Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit
Verfasst: 16.04.2019, 09:50
Guten Morgen,
vielen Dank erstmal für die schnelle Aktivierung!
Zu folgendem Sachverhalt erhoffe ich mir ein bisschen Licht ins Dunkle : Mein Partner wurde am 31.03. zum 30.04. gekündigt und für den Monat April freigestellt. Während dieser Freistellung ist er erkrankt (ab 08.04.) und diese Erkrankung (Diagnose vom Arzt : Burnout / Depression) wird nun wohl auch über das Beschäftigungsende hinausgehen. Bereits am 02.04. nach Erhalt der Kündigung (und vor der Erkrankung) war er bei der Agentur für Arbeit und hat sich sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos gemeldet. Einen Antrag auf ALG 1 hat er aber bis dato noch nicht gestellt. Die Krankmeldung ab 08.04. wurde sowohl an die Krankenkasse als auch an den (Noch-) Arbeitgeber und zusätzlich an die Agentur für Arbeit geschickt.
Die Krankenkasse wurde gestern von ihm per Mail informiert, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 30.04. endet und er ab 01.05. arbeitslos ist.
Meine Fragen wären nun :
1) Reicht diese Information an die Krankenkasse per Mail ?
2) Muss bei der Krankenkasse ein separater Antrag auf Krankengeld erfolgen (ab dem 01.05.) oder kommt die Krankenkasse automatisch auf einen zu anhand der ihnen vorliegenden AU-Bescheinigungen ?
3) Muss die Agentur für Arbeit weiterhin über die AU informiert werden, also dass ab dem 01.05. weiterhin die AU-Bescheinigungen an die AfA geschickt werden ?
4) Der Antrag auf ALG 1 muss bei bereits bestehender AU vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit ja dann meinem Verständnis nach gar nicht an die AfA gestellt werden, da ja für die Zeit der AU erstmal die Krankenkasse als Leistungsträger eintritt, oder ?
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für eure Antwort(en) !
vielen Dank erstmal für die schnelle Aktivierung!
Zu folgendem Sachverhalt erhoffe ich mir ein bisschen Licht ins Dunkle : Mein Partner wurde am 31.03. zum 30.04. gekündigt und für den Monat April freigestellt. Während dieser Freistellung ist er erkrankt (ab 08.04.) und diese Erkrankung (Diagnose vom Arzt : Burnout / Depression) wird nun wohl auch über das Beschäftigungsende hinausgehen. Bereits am 02.04. nach Erhalt der Kündigung (und vor der Erkrankung) war er bei der Agentur für Arbeit und hat sich sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos gemeldet. Einen Antrag auf ALG 1 hat er aber bis dato noch nicht gestellt. Die Krankmeldung ab 08.04. wurde sowohl an die Krankenkasse als auch an den (Noch-) Arbeitgeber und zusätzlich an die Agentur für Arbeit geschickt.
Die Krankenkasse wurde gestern von ihm per Mail informiert, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 30.04. endet und er ab 01.05. arbeitslos ist.
Meine Fragen wären nun :
1) Reicht diese Information an die Krankenkasse per Mail ?
2) Muss bei der Krankenkasse ein separater Antrag auf Krankengeld erfolgen (ab dem 01.05.) oder kommt die Krankenkasse automatisch auf einen zu anhand der ihnen vorliegenden AU-Bescheinigungen ?
3) Muss die Agentur für Arbeit weiterhin über die AU informiert werden, also dass ab dem 01.05. weiterhin die AU-Bescheinigungen an die AfA geschickt werden ?
4) Der Antrag auf ALG 1 muss bei bereits bestehender AU vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit ja dann meinem Verständnis nach gar nicht an die AfA gestellt werden, da ja für die Zeit der AU erstmal die Krankenkasse als Leistungsträger eintritt, oder ?
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für eure Antwort(en) !