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Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 19:56
von Sephoria
Hallo und guten Abend,
ich muss in den nächsten Tagen den Rehaantrag an die DRV abschicken, damit ich die 10 Wochenfrist einhalte. Die KK hatte mir aber den Rehaantrag zukommen lassen, den muss ich aber nicht nehmen, oder?
Ich habe noch keine Klinik gefunden, dienlich auf den Antrag schreiben könnte. Mein Wunsch ist eine Tagesklinik und falls mir die Klinik nicht zusagen sollte, darf ich Widerspruch einlegen und eine andere Klink vorschlagen? Oder wie sind meine Rechte gegenüber der KK?
Ich hoffe ja das die DRV die Rehabilitation ablehnt, da nicht alle Möglichkeiten der Genesung ausgeschöpft worden sind. Gibt es so etwas?
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 20:47
von Czauderna
Hallo,
ich gehe mal stark davon aus, dass die Kasse dir einen Antragsformular der Rentenversicherung zugesandt hat, alles andere wäre unsinnig.
Also, solltest du diesen auch nehmen. Natürlich kannst du Wünsche gegenüber der Rentenversicherung äussern, z.B. in einem Begleitschreiben. Allerdings solltest du es vermeiden deinen Wunsch so zu formulieren dass es nach "Zeit gewinnen" aussieht - das könnte nach hinten losgehen - wenn du verstehst was ich damit meine ?.
Ob die Reha ambulant oder stationär durchgeführt wird, entscheidet zuerst die Rentenversicherung - die Kasse ist da raus. In der Regel ist eine ambulante Reha zu Lasten der Rentenversicherung schon möglich, kommt eben auf die Diagnose und die vorhanden Möglichkeiten an.
Gruss
Czauderna
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 20:52
von D-S-E
Hallo Sephoria,
meinst du eine ambulante Reha oder möchtest du in eine psychiatrische Tagesklinik?
Eine Tagesklinik hat eigentlich nichts mit einer Reha zu tun und läuft über die Krankenkasse.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 21:36
von Sephoria
Hallo Herr Czauderna, nein ich weiß nicht was sie meinen.
Ich möchte hier nicht absichtlich etwas hinauszögern.
Es gibt hier im Umkreis einige Kliniken und da möchte ich nicht rein, weil.die schlechte Bewertungen haben und mir sollte die Klinik ja auch zusagen.
Ich meinte, ob ich mit einer Entscheidung die gwtroffen wird auch ein Recht habe zu widersprechen.
Hallo DSE, eine Klinik, wo ich Zuhause schlafe kann. Morgens dorthin und nachmittags nach hause. Ich denke das nennt sich Tagesklinik.... oder?
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 22:03
von D-S-E
Okay ich habe verstanden was du meinst - eine ambulante Reha, wo du abends nach Hause kannst und nicht dort schläfst.
Du wurdest von der Krankenkasse in deinem Gestaltungsrecht eingeschränkt (siehe Aufforderungsschreiben). Wenn eine Reha bewilligt wird, die dir nicht zusagt, kannst du leider nicht so einfach auf die Reha verzichten oder die Klinik ändern.
Für all das benötigst du die Zustimmung der Krankenkasse. Nur wenn die Krankenkasse zustimmt, solltest du dich wegen eines eventuellen Klinikwechsels an die Rentenversicherung wenden.
Du verlierst deinen Krankengeldanspruch, wenn du die Reha in irgendeiner Weise verzögerst (z.B. durch Klinikwechsel, Verschiebung des Aufnahmetermins, Nichtantreten).
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 28.05.2019, 22:39
von Sephoria
Okay, dann alle Absprache mit der Krankenkasse führen, damit mein Krankengeld weiter gezahlt wird.
Danke:-)
Re: Fragen zum Rehaantrag
Verfasst: 21.06.2019, 21:10
von Czauderna
Hallo,
und, was ist daraus geworden ?
Gruss
Czauderna