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Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 13.06.2019, 06:48
von Pseudonym
Guten Morgen helfende Gemeinde,
leider hat es mich massiv erwischt. Ich bin seit dem letztem Jahr arbeitslos und nun seit 3 Monaten in einer Maßnahme über einen Bildungsgutschein. Seit 1Woche bin ich krank geschrieben und die Maßnahme endet morgen. Während der Maßnahme habe ich ALG1 bezogen ohne von meinem Restanspruch von 13 Tagen was aufzubrauchen, dieser wird dann ab 15.06. fortgesetzt und endet am 27.06.2019.
Ich brauche ab 28.06.2019 gar keinen Antrag auf ALG2 zu stellen, da ich verheiratet bin und es gerade so mit dem einem Einkommen auf dem Satz liegt.
Krank bin ich noch bis 14.06.2019 geschrieben. Medikamente habe ich aber noch bis mitte nächsten Monat. Nun meine Frage:
Ich glaube nicht, dass ich so schnell wieder auf die Beine komme. Bekomme ich ab dem 28.06. Krankengeld, (natürlich wenn ich weiterhin AU geschrieben bin) obwohl ich zu diesem Zeitpunkt erst 3 Wochen während der Krankheit im Leistungsbezug stand?
Vielen Dank für Hilfe
Re: Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 13.06.2019, 11:27
von Czauderna
Hallo,
Ja, die Kasse zahlt Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Gruß
Czauderna
Re: Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 14.06.2019, 08:26
von Pseudonym
Guten Morgen und vielen lieben Dank @Czauderna
Ändert sich daran was wenn ich vor über einem Jahr (in dem ich ebenfalls im ALG1 Bezug stand) bereits ausgesteuert wurde, aber seit mehr als 6 Monaten die letzte AU mit Endbescheinigung (allerdings war dieses dieses Datum ca. 7 Monate nach Ende des Krankengeldfalles) vorlag?
Die Blockfrist ist ebenfalls abgelaufen.
Habe hier viel gelesen und dennoch bin ich mir doch nicht sicher.
Auch zur Blockfrist. Ich habe in meinem Ordner gewühlt. Erstmals bin ich am 19.10.1999 bis Anfang 2001 wegen solcher Diagnosen krank geschrieben worden. Aufgrund des Zusatzbeitrages habe ich 2015 die Kasse gewechselt. Diese hat mir mit der Aussteuerung zum 02.05.2018 die Blockfristen mitgeteilt. Der angegebene Zeitraum ist der 29.04.2016 - 28.04.2019.
Das muss aufgrund der AU 29.04.2013 - 11.04.2014 gebildet worden sein.
Werden diese Blockfristen denn nur aus den letzten 3 Jahren gebildet? Oder hätte hier aus 19.10.1999 - 18.10.2002 wenn ich jetzt richtig rechne der 19.10.2017 - 18.10.2018 gebildet werden müssen?
Mit diesen Fragen und Grüßen an die Experten wünsche ich allen einen sonnigen Tag
Pseudonym
Re: Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 14.06.2019, 09:41
von Czauderna
Hallo,
ich bin seit drei Jahren aus der Praxis raus, von daher bitte das Folgende ohne Gewähr, wie es so schön heisst.
Also, nach über einem Jahr Widerspruch gegen eine ggf. falschen Leistungsablauf einlegen - ob das erfolgreich sein wird, das wage ich zu bezweifeln, aber probieren kann man es allemal.
Sachverhalt :
Ausgehend von der ersten bekannten AU. wegen der Aussteuerungsdiagnose vom 19.10.1999 - würden die letzten beiden Blockfristen bei Fortschreibung
a) 19.10.2014 - 18.10.2017 und
b) 19.10.2017 - 18.10.2020
sein.
Wenn das Leistungsende auf den 02.05.18 festgesetzt wurde und wir von 546 Leistungstagen ausgehen, dann muesste die AU. am 12.11.2016 begonnen haben, also während der Blockfrist a). Da aber in dieser Blockfrist, ausgehend vom AU-Beginn 12.11.2016 das Leistungsende nicht erreicht werden konnte, bestünde ab dem 19.10.2017 ein erneuter Anspruch von maximal 546 Tagen, womit natürlich der 02.05.2018 nicht mehr haltbar wäre.
Die aktiven Experten mögen mich korrigieren wenn ich da einen gravierenden Denkfehler gemacht habe.
Wenn meine Meinung richtig ist, dann bleibt tatsaechlich die Frage, in wieweit nach so langer Zeit ein Widerspruch Chance auf Erfolg hat. Das muesste dann ggf. auf dem Rechtsweg geklärt werden. Es gab da mal ein Vereinfachungsregelung, wonach die Kasse auf Nachforschungen zu AU-Zeiten vor der aktuellen Blockfrist lagen verzichtet haben. Ob das rechtens war bzw. ist, ich weiss es nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 14.06.2019, 11:28
von Pseudonym
Hello again,
Danke für diese ausführliche Erklärung. Aber ganz im Ernst, einen solchen Rechtsstreit würde ich nicht durchhalten. Die Kasse hatte mir auch ein paar Wochen vor der Aussteuerung ein Schreiben gesandt, ich bin aber in solch schlechter Verfassung gewesen, dass ich weder an die erste Erkrankung, obwohl sie lange dauerte, gedacht hatte, noch fähig war das daraus resultierende zu erkennen.
Fiel mir selber auch heute erst auf als ich auf der Suche nach Antworten auf aktuelle Fragen das KG Forum durchstöbert hatte. Gestern erst habe ich bei der Suche nach Daten die AUD Belege beider Kassen von denen ich mir vor einem Jahr eine Kopie gemacht hatte genauer angesehen.
Ich möchte nur Klarheit über meine jetzige Situation, da es mich nun erneut aus der Bahn geworfen hat.
Von daher bitte ich, insbesonere Dich Czauderna, der mit großem Einsatz und Aufwand hier seine Freizeit verbringt um nervlichen Wracks wie mir zu helfen die eigentlich klare erste Antwort/Aussage "Ja, die Kasse zahlt" mit den folgenden Daten und Fristen die die Kasse hat noch einmal zu Überprüfen.
03.11.2016 - 12.11.2018 AU im Grunde genommen durchgehend wenn es richtig ist, dass man während einer Reha als AU gilt
02.05.2018 Aussteuerung
12.11.2018 Endbescheinigung
29.04.2016 - 28.04.2019 Blockfrist
27.06.2019 Anspruch ALG 1 erschöpft
Lieben Dank und allen Lesern und Antwortenden ein schönes Wochenende
Re: Bekomme ich KG wenn ALG Anspruch vor den 6 Wochen endet
Verfasst: 14.06.2019, 13:12
von Czauderna
03.11.2016 - 12.11.2018 AU im Grunde genommen durchgehend wenn es richtig ist, dass man während einer Reha als AU gilt
02.05.2018 Aussteuerung
12.11.2018 Endbescheinigung
29.04.2016 - 28.04.2019 Blockfrist
27.06.2019 Anspruch ALG 1 erschöpft
Hallo,
also, um ab dem 28.06. wieder Krankengeld wegen dieser Diagnose zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
1) Versicherung mit grundsaetzlichem Krankengeldanspruch - Ist erfüllt, weil AU. während ALG-Bezug eingetreten ist und nach dem Ende der massgebenden Blockfrist , dem 28.04.2019 begonnen hat.
2.) Seit dem Leistungsende, dem 02.05.2018 darf für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Diagnose vorgelegen haben -
Ist erfüllt - die Zeit vom 13.11. - 07.06. umfasst mehr als sechs Monate .
Also, ich bleibe dabei - bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit über den 27.06. hinaus muss die Kasse Krankengeld zahlen.
Gruss
Czauderna