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Ratenweise Zahlung Kaufpreis. Wirkung auf Befreiung
Verfasst: 31.05.2019, 06:49
von heinrich
ist es für die Befreiung der Arzneimittel
eine EINNAHME, wenn jemand
ein Haus verkauft und sich das Geld ratenweise (z.B. 2000 EUR)
auszahlen lässt.
Sind die 2000 Einnahmen oder ist es ein Vermögen (angenommen Hausverkauf 180.000 EUR), welches quasi wie bei
Vermögensverzehr ratenweise entnommen wird
Re: Ratenweise Zahlung Kaufpreis. Wirkung auf Befreiung
Verfasst: 31.05.2019, 10:25
von Czauderna
Hallo Heinrich,
ich habe das da beim GKV-Spitzenverband gefunden - Welche Einnahmen als „Einnahmen zum Lebensunterhalt“ im Sinne des § 62 SGB V gelten, ist im jeweils aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen zu entnehmen, welches regelt, welche Einnahmearten darunter fallen bzw. nicht darunter fallen. Vom Grundsatz bleibt festzuhalten, dass zu den „Einnahmen zum Lebensunterhalt“ alle Einnahmen gehören, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen.
Demnach muesste es so sein, dass hier regelmässig (monatlich) 2000,00 € Einnahmen fliessen welche zum Lebensunterhalt verwendet werden können.
Gruss
Czauderna
Re: Ratenweise Zahlung Kaufpreis. Wirkung auf Befreiung
Verfasst: 07.07.2019, 15:48
von RHW
Hallo,
im "Gemeinsamen Rundschreiben vom 04.12.2013 in der Fassung vom 09./10.12.2015 zu Einnahmen zum Lebensunterhalt" ist dieser Satz zu finden:
Bei Veräußerungsrenten, die aus dem Verkauf eines Hauses oder Betriebes herrühren (Verkauf auf Rentenbasis), zählt zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt nur der Ertragsanteil, da der Kapitalrückzahlungsanteil eine Kapitalumschichtung und damit einen Vermögensverzehr darstellt (BSG, Urteil vom 25.08.1982 - 12 RK 57/81 -).
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... erhalt.pdf
In der alphabeitischen Auflistung sind unter dem Stichwort "Veräußerung" zwei Beispiele angegeben, die evtl. zutreffen könnten.
Vielleicht hilft sonst der genaue Wortlaut des BSG-Urteils.
Gruß
RHW