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Suche GKV ! Student, verh. 2 Kinder, noch Soldat und über 30

Verfasst: 17.01.2008, 11:49
von VailVision
Hallo

Ich bin auf der Suche nach einer geieigneten Familienversicherung. Ich, 32, momenten noch Sodat (--> freie Hilfürsorge) muss mich zum 01.03.08 versichern, da ich aus dem Aktiven Dienst ausscheide. Zur Zeit studiere ich an der FH ALgSig BWL. Laut Aussage AOK (bei der ich vor meiner Wehrdienstzeit Pflichtversichert war) kam die Antwort dass sie mich überhaupt nicht versichern kann, siehe Zitat:

leider gibt es keine Möglichkeit Sie bei unserer Kasse zu versichern.
Da Sie bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben, besteht keine Versicherungs- pflicht als Student, sodass die Studentenversicherng nicht durchgeführt werden kann. Auch eine freiwillige Versicherung kommt nicht in Frage, da Sie aufgrund Ihrer Absicherung in der freien Heilfürsorge die Vorversicherungszeiten, welche für die freiwillige Versicherung vorliegen müssen, nicht erfüllt haben. Um diese Zeiten zu erfüllen müssten Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder das komplette Jahr vor Abschluss der freiwilligen Versicherung gesetzlich versichert gewesen sein. Zudem kann die freiwillige Versicherung immer nur im direkten Anschluss an eine gesetzliche Versicherung aufgenommen werden, d. h. eine freiwillige Versicherung kann nie direkt nach einer Mitgliedschaft über die Freie Heilfürsorge oder einer Privaten Versicherung vorgenommen werden.

Zitat ende.

Meine Frau und meine beiden Kinder sind zur Zeit Privat versichert (insg ca 230 €) und noch Beihilfeberechtigt
Wenn ich mich jetzt auch noch PV-versichere komme auf kosten von ca 350 €/mon -->> WAHNSINN <--

Darum möchte ich in die gesetzlich was wohl auch per Gesetzesänderung möglich sein sollte.

Wer weiß Rat??
Wer kann mir eien GV empfehlen
Wer hat ähnliche Erfahrungen ?

Ich bin um jeden Kommentar dankbar!!!

Liebe Forumsgrüße

VV

Verfasst: 17.01.2008, 15:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich sehe auch kein Beitrittrecht ....
Einzige Chance § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V - Nachhrangige Versicherungspflicht. Aber die Frage ist, ob Du dem Personenkreis der GKV zuzuordnen bist. Wird schwierig. Argumentiere damit, dass Studenten im Normalfall in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind und Du Dich nicht von dieser Krankenversicherungspflcht hast befreien lassen (hast Du doch nicht, oder?)

Warst Du schon mal gesetzlich versichert? Wenn ja, geh zu dieser Kasse und stell einen Antrag nach de, o.g. § ab 1.3.08 und guck mal, was die so sagen. Dagegen kannst Du ggf. Widerspruch einlegen. Warst Du noch nie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dann geh zu irgendeiner -nur nicht unbedingt zur AOK. Besser irgendwohin, wo die nicht so viel Ahnung, aber noch Ansprechpartner haben. Und wo man Mitglieder gebrauchen kann.

Wird schwierig...

LG, Fee

Verfasst: 17.01.2008, 15:39
von VailVision
Hallo da bin ich wieder

Das sind ja tolle Aussichten

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Ich war natürlich vor meiner 12-jährigen Wehrdienstzeit in der gesetzlich KK (AOK), und habe seit Eintritt in die Bundeswehr freie Heilfürsorge.

Hilft mir vielleicht auch eine abgeschlossene Anwartschaft für den Eintritt in die gesetzliche oder gelten die nur für PV????

D.h. die müssen mich jetzt wieder nehmen, oder ? laut gesetztesänderung

Vielleicht ja nicht in der Studentenversicherung sondern als freiwillig versicherter

Kann ich auch zu einer anderen KK wechseln oder muss ich zur AOK zurück?

Verfasst: 17.01.2008, 15:55
von Krankenkassenfee
Hallo,

mhhh dann ist der Ansprchpartner die AOK.
Geh noch mal da hin, stelle einen schriftlichen Antrag. Lege etwas handgeschriebenes bei und bitte um einen schriftlichen Bescheid über die Annahme bzw. Ablehnung. Lass Dir ggf. den Abteilungsleiter geben.
Deine Argumentation:

Wenn Du am 1.3.08 einen Antrag auf Versicherung stellst - gehörst Du zum Personenkreis der Nichtversicherten Personen. Zuletzt warst Du über die freie Heilfürsorge versichert - nicht privat. Deiner Meinung nach bist Du dem Personenkreis der GKV zuzuordnen. Vor allem, weil Du ja jetzt studierst. Druck das mal aus und nimm es mit: http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... ckkehr.pdf
Ich such im Büro am Montag noch mal in meinen Unterlagen, ob ich was für Dich finde.

Wenn alle Stricke reissen: Kann Deine Frau nicht mal anfangen zu arbeiten? Über 400 € natürlich. Dann könntest Du doch in die Familienversicherung. Oder bekommst Du von der Bundeswehr noch weiter Geld / Zuschüsse / Einnahmen?

LG, Fee

Verfasst: 17.01.2008, 18:55
von VailVision
Hallo Fee

Meine Frau würde natürlich gerne Arbeiten aber zur Zeit ist das noch nicht möglich da Ihr mein gerade eins gewordener Zwerg am Bein hängt.

Ja ich bekomme ab dem 01.03.08 sog. Übergangsgebührnisse in Höhe von 90% meines letzten Bruttogehaltes (3 Jahre lang)

Einnahmen aus selbstständiger Arbeit bzw Vermietungen bestehne keine!

Habe vorher mit der AOK Friedrichshafen Abt Studentenversicherung telefoniert. Bei dem Gespräch wurde auf jedem Fall klar, dass mich die AOK B-W versichern muss (--> da ich vor der Bw bei der AOK versichert wahr), zu welchem Tarif allerdings ist noch unklar. Sie wollen sich in den nächsten Tagen wieder melden. Die Unklarheiten bestehen in der Altersüberschreitung zum einem und zum anderen ob mein Studium das ich gerade mache noch zum Zweiten bildungsweg gehört da ich seit 2004 meine Realschule, dann Fachhochschule gemacht habe und jetzt studiere.

Naja, egal wie es ausgeht werde ich es hier posten

Und Dir lieb Fee vielen vielen Dank für Deine Mühen und ein schönes Wochenende!

Verfasst: 24.01.2008, 18:46
von Krankenkassenfee
Sie haben Post ...

Verfasst: 24.01.2008, 21:20
von Rossi
Du gehörst, meines Erachtens, definitiv ab dem 01.03.2007 zum Personenkreis der Pflichtversicherten. Da ist nicht´s dran zu rütteln.

Wenn die AOK immer noch am grübeln ist, dann drucke Dir mal nachfolgendes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen aus.

Guckst Du hier: http://www.vdak-aev.de/versicherte/Mitg ... _sgb_v.pdf

Auf Seite 15 Absatz 2, da steht es drinne.

Damit dürfte die Beitragseinstufung auch klar sein.

Für die Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt § 240 SGB V entsprechend. Jenes ist die rechtliche Grundlage für die Berechnung des Beitrages für die freiwillige KV.

Damit stellen die Bruttoübergangsgebührnisse die sog. beitragspflichtige Einnahme dar.

Jetzt kannst Du selber rechnen

Bruttoübergangsgebührnisse

* x % Beitragssatz KV AOK (ca. 13,5)
* 0,9 % zusätzlicher Beitragssatz
*1,7 % Pflegeversicherung