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Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 16.04.2019, 09:50
von KatK75
Guten Morgen,
vielen Dank erstmal für die schnelle Aktivierung!
Zu folgendem Sachverhalt erhoffe ich mir ein bisschen Licht ins Dunkle : Mein Partner wurde am 31.03. zum 30.04. gekündigt und für den Monat April freigestellt. Während dieser Freistellung ist er erkrankt (ab 08.04.) und diese Erkrankung (Diagnose vom Arzt : Burnout / Depression) wird nun wohl auch über das Beschäftigungsende hinausgehen. Bereits am 02.04. nach Erhalt der Kündigung (und vor der Erkrankung) war er bei der Agentur für Arbeit und hat sich sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos gemeldet. Einen Antrag auf ALG 1 hat er aber bis dato noch nicht gestellt. Die Krankmeldung ab 08.04. wurde sowohl an die Krankenkasse als auch an den (Noch-) Arbeitgeber und zusätzlich an die Agentur für Arbeit geschickt.
Die Krankenkasse wurde gestern von ihm per Mail informiert, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 30.04. endet und er ab 01.05. arbeitslos ist.
Meine Fragen wären nun :
1) Reicht diese Information an die Krankenkasse per Mail ?
2) Muss bei der Krankenkasse ein separater Antrag auf Krankengeld erfolgen (ab dem 01.05.) oder kommt die Krankenkasse automatisch auf einen zu anhand der ihnen vorliegenden AU-Bescheinigungen ?
3) Muss die Agentur für Arbeit weiterhin über die AU informiert werden, also dass ab dem 01.05. weiterhin die AU-Bescheinigungen an die AfA geschickt werden ?
4) Der Antrag auf ALG 1 muss bei bereits bestehender AU vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit ja dann meinem Verständnis nach gar nicht an die AfA gestellt werden, da ja für die Zeit der AU erstmal die Krankenkasse als Leistungsträger eintritt, oder ?

Ich bedanke mich im Voraus schon mal für eure Antwort(en) !

Re: Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 16.04.2019, 10:09
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
aus der Sicht der Krankenkasse - Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den 30.04.2019 hinaus durchgehend andauert, zahlt diue Krankenkasse ab dem 01.05.2019 Krankengeld. Der Arbeitgeber ist grundsaetzlich verpflichtet von sich aus der Kasse eine entsprechende Verdienstbescheinigung zu übersenden damit diese das Krankengeld berechnen kann. Wenn allerdings das Beschaeftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit beendet wird dann wird das schon mal ganz gerne vergessen. Aus dem Grund empfehle ich den Arbeitgeber entsprechend anzusprechen in der letzten April-Woche.
Zum Thema Arbeitsamt - Da es aufgrund der Arbeitsunfähigkeitkeit nicht zur Zahlung von ALG-1 kommen wird reicht nach meinem Dafürhalten lediglich die Inforamtion an das Arbeitsamt, dass der Antrag zurückgestellt wird wegen Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug - meine Meinung.,
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 16.04.2019, 15:47
von RHW
Hallo KatK75,

ich sehe es so:
1)+2) Wenn nächste Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den 30.4. hinaus ausgestellt wird, am besten bei der Krankenkasse persönlich abgeben und nachfragen, was noch auszufüllen ist.

3) +4) Die AU-Bescheinigungen brauchen nicht an die Agentur für Arbeit gesendet werden. Ab 1.5. hat die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu zahlen.

Ein zeitnaher Termin für ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit kann aber - trotz Arbeitsunfähigkeit - sehr hilfreich sein: Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt? Weiterbildung? Umschulung? Umorientierung? Qualifikationen? ....

Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit hat sofort eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen.

Gruß
RHW

Re: Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 16.04.2019, 18:16
von KatK75
Herzlichen Dank für die raschen Antworten :-)

@ Czauderna : Das werden wir dann so machen, man weiß ja tatsächlich nicht inwieweit der AG noch dran denkt die Verdienstbescheinigung zu schicken.
Auch der ALG1 Antrag wird jetzt erstmal nicht an die Agentur für Arbeit geschickt, persönlich arbeitssuchend bzw. arbeitslos hat er sich ja bereits am 02.04. gemeldet.
Ich glaube es ist ja auch so, dass man sich, sobald wieder eine Gesundschreibung erfolgt, eh sofort wieder vorstellig werden muss bei der AfA und sich erneut arbeitslos melden muss...oder ?

@ RHW : Persönliche Abgabe bei der KK ist leider nicht möglich, da keine Filiale in der Nähe. Aber mit telefonischer Abklärung bzw. per Mail sollte das ja auch klappen.
Also ich dachte ja schon, dass die AU Bescheinigungen (quasi dann der Durchschlag für den AG) weiter an die AfA gesendet werden müssen, damit dort bekannt ist, dass die Person auf dem Arbeitsmarkt bis auf Weiteres nicht vermittelbar ist und so auch keine Jobangebote weitergeleitet werden. Oder wäre das nur so falls man bereits ALG1 bezieht bzw. beantragt hat ?

Noch eine weitere Frage bezüglich deines letzten Satzes :
Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit hat sofort eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen.

Also die persönliche Arbeitslosmeldung ist ja bereits am 02.04. erfolgt, der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 08.04.
Somit müsste es ja passen, oder ?
Sobald er wieder gesund ist, muss er sich gleich am 1. Tag bei der AfA arbeitslos melden bzw. ggf. ALG1 beantragen. Da geht's glaub ja auch darum dass er weiter nahtlos krankenversichert bleibt !?

Viele Grüße
KatK75

Re: Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 17.04.2019, 09:57
von RHW
Hallo KatK75,

dann am besten anrufen und in der Krankengeldabteilung die genaue Lage schildern, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den 30.4. hinaus ausgestellt wurde.

Die AfA vermittelt vorrangig Alg-Bezieher. Alle anderen nur, wenn keine Alg-Bezieher in Frage kommen (in den meisten Regionen äußerst selten). Wenn die AfA erfährt, das man ab 1.5. doch keine Stelle sucht, reicht das aus.

Die persönliche Meldung, die bereits erfolgt ist, bezog sich auf die Zeit ab 1.5. Das ist ja wahrscheinlich hinfällig geworden.
Sobald er wieder gesund ist, muss er sich gleich am 1. Tag bei der AfA arbeitslos melden bzw. ggf. ALG1 beantragen. Da geht's glaub ja auch darum dass er weiter nahtlos krankenversichert bleibt !?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit (und damit das Krankengeld) z.B. mit dem 15.5. endet, sollte man sich am 16.5. persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn man sich z.B. erst am 20.5. meldet, wird auch das Alg erst ab 20.5. gezahlt. Somit würde auch erst ab 20.5. der Krankenversicherungsbeitrag von der AfA ab diesem Tag gezahlt.

Gruß
RHW

Re: Krankengeld bei Übergang in Arbeitslosigkeit

Verfasst: 19.04.2019, 16:10
von KatK75
Super, vielen herzlichen Dank für hilfreichen Infos :)

Grüße, KatK75