht das komplett an der Abzugsberechnung vom Bruttolohn vorbei und wird privat vom Nettolohn bezahlt?
Verfasst: 25.01.2008, 16:00
von freiwillig
out
Verfasst: 26.01.2008, 09:31
von Taki1980
Danke für die Ausführliche Antwort. Es gibt also keine Krankenversicherungspflich die der ARbeitgeber anteilig bezahlen muss.
Das muss man also so akzeptieren. Oder?
Bleibt nurnoch zu klären wie man das Studium "nachrangig" betreiben kann und wie das dann abläuft? Muss man dann mehr als 20h die Woche Arbeiten?