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Krankengeldbezug im Krankenhaus - wie läuft das ab?

Verfasst: 25.07.2019, 18:37
von Hideki69
Hallo ins Forum,

hat jemand Erfahrungen mit dem Thema Krankengeldbezug im Krankenhaus?

Hintergrund: ich muss mich in Kürze einer recht aufwendigen OP unterziehen und bin deswegen seit gut drei Monaten krank geschrieben. Ich bekomme zur Zeit entsprechend Krankengeld von meiner Krankenkasse und bin aktuell bis zu dem Tag meiner Einweisung ins Krankenhaus krank geschrieben.

Ich frage mich, wie genau das dann weiterläuft? Bekomme ich an dem Tag der Einweisung ins Krankenhaus eine Bestätigung oder ähnliches, die ich bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber einreichen kann? Sollte ich erst bei der Entlassung aus dem Krankenhaus (vermutlich nach 10 Tagen) eine Art Bestätigung erhalten, kann die Kasse ja sagen, dass sie 10 Tage nichts von mir gehört hat und somit die lückenlose Nachweispflicht nicht gewährleistet ist. Zudem entsteht ja auch eine große Lücke in der Auszahlung des Krankengeldes. Vielen Dank vorab für eure Antworten...

Re: Krankengeldbezug im Krankenhaus - wie läuft das ab?

Verfasst: 26.07.2019, 10:09
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Auch während der stationären Behandlung besteht natürlich der Krankengeldanspruch. Ich kenne aus meiner Praxis noch so, dass bei längeren Aufenthalten, z.B. länger als 14 Tagen vom behandelndem Arzt trotzdem eine Folgebscheinigung ausgestellt wurde, auf die wir dann jeweils zum Ausstellungstag das Krankengeld überwiesen haben wenn der Versicherte das so wünschte. Mein Rat ist - sich einfach mal mit der Kasse in Verbindung setzen und nach dem Procedere erkundigen - kann sein, dass sich inzwischen auch andere Lösungen gefunden haben.
Was die Frage nach der Meldung betrifft - mit der Übersendung der Aufnahmeanzeige wird grundsaetzlich natürlich auch die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Krankenkasse für die Dauer der stationären Behandlung angezeigt, von daher gibt es kein Problem.
Was den Nachweis für den Arbeitgeber betrifft - da musst du dich ggf. selbst um eine Lösung bemühen. Grundsaetzlich ist der Arbeitgeber mit Ablauf der Entgeltfortzahlung nicht mehr tangiert - wenn es aber da entsprechende Vereinbarungen gibt - dann bestehen die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna