Pflichtversicherung auf Antrag / vertragsloses Ausland
Verfasst: 29.05.2019, 07:20
Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragestellung im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht (hier Rente).
Der genannte Sachverhalt wurde bereits direkt an den zustaendigen Rentenversicherer gerichtet. Dieser kommt, unter Verweis auf das vierte Sozialgesetzbuch, zur Entscheidung, dass die Einzugsstelle und somit die Krankenkasse zustaendig sei.
Daher wende ich mich nun an das Forum und bedanke mich fuer die Hilfe.
1. Hintergrund
Arbeitgeber befindet sich in Deutschland.
Beginn des Arbeitsverhaeltnisses ist Anfang 2008.
Mitarbeiter verlaesst Deutschland Anfang 2011 ins vertraglose Ausland und ist dort fuer einen befristeten Zeitraum fuer eine Tochtergesellschaft der in der EU ansaessigen Muttergesellschaft taetig.
Diese Beschaeftigung unterliegt nicht dem Entsendungsgesetz. Das Arbeitsverhaeltnis in Deutschland wird aufrechterhalten und um eine zeitlich befristete Auslandsvereinbarung ergaenzt
Ueber den deutschen Arbeitgeber wird eine Pflichtversicherung auf Antrag abgeschlossen. Die Abmeldung (einschliesslich Umzug der Familie) in Deutschland erfolgt Mitte 2011.
Nach Beendigung der Beschaeftigung im vertragslosen Ausland (Ende 2014) erfolgt eine weitere befristete Beschaeftigung im vertragslosen Ausland (anderer Staat), welche wiederum Ende 2019 endet.
Es ist wahrscheinlich, dass im direkten Anschluss eine erneute befristete Taetigkeit im vertragslosen Ausland erfolgt. Gegebenenfalls ist es auch ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Der Mitarbeiter hat derzeit seinen Wohnsitz und staendigen Aufenthaltsort im vertragslosen Ausland.
Aufgrund einer Restrukturierung der deutschen Gesellschaften soll das Arbeitsverhaeltnis des Mitarbeiters Mitte 2019 auf eine andere in Deutschland ansaessige Gesellschaft (mit allen Rechten und Pflichten) transferiert werden.
Es besteht seit Beginn der Auslandstaetigkeit eine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
2. Fragestellungen
A. Hat der angestrebte Arbeitgeberwechsel in Deutschland fuer den Mitarbeiter renten-/ sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen oder Nachteile?
B. Sofern sich Nachteile ergeben, welche waeren es?
C. Was ist hinsichtlich der Rentenversicherung beim Transfer des Arbeitsverhaeltnisses zu beachten? Wie ist vorzugehen?
D. Kann der Mitarbeiter nachfolgend weitere befristete Taetigkeiten im Ausland aufnehmen, sofern es sich i) um das vertraglose Ausland handelt oder ii) um ein Land handelt mit dem Deutschland ein sozialversicherungsrechtliches Abkommen hat?
E. Gibt es eine Begrenzung oder einen maximalen Befristungszeitraum fuer die Pflichtversicherung auf Antrag, bespielsweise max. 15 Jahre oder nicht mehr als 5 Taetigkeiten fuer Beschaeftigung im vetragslosen Ausland?
ich habe folgende Fragestellung im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht (hier Rente).
Der genannte Sachverhalt wurde bereits direkt an den zustaendigen Rentenversicherer gerichtet. Dieser kommt, unter Verweis auf das vierte Sozialgesetzbuch, zur Entscheidung, dass die Einzugsstelle und somit die Krankenkasse zustaendig sei.
Daher wende ich mich nun an das Forum und bedanke mich fuer die Hilfe.
1. Hintergrund
Arbeitgeber befindet sich in Deutschland.
Beginn des Arbeitsverhaeltnisses ist Anfang 2008.
Mitarbeiter verlaesst Deutschland Anfang 2011 ins vertraglose Ausland und ist dort fuer einen befristeten Zeitraum fuer eine Tochtergesellschaft der in der EU ansaessigen Muttergesellschaft taetig.
Diese Beschaeftigung unterliegt nicht dem Entsendungsgesetz. Das Arbeitsverhaeltnis in Deutschland wird aufrechterhalten und um eine zeitlich befristete Auslandsvereinbarung ergaenzt
Ueber den deutschen Arbeitgeber wird eine Pflichtversicherung auf Antrag abgeschlossen. Die Abmeldung (einschliesslich Umzug der Familie) in Deutschland erfolgt Mitte 2011.
Nach Beendigung der Beschaeftigung im vertragslosen Ausland (Ende 2014) erfolgt eine weitere befristete Beschaeftigung im vertragslosen Ausland (anderer Staat), welche wiederum Ende 2019 endet.
Es ist wahrscheinlich, dass im direkten Anschluss eine erneute befristete Taetigkeit im vertragslosen Ausland erfolgt. Gegebenenfalls ist es auch ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Der Mitarbeiter hat derzeit seinen Wohnsitz und staendigen Aufenthaltsort im vertragslosen Ausland.
Aufgrund einer Restrukturierung der deutschen Gesellschaften soll das Arbeitsverhaeltnis des Mitarbeiters Mitte 2019 auf eine andere in Deutschland ansaessige Gesellschaft (mit allen Rechten und Pflichten) transferiert werden.
Es besteht seit Beginn der Auslandstaetigkeit eine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
2. Fragestellungen
A. Hat der angestrebte Arbeitgeberwechsel in Deutschland fuer den Mitarbeiter renten-/ sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen oder Nachteile?
B. Sofern sich Nachteile ergeben, welche waeren es?
C. Was ist hinsichtlich der Rentenversicherung beim Transfer des Arbeitsverhaeltnisses zu beachten? Wie ist vorzugehen?
D. Kann der Mitarbeiter nachfolgend weitere befristete Taetigkeiten im Ausland aufnehmen, sofern es sich i) um das vertraglose Ausland handelt oder ii) um ein Land handelt mit dem Deutschland ein sozialversicherungsrechtliches Abkommen hat?
E. Gibt es eine Begrenzung oder einen maximalen Befristungszeitraum fuer die Pflichtversicherung auf Antrag, bespielsweise max. 15 Jahre oder nicht mehr als 5 Taetigkeiten fuer Beschaeftigung im vetragslosen Ausland?