Minderjähriger Selbstständiger
Verfasst: 16.04.2019, 14:52
Hallo,
da mein Fall doch recht speziell ist, hoffe ich hier auf weitere Auskunft. Ich bin minderjährig und habe mich im September 2018 mit einem Gewerbe Selbstständig gemacht. Aufgrund dessen, dass ich den Großteil meiner Einnahmen durch einen einzigen Kunden erziele, habe ich mich bereits wegen dieser arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit bei der Rentenversicherung zeitlich befreien lassen, entweder bis sich meine Einnahmen auf mehrere Kunden verteilen oder ich die Selbstständigkeit aufgebe. Im Jahr 2018 habe ich ein Einkommen von 7000€ und im laufenden Jahr bisherige Einnahmen von 9000€ erzielt (ca. 2500€ monatliches Einkommen). Bis jetzt bin ich jedoch in der gesetzlichen Familienversicherung meiner Eltern mitversichert. Nach dem ich mich bei der Krankenkasse gemeldet habe, wurde mir ein Mitgliedsantrag zugesendet.
Meine Fragen:
1) Wie wird mein nachzuzahlender Beitrag für das Jahr 2018 und 2019 errechnet? Wird das Einkommen auf dem Einkommensteuerbescheid bspw. für das Jahr 2018 durch zwölf oder vier geteilt?
2) Ich erwäge wegen der undurchsichtigen Beitragshöhe bei der GKV aufgrund meines schwankenden Einkommens einen Beitritt in die PKV. Kann ich bei Aufgabe meiner Selbstständigkeit ohne Weiteres zurück in die Familienversicherung?
3) Meine Arbeitszeit in der Woche beträgt meistens weniger als 10 Stunden, des Weiteren besuche ich immer noch die Schule und mache mein Abitur. Gibt es hier im Bezug auf die Krankenversicherung etwas zu beachten?
4) Bei einem Verbleib bei meiner jetzigen Krankenkasse wurde mir bereits versichert, dass meine laufende kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange weiterhin übernommen wird. Muss die Behandlung bei einem Wechsel zu einer PKV ebenfalls übernommen werden oder hängt dieses von dem Versicherer ab? Hierzu erhielt ich leider von derselben PKV zwei unterschiedliche Antworten.
Liebe Grüße
Lama
da mein Fall doch recht speziell ist, hoffe ich hier auf weitere Auskunft. Ich bin minderjährig und habe mich im September 2018 mit einem Gewerbe Selbstständig gemacht. Aufgrund dessen, dass ich den Großteil meiner Einnahmen durch einen einzigen Kunden erziele, habe ich mich bereits wegen dieser arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit bei der Rentenversicherung zeitlich befreien lassen, entweder bis sich meine Einnahmen auf mehrere Kunden verteilen oder ich die Selbstständigkeit aufgebe. Im Jahr 2018 habe ich ein Einkommen von 7000€ und im laufenden Jahr bisherige Einnahmen von 9000€ erzielt (ca. 2500€ monatliches Einkommen). Bis jetzt bin ich jedoch in der gesetzlichen Familienversicherung meiner Eltern mitversichert. Nach dem ich mich bei der Krankenkasse gemeldet habe, wurde mir ein Mitgliedsantrag zugesendet.
Meine Fragen:
1) Wie wird mein nachzuzahlender Beitrag für das Jahr 2018 und 2019 errechnet? Wird das Einkommen auf dem Einkommensteuerbescheid bspw. für das Jahr 2018 durch zwölf oder vier geteilt?
2) Ich erwäge wegen der undurchsichtigen Beitragshöhe bei der GKV aufgrund meines schwankenden Einkommens einen Beitritt in die PKV. Kann ich bei Aufgabe meiner Selbstständigkeit ohne Weiteres zurück in die Familienversicherung?
3) Meine Arbeitszeit in der Woche beträgt meistens weniger als 10 Stunden, des Weiteren besuche ich immer noch die Schule und mache mein Abitur. Gibt es hier im Bezug auf die Krankenversicherung etwas zu beachten?
4) Bei einem Verbleib bei meiner jetzigen Krankenkasse wurde mir bereits versichert, dass meine laufende kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange weiterhin übernommen wird. Muss die Behandlung bei einem Wechsel zu einer PKV ebenfalls übernommen werden oder hängt dieses von dem Versicherer ab? Hierzu erhielt ich leider von derselben PKV zwei unterschiedliche Antworten.
Liebe Grüße
Lama