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Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 28.04.2019, 11:45
von KatK75
Hallo zusammen,

die Krankenkasse hat einen Fragebogen zugeschickt um den Anspruch auf Krankengeld zu prüfen. Der Fall ist wie folgt, dass der AG ordentlich und innerhalb der Kündigungsfrist am 31.3. zum 30.4. gekündigt hat und während der Freistellung vom 1.-.30.4. die Arbeitsunfähigkeit ab 8.4. über das Beschäftigungsende hinaus eingetreten ist.
Unter anderem wird in dem Fragebogen nun gefragt, aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis gelöst wurde.
Muss diese Frage beantwortet werden wenn die Kündigung ordentlich und fristgerecht ohne Angabe von Gründen erfolgt ist bzw. warum will die Krankenkasse das überhaupt wissen?
Zudem möchten sie noch eine Kopie der Kündigung. Muss diese tatsächlich mitgeschickt werden?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

LG, KatK75

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 28.04.2019, 19:37
von RHW
Hallo KatK75,

die Krankenkasse ist verpflichtet zu prüfen, ob ab 1.5. tatsächlich Krankengeld zu zahlen ist. Es kommt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer irrtümlich von einer kürzeren Kündigungsfrist ausgehen (zu Lasten der Krankenkasse bzw. der Beitragzahler der Krankenkasse).

Ich würde die Kopie beifügen, aber die Angaben zu den Gründen abdecken. Im Fragebogen würde ich bei den Kündigungsgründen "bedeutungslos" eintragen. Für die Krankenkasse sind diese Punkte relevant: Kündiger, Empfänger der Kündigung, Ausstellungstag der Kündigung, Wirksamwerden der Kündigung und Datum des Erhalts der Kündigung (was ggf. durch einen Empfangsvermerk auf der Kündigung erkennbar ist).

Falls die Krankenkasse wider Erwarten doch die Kündigungsgründe erfahren möchte, kann man sich an den Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse wenden.

Gruß
RHW

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 29.04.2019, 13:49
von KatK75
Hallo RHW,

vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich das auch so machen.
Im Kündigungsschreiben steht eh nichts von einem Grund, nur dass diese fristgerecht und ordentlich ist. War mir nur nicht sicher, ob die Krankenkasse überhaupt ein Recht darauf hat ein Kündigungsschreiben zu bekommen bzw. warum das überhaupt von Belang ist.

Eine andere Sache wäre jetzt noch, dass zusätzlich zu diesem Fragebogen noch ein weiteres Schreiben gekommen ist mit einem Fragebogen für den MDK. Das hat mich doch sehr verwundert, warum jetzt schon quasi mit Eintritt des Krankengeldes der MDK mit eingeschalten wird ? Auch die Psychotherapeutin, bei der heute die 1. probatorische Sitzung war, hat das zu diesem frühen AU-Zeitpunkt auch so noch nicht erlebt.
Was kann die Krankenkasse für Gründe haben jetzt schon den MDK auf den Plan zu rufen ?

Gruß
KatK75

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 29.04.2019, 15:13
von Czauderna
Hallo,
war da nicht etwas mit einer hinzugetretenen Erkrankung bzw. abweichendem ICD-Code - das, im Zusammenhang mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit relativ kurz vor Beschäftigungsende, da schaltet so manche Kasse mal den MDK zu so einem frühen Zeitpunkt ein, was nachvollziehbar ist.
Gruss
Czauderna

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 29.04.2019, 16:59
von KatK75
Hallo Czauderna,

ja das stimmt mit dem vom Psychotherapeuten noch zusätzlich diagnostiziertem ICD Code. Gut, dann hat das also schon so seine Ordnung dass der Medizinische Dienst schon eingeschalten wird. Vielen Dank für die Info, dann werde ich den Fragebogen entsprechend ausfüllen und zurück schicken.

Jetzt hätt ich nochmal eine grundsätzliche Frage : Wenn nun der Leistungsanspruch (Krankengeld) von der Krankenkasse bzw. MDK geprüft und geklärt ist...unabhängig davon, könnte dann trotzdem eine Ablehnung der Kostenübernahme der jetzt vom Therapeuten beantragten Kurzzeittherapie (12 Sitzungen) erfolgen ? Bzw. gibt es da Fristen die seitens der Krankenkasse eingehalten werden müssen um einen solchen Antrag zu genehmigen oder abzulehnen ? Vorher kann eine Therapie ja sonst gar nicht begonnen werden denk ich mal...

Gruß
KatK75

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 29.04.2019, 18:39
von Czauderna
Hallo,
das eine hat hier mit dem Anderen nichts zu tun - Das Eine ist eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit und der daraus resultierende Krankengeldanspruch, das andere ein Antrag auf Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung, wobei mir eigentlich nur bei einer Kurzzeittherapie die Stundenanzahl "25" geläufig ist. In der Regel werden solche Anträge bei Vertragstherapeuten nicht abgelehnt, handelt es sich doch um eine Vertragsleistung, es sei denn aufgrund des Antrags des behandelnden Psychotherapeuten muss eine Begutachtung stattfinden - bei Kurzzeittherapien eigentlich die Ausnahme, jedenfalls nach meiner Erfahrung.
Was die Bearbeitungszeit angeht, da kann ich auch nur aus eigener Erfahrung schreiben - bei Anträgen ohne Gutachten erfolgte die Bewilligung innerhalb von 14 Tagen. Wie geschrieben, es muss sich aber um einen Vertragsbehandler handeln.
Gruss
Czauderna

Re: Fragebogen wegen Anspruch Krankengeld

Verfasst: 29.04.2019, 22:29
von KatK75
Hallo,
danke für deine rasche Antwort, das hilft mir schon mal sehr weiter!
Gruß, KatK75