Von der PKV in die GKV, schwierige Frage
Verfasst: 09.01.2008, 20:45
Hallo,
mal eine Frage. Bisher konnte mir diese Frage noch niemand richtig beantworten.
Also, folgendes Szenario...was wäre wenn:
Angenommen man ist schon mehr als 5 jahre in der PKV. Dann möchte derjenige in die GKV. Diese Person geht zum Arbeitgeber und bittet um Teilzeit auf unbestimmte Zeit. Mit diesem Einkommen liegt er unterhalb der Beitragsbessungsgrenze(ich glaub das sind zur Zeit 3600 Euro/Monat. Der Arbeitgeber schätz (soviel ich weiß muß der Arbeitgeber das tun) das zu erwartende Regelmäßige Einkommen und meldet ihn zum Jahresbeginn in der GKV an. Jetzt kommen zwei Fälle
1. Der Arbeitnehmer meldet sich wieder zur Vollzeit an und das zu erwartende Jahreseinkommen würde über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, über den restlichen Zeitraum gesehen.
2. Der Arbeitnehmer meldet sich wieder zur Vollzeit an (sehr viel später im Jahr) und das zu erwartende Jahreseinkommen würde jetzt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Bei Fall zwei wäre alles klar er bleibt in der GKV.
Aber was ist mit Fall1, was ist wenn mal Teil und mal Vollzeit während des Jahres.
Grüße
mal eine Frage. Bisher konnte mir diese Frage noch niemand richtig beantworten.
Also, folgendes Szenario...was wäre wenn:
Angenommen man ist schon mehr als 5 jahre in der PKV. Dann möchte derjenige in die GKV. Diese Person geht zum Arbeitgeber und bittet um Teilzeit auf unbestimmte Zeit. Mit diesem Einkommen liegt er unterhalb der Beitragsbessungsgrenze(ich glaub das sind zur Zeit 3600 Euro/Monat. Der Arbeitgeber schätz (soviel ich weiß muß der Arbeitgeber das tun) das zu erwartende Regelmäßige Einkommen und meldet ihn zum Jahresbeginn in der GKV an. Jetzt kommen zwei Fälle
1. Der Arbeitnehmer meldet sich wieder zur Vollzeit an und das zu erwartende Jahreseinkommen würde über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, über den restlichen Zeitraum gesehen.
2. Der Arbeitnehmer meldet sich wieder zur Vollzeit an (sehr viel später im Jahr) und das zu erwartende Jahreseinkommen würde jetzt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Bei Fall zwei wäre alles klar er bleibt in der GKV.
Aber was ist mit Fall1, was ist wenn mal Teil und mal Vollzeit während des Jahres.
Grüße