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Befreiung Zuzahlung
Verfasst: 06.05.2019, 09:53
von Rentnerin01
Hallo,
mal einige Fragen zu der Befreiung von der Zuzahlung:
- ich nehme an, dass auch bei Rentnern die Bruttorente zu Grunde gelegt wird?
- was konkret zählt als Zuzahlung? Auch eine professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse, Zuzahlung Zahnersatz, ohne Rezept erhältliche homeopathische Mittel oder zählt ausschließlich die Zuzahlung, die für rezeptpflichtige Medikamente erhoben wird?
Danke für die Hilfe
Re: Befreiung Zuzahlung
Verfasst: 06.05.2019, 10:53
von Czauderna
Rentnerin01 hat geschrieben: ↑06.05.2019, 09:53
Hallo,
mal einige Fragen zu der Befreiung von der Zuzahlung:
- ich nehme an, dass auch bei Rentnern die Bruttorente zu Grunde gelegt wird?
- was konkret zählt als Zuzahlung? Auch eine professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse, Zuzahlung Zahnersatz, ohne Rezept erhältliche homeopathische Mittel oder zählt ausschließlich die Zuzahlung, die für rezeptpflichtige Medikamente erhoben wird?
Danke für die Hilfe
Hallo und willkommen im Forum,
Zahnreinigung - nein
Gesundheitskurse - nein
ohne Rezept erhältliche Mittel - nein
Zahnersatz - dafür gibt es eine eigene Härtefallregelung, auch abhängig vom Einkommen
anerkannt werden alle gesetzlich festgelegten Zuzahlungen für Medikamente, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel sowie Eigentanteile bei Fahrkosten und stationären Behandlungen.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung Zuzahlung
Verfasst: 06.05.2019, 12:15
von Rentnerin01
vielen herzlichen Dank Czauderna,
noch mal vergewissert: d.h. auch auf ein Privatrezept ausgestellte Arzneien (ein normales Rezept wegen KK Regelung nicht möglich) sind ausgenommen?
Was heißt Fahrtkosten, sind das Taxikosten oder auch Fahrten mit dem eigenen PKW zum Arzt.
Nochmal Dank
Re: Befreiung Zuzahlung
Verfasst: 06.05.2019, 12:22
von Czauderna
Rentnerin01 hat geschrieben: ↑06.05.2019, 12:15
vielen herzlichen Dank Czauderna,
noch mal vergewissert: d.h. auch auf ein Privatrezept ausgestellte Arzneien (ein normales Rezept wegen KK Regelung nicht möglich) sind ausgenommen?
Wenn die Kasse darauf eine Erstattung vornimmt (Einzelfallentscheidung), dann wird sie die normalerweise anfallende Verordnungsblattgebühr berücksichtigen - dann würde es berücksichtigt, ansonsten bei Privatrezepten - nein.
Was heißt Fahrtkosten, sind das Taxikosten oder auch Fahrten mit dem eigenen PKW zum Arzt.
Alle Fahrkosten,
die von der Kasse übernommen werden (Krankenwagen, Notarztwagen, Rettungswagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel und auch Privat-PKW werden mit einer gesetzlich festgelegten Zuzahlung von 5 € - max. 10,00 € belegt - die werden berücksichtig.
Nochmal Dank
Re: Befreiung Zuzahlung
Verfasst: 06.05.2019, 12:26
von Rentnerin01
vielen herzlichen Dank!