Schriftstück öffentlich zugestellt. Wie kommt Empfänger an den Inhalt?
Verfasst: 18.07.2019, 12:46
Guten Tag.
Die Krankenkasse hat ein Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung (im Internet) zugestellt.
Der Empfänger ist ins Ausland verzogen und hatte der Kasse seinen Aufenthaltsort nicht mitgeteilt, allerdings dafür gesorgt, dass sein Briefkasten regelmäßig kontrolliert wird und man ihn über die Post in Kenntnis setzt.
Frage: Wie kann er einfach die Kasse auffordern, ihm den Inhalt mit einfachem Brief an seine alte Adresse zu senden?
Frage: Was wäre die rechtlich korrekte Vorgehensweise, um an den Bescheid zu kommen?
Vielen Dank
Die Krankenkasse hat ein Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung (im Internet) zugestellt.
Der Empfänger ist ins Ausland verzogen und hatte der Kasse seinen Aufenthaltsort nicht mitgeteilt, allerdings dafür gesorgt, dass sein Briefkasten regelmäßig kontrolliert wird und man ihn über die Post in Kenntnis setzt.
Frage: Wie kann er einfach die Kasse auffordern, ihm den Inhalt mit einfachem Brief an seine alte Adresse zu senden?
Frage: Was wäre die rechtlich korrekte Vorgehensweise, um an den Bescheid zu kommen?
Vielen Dank