Krankengeld bei abweichenden bzw. zusätzlichen ICD Code
Verfasst: 25.04.2019, 18:42
Schönen Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Krankengeld bei abweichenden ICD Codes.
Folgender Fall: Der Hausarzt stellt AU Bescheinigungen mit dem ICD Code 41.2 (Angst / depressive Störung) aus. Zur weiteren Abklärung / Diagnose gibt er eine Überweisung an den Psychotherapeuten, welcher nun (nach mehrwöchiger Wartezeit auf einen Termin) die Diagnose 32.1 (mittelgradige depressive Episode) stellt.
Erkennt die Krankenkasse für das mittlerweile anstehende Krankengeld aufgrund 41.2 nun die AU Bescheinigung für die neue Diagnose 32.1 als Folgebescheinigung an? Oder liegt hier wieder ein völlig neues Krankheitsbild vor und der Hausarzt muss somit wieder eine Erstbescheinigung ausstellen?
Für eure Info bin ich sehr dankbar.
LG KatK75
ich habe eine Frage zum Krankengeld bei abweichenden ICD Codes.
Folgender Fall: Der Hausarzt stellt AU Bescheinigungen mit dem ICD Code 41.2 (Angst / depressive Störung) aus. Zur weiteren Abklärung / Diagnose gibt er eine Überweisung an den Psychotherapeuten, welcher nun (nach mehrwöchiger Wartezeit auf einen Termin) die Diagnose 32.1 (mittelgradige depressive Episode) stellt.
Erkennt die Krankenkasse für das mittlerweile anstehende Krankengeld aufgrund 41.2 nun die AU Bescheinigung für die neue Diagnose 32.1 als Folgebescheinigung an? Oder liegt hier wieder ein völlig neues Krankheitsbild vor und der Hausarzt muss somit wieder eine Erstbescheinigung ausstellen?
Für eure Info bin ich sehr dankbar.
LG KatK75