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Krankengeld bei abweichenden bzw. zusätzlichen ICD Code

Verfasst: 25.04.2019, 18:42
von KatK75
Schönen Guten Abend,

ich habe eine Frage zum Krankengeld bei abweichenden ICD Codes.
Folgender Fall: Der Hausarzt stellt AU Bescheinigungen mit dem ICD Code 41.2 (Angst / depressive Störung) aus. Zur weiteren Abklärung / Diagnose gibt er eine Überweisung an den Psychotherapeuten, welcher nun (nach mehrwöchiger Wartezeit auf einen Termin) die Diagnose 32.1 (mittelgradige depressive Episode) stellt.
Erkennt die Krankenkasse für das mittlerweile anstehende Krankengeld aufgrund 41.2 nun die AU Bescheinigung für die neue Diagnose 32.1 als Folgebescheinigung an? Oder liegt hier wieder ein völlig neues Krankheitsbild vor und der Hausarzt muss somit wieder eine Erstbescheinigung ausstellen?

Für eure Info bin ich sehr dankbar.

LG KatK75

Re: Krankengeld bei abweichenden bzw. zusätzlichen ICD Code

Verfasst: 25.04.2019, 20:16
von Czauderna
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der ersten Diagnose noch Bestand hatte, dann gilt die Meldung mit der neuen Diagnose als hinzugetretene Erkrankung. Wenn zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit bestanden hat, dann muss in jedem Fall eine Erstmeldung erstellt werden mit der neuen Diagnose, wobei medizinisch geklärt werden muss (ggf. mit einem MDK-Gutachten) ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den beiden Diagnosen besteht.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld bei abweichenden bzw. zusätzlichen ICD Code

Verfasst: 26.04.2019, 08:46
von KatK75
Guten Morgen,

vielen Dank für die schnelle Info.
Dann trifft ersteres zu, weil die neue Diagnose des Psychotherapeuten während der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Eine zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit bestand nicht.

Nochmals Danke!
Gruß, KatK75