Beitragsbemessung freiwillige Versicherung
Verfasst: 14.01.2008, 13:58
Hallo!
Meine Frau und ich sind 2004 aus beruflichen Gründen nach Italien gezogen. Wobei mein Frau keiner Beschäftigung nachgeht und ich als Beamter für die Bundeswehr tätig bin. Zur Zeit ist meine Frau freiwillig bei einer BKK versichert und zur Beitragsbemessung wurde mein Gehalt (incl. aller Zulagen und Zuschüssen (Frechheit)) herangezogen. Nun geht meine Frau zurück nach Deutschland und 3-jährigen-Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf ALG mehr. Auch ALG II kommt nicht in Betracht. Infolgedessen kann auch keine Pflichtversicherung zum tragen kommen, oder gibt es da doch eine Möglichkeit?
Also müsste sie weiterhin freiwillig versichert bleiben. Aber wird denn auch diesmal mein Gehalt zur Berechnung herangezogen, obwohl ich im Ausland tätig bin und wir keine gemeinsame Haushaltsführung haben?
Außer einem Unterhalt meinerseits, wird meine Frau kein weiteres Einkommen haben.
Meine Frau und ich sind 2004 aus beruflichen Gründen nach Italien gezogen. Wobei mein Frau keiner Beschäftigung nachgeht und ich als Beamter für die Bundeswehr tätig bin. Zur Zeit ist meine Frau freiwillig bei einer BKK versichert und zur Beitragsbemessung wurde mein Gehalt (incl. aller Zulagen und Zuschüssen (Frechheit)) herangezogen. Nun geht meine Frau zurück nach Deutschland und 3-jährigen-Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf ALG mehr. Auch ALG II kommt nicht in Betracht. Infolgedessen kann auch keine Pflichtversicherung zum tragen kommen, oder gibt es da doch eine Möglichkeit?
Also müsste sie weiterhin freiwillig versichert bleiben. Aber wird denn auch diesmal mein Gehalt zur Berechnung herangezogen, obwohl ich im Ausland tätig bin und wir keine gemeinsame Haushaltsführung haben?
Außer einem Unterhalt meinerseits, wird meine Frau kein weiteres Einkommen haben.