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Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 27.04.2019, 17:17
von Kurt08
Hallo,
ich bin als Rentner f r e i w i l l i g gesetzlich krankenversichert.
Nun bekomme ich meine Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung zum Fälligkeitstermin in einer Summe ausgezahlt.
Muss ich auf diesen Auszahlungsbetrag von ca. 20.000 € auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten und wie erfolgt dies?
Vielen Dank im voraus .
Kurt08
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 27.04.2019, 20:20
von Czauderna
Hallo,
Nein, musst du nicht, nur aus den Erträgen wenn du das Geld entsprechend anlegst.
Gruß
Czauderna
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 28.04.2019, 10:51
von Kurt08
Herzlichen Dank für die schnelle und positive Antwort.
Trifft dies denn auch auf Lebensversicherungen zu, die in einer Summe ausgezahlt werden oder gibt es da Unterschiede?
Danke nochmals für eine ergänzende Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Kurt08
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 28.04.2019, 15:30
von Czauderna
Hallo,
bei Lebensversicherungen kann es durchaus anders sein, wenn irgendwann mal ein Arbeitgeber beteiligt war und deshalb von einem Versorgungsbezug ausgegangen werden muss. Ansonsten gilt - Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 7. November 2017 und dort Seite 13.
Gruss
Czauderna
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 28.04.2019, 16:41
von Kurt08
Dankeschön für die rasche Beantwortung. Es ist eine große Hilfe, da die Suche im Netz zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat.
Für einen Laien ist das der tiefste Dschungel!!!
Einen schönen Sonntag noch.
Gruß
Kurt08
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 28.04.2019, 19:25
von RHW
Hallo kurt08,
Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse ist auf jeden Fall dies:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... nahmen.pdf
Auf Seite 13 ist dort angegeben, dass eine "Kapitalleistung aus einer privaten Kapitallebensversicherung (ohne befreiende Kapitallebensversicherung), sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt (im Erlebensfall)" beitragspflichtig ist, aber nur in Höhe des Ertragsanteils. Der ausgezahlte Betrag ist daher aufzuteilen in eine Beitragsrückzahlung und eine Verzinsung der eingezahlten Beiträge. Der Zinsanteil ist beitragspflichtig.
Die Aufteilung der Zinsanteils auf einen, 12 Monate oder 120 Monate ist hier geregelt:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... zahler.pdf
Die Zuordnung zu den 3 Varianten ist hier m.E. nicht 100%ig eindeutig. M.E. treffen hier § 5 Absatz 3 oder Absatz 4 zu.
Gruß
RHW
Re: Beiträge auf Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung
Verfasst: 30.04.2019, 18:46
von Kurt08
Hallo,
Möchte mich ganz herzlich bei allen für die schnelle Hilfe bedanken. Ihr seit große Spitze!
Gruß
Kurt08