Heimliche Beitragserhöhung; ist das rechtens?
Verfasst: 09.01.2008, 19:37
Hallo Diskussionsforum,
hier ein m.E. juristisch problematischer Fall von ‚heimlicher Beitragserhöhung', der wohl manchem von Euch bekannt vorkommt, den ich aber bei Durchsicht der Forumsbeiträge bisher nicht thematisiert gefunden habe. Wer weiß juristischen Rat?
Meine KV (BKK Mobil Oil), bei ich erst seit 01.05.2007 Mitglied bin, hat bereits kurz nach meinem Beitritt zum 01.07.2007 Ihren Beitragssatz erhöht. Dies habe ich erst nachträglich durch ein Infoschreiben von Mitte Dezember 2007 erfahren. Ich nenne das eine ‚heimliche Betragserhöhung’, denn die Kasse hatte mich weder schriftlich noch sonst persönlich auf die Beitragserhöhung hingewiesen. In der Folge konnte ich nicht rechtzeitig mein reguläres Sonderkündigungsrecht ausüben. Darf eine KV Beitragerhöhungen durchführen, ohne dies dem Mitglied direkt zur Kenntnis zu geben? Ist das rechtens?
Zusatzinfos zum Fall:
Da ich sog. ‚Abeitgeberzahler’ bin und meine Verdienstbescheinigung etwaige Änderungen in den KV-Beiträgen nicht hervorhebt, habe ich auch indirekt nicht Kenntnis erhalten von der Erhöhung. Die im Dezember 2007 umgehend kontaktierte Dame an der KV-Hotline behauptete, dass man aus Kostengründen nicht jedes Mitglied einzeln anschreiben würde. Unterdessen habe ich erfahren, dass andere Mitglieder durchaus schriftlich und rechtzeitig zur Beitragserhöhung informiert wurden.
Ich habe umgehend nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung noch im Dezember 2007 (zum Ende des übernächsten Monats, d.h. zum 29.02.2008) gekündigt und mich dabei auf mein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung berufen. Im Antwort-Bescheid ist die BKK Mobil Oil auf meinen Fall gar nicht speziell eingegangen, sondern hat mir lediglich eine mit allgemeinen Textbausteinen angereicherte Austrittsbescheinigung zum 31.10.2008 (also nach Ablauf der regulären 18 Monate-Kassenbindung) geschickt. Ist eine solche verzögerte Entlassung aus der Mitgliedschaft rechtens?
Für juristischen Rat und Hinweise auf den Ausgang von vergleichbaren Fällen dankt Euch
Aller-Diamant
hier ein m.E. juristisch problematischer Fall von ‚heimlicher Beitragserhöhung', der wohl manchem von Euch bekannt vorkommt, den ich aber bei Durchsicht der Forumsbeiträge bisher nicht thematisiert gefunden habe. Wer weiß juristischen Rat?
Meine KV (BKK Mobil Oil), bei ich erst seit 01.05.2007 Mitglied bin, hat bereits kurz nach meinem Beitritt zum 01.07.2007 Ihren Beitragssatz erhöht. Dies habe ich erst nachträglich durch ein Infoschreiben von Mitte Dezember 2007 erfahren. Ich nenne das eine ‚heimliche Betragserhöhung’, denn die Kasse hatte mich weder schriftlich noch sonst persönlich auf die Beitragserhöhung hingewiesen. In der Folge konnte ich nicht rechtzeitig mein reguläres Sonderkündigungsrecht ausüben. Darf eine KV Beitragerhöhungen durchführen, ohne dies dem Mitglied direkt zur Kenntnis zu geben? Ist das rechtens?
Zusatzinfos zum Fall:
Da ich sog. ‚Abeitgeberzahler’ bin und meine Verdienstbescheinigung etwaige Änderungen in den KV-Beiträgen nicht hervorhebt, habe ich auch indirekt nicht Kenntnis erhalten von der Erhöhung. Die im Dezember 2007 umgehend kontaktierte Dame an der KV-Hotline behauptete, dass man aus Kostengründen nicht jedes Mitglied einzeln anschreiben würde. Unterdessen habe ich erfahren, dass andere Mitglieder durchaus schriftlich und rechtzeitig zur Beitragserhöhung informiert wurden.
Ich habe umgehend nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung noch im Dezember 2007 (zum Ende des übernächsten Monats, d.h. zum 29.02.2008) gekündigt und mich dabei auf mein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung berufen. Im Antwort-Bescheid ist die BKK Mobil Oil auf meinen Fall gar nicht speziell eingegangen, sondern hat mir lediglich eine mit allgemeinen Textbausteinen angereicherte Austrittsbescheinigung zum 31.10.2008 (also nach Ablauf der regulären 18 Monate-Kassenbindung) geschickt. Ist eine solche verzögerte Entlassung aus der Mitgliedschaft rechtens?
Für juristischen Rat und Hinweise auf den Ausgang von vergleichbaren Fällen dankt Euch
Aller-Diamant