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Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 26.07.2019, 15:13
von der-ahnungslose
Möchte mich mal wieder zu Wort melden, gibt ja selten ein Forum wo einem so schnell geholfen wird.
Davon abgesehen ist es draussen zu warm
Als freiwillig in der GKV Versicherter Selbständiger zahle ich derzeit knapp 190 Euro im Monat.
"Dummerweise" habe ich durch ein geerbtes Stück Land Pachteinnahmen, die ich mir alle 5 Jahre auszahlen lasse.
Ansonsten müsste ich (bei jährlicher Auszahlung) für 50 Euro Pacht welche ich monatlich erhalte, über 100 Euro mehr an die Krankenkasse zahlen.
Ich habe also 4 Jahre keine Einnahmen aus "Vermietung/ Verpachtung" gehabt, für 2020 müsste ich, da der Pachtvertrag
ausläuft/ neu gemacht wird, 12 Monate lang den höheren Beitrag zahlen.
Gilt die obige Berechnung auch noch wenn ich Rente beziehe und das Gewerbe abgemeldet habe,
oder ist beim Rentner die Pacht egal?
Pflichtversichert in der KVDR werde ich nicht sein.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 26.07.2019, 18:03
von heinrich
habe ich Dich richtig verstanden:
Du meinst bei 50 EUR Pacht IM MONAT
müsstest Du 100 EUR Beitrag IM MONAT mehr zahlen
?????????
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 26.07.2019, 18:20
von der-ahnungslose
Exakt.
Habe das Schreiben vom Pächter bei der Kasse vorgelegt
wann die Pacht eingeht, dann waren es 100 Euro weniger Beitrag.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 29.07.2019, 07:09
von heinrich
wir müssen unterscheiden
bis 31.12.2018 und ab 1.1.2019
bis 31.12.2018 (ich mache es kurz) konnten hauptberuflich Selbstständige mit 2 verschiedenen MindeststufenKLASSEN
eingestuft werden
1. mit Vermietung und Verpachtung (VuV) und 2. ohne VuV
Ohne VuV war der Beitrag dann ca. 100 weniger (wenn die Mindeststufe galt).
Ab 1.1.2019 gilt EINE EINHEITLICH Mindeststufe
nämlich Berechnung aus 1038,33 EUR monatlich
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt (ermäßigter Beitragssatz) 14,0 %. Der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse kommt dazu
(Durchschnitt 0,9). Dann kommt noch die Pflegeversicherung von 3,05 (wenn man mindestens ein Kind hat oder hatte) oder 3,3 %, wenn man nie ein Kind hatte.
Beitrag also ca. 190 EUR.
Die Pacht von 50 EUR mtl. kann nicht mehr 100 EUR Beitrag ausmachen.
Pacht ist auch bei Rentnern beitragspflichtig, die nicht mehr selbstständig sind.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 29.07.2019, 15:35
von der-ahnungslose
Dann werd ich mich wohl mal zur Krankenkasse begeben und mir den Unterschied im Beitrag ausrechnen lassen.
Im Laufe des Jahres verlängere ich ja den Pachtvertrag, denke die Auszahlung der Pacht alle 5 Jahre ist für mich
die preiswerteste Variante.
Vielleicht ändert sich die Gesetzgebung bis zu meiner Rente ja auch noch 3x.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 29.07.2019, 20:55
von heinrich
da denkst Du falsch
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 30.07.2019, 14:11
von der-ahnungslose
In welcher Hinsicht?
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 30.07.2019, 22:55
von heinrich
die Mindeststufe ist 1038,88
Du scheinst ja darunter zu liegen.
z.B:
wenn Du 900 Einkünfte (ohne die Pacht) hast.
Muss der Beitrag ja trotzdem aus 1038,33 EUR = ca. 190 Beitrag gezahlt werden.
Also aus 138,33 EUR fiktiveven Einnahmen oder Differenz/Aufstockung bis zur Mindeststufe.
Wenn jetzt die 50 EUR mtl. dazu kommen würden: würde es beim gleichen Beitrag bleiben, da die Mindeststufe
mit 900 + 50 = 950 nicht überschritten würde.
Wenn Du aber erst nach 5 Jahren die Auszahlung bekommt, dann würde ja der für diesen Jahr dann geltende
Monatswert 250 EUR betragen
900 + 250 = 1150
Damit würdest Du dann oberhalb der Mindeststufe liegen. Du würdest für diesen Jahr dann Beiträger oberhalb der Mindeststufe zahlen
und die anderen 4 Jahre exakt aus der Mindeststufe.
In der von mit beschriebenen Situation würdest Du 5 Jahre exakt aus der Mindeststufe zahlen.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 31.07.2019, 08:21
von der-ahnungslose
Dann hängt die neue Berechnungsart mit der Änderung 2019 zusammen.
Bisher war die Höhe der Pacht egal, wenn es Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung gab,
war man automatisch im teureren Tarif.
Werde aber trotzdem bei Gelegenheit bei der KK vorsprechen, um sicher zu gehen.
Die werden doch dann auch eine Tabelle haben, nicht das ich mit meinen Einkünften bei 1040,- Euro liege.
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 31.07.2019, 08:50
von Czauderna
Hallo,
bei 1040,00 € musst du schauen welche Beitragssätze (Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung normal oder mit Zuschlag für Kinderlose) massgebend sind und dann kannst du dir deinen Beitrag selbst errechnen - sind es bei der Mindestbeitragsbemessungsgrenze ca. 190,00 €,
wären es bei 1040,00 € vielleicht ca. 191,00 €.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 03.08.2019, 11:01
von RHW
Hallo "der-ahnungslose",
reden wir hier von einer normalen Krankenkasse oder von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (= "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fortswirtschaft und Gartenbau")?
Gruß
RHW
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 04.08.2019, 13:38
von der-ahnungslose
Es geht um die AOK, denke die kann ich nennen, ohne wegen Werbung Ärger zu kriegen
Re: Beitragsberechnung bei Pachteinnahmen
Verfasst: 08.08.2019, 13:05
von der-ahnungslose
So, Auskunft bei der AOK geholt, die Pachteinnahmen würden sich jetzt mit paar Euro mehr Beitrag im Monat niederschlagen,
kann ich also die Pacht wieder jährlich auszahlen lassen.