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Schriftstück öffentlich zugestellt. Wie kommt Empfänger an den Inhalt?

Verfasst: 18.07.2019, 12:46
von Susanne Aon
Guten Tag.

Die Krankenkasse hat ein Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung (im Internet) zugestellt.
Der Empfänger ist ins Ausland verzogen und hatte der Kasse seinen Aufenthaltsort nicht mitgeteilt, allerdings dafür gesorgt, dass sein Briefkasten regelmäßig kontrolliert wird und man ihn über die Post in Kenntnis setzt.

Frage: Wie kann er einfach die Kasse auffordern, ihm den Inhalt mit einfachem Brief an seine alte Adresse zu senden?

Frage: Was wäre die rechtlich korrekte Vorgehensweise, um an den Bescheid zu kommen?

Vielen Dank

Re: Schriftstück öffentlich zugestellt. Wie kommt Empfänger an den Inhalt?

Verfasst: 18.07.2019, 13:12
von Czauderna
Hallo,
der Kasse eine E-Mail schicken und um Zusendung der Mitteilung bitten oder eine Postadresse schriftlich hinterlegen. Man kann aber auch die Kasse anrufen, ich würde aber den schriftlichen Weg bevorzugen.
Gruss
Czauderna

Re: Schriftstück öffentlich zugestellt. Wie kommt Empfänger an den Inhalt?

Verfasst: 18.07.2019, 14:15
von Susanne Aon
Vielen Dank.

Also einfach so? Müssen die dann antworten und wie aufgefordert formlos an die alte Adresse schicken?

Gruss

Re: Schriftstück öffentlich zugestellt. Wie kommt Empfänger an den Inhalt?

Verfasst: 18.07.2019, 15:23
von Czauderna
Hallo,
ja sicher werden die antworten - ich kenne es aus meiner Praxis - wir waren doch froh, wenn sich jemand gemeldet hat. Solche offiziellen Aushänge dienten meiner Erfahgrung nach immer dazu die Verjährung auszusetzen bzw. zu hemmen, also wenn wir noch Geld zu bekommen hatten.
Ich wuesste heute und spontan keinen anderen Grund warum eine Kasse eine solche Bekanntmachung offiziell ausgibt.
Gruss
Czauderna