Sonderkündigungsrecht zur Gesundheitsreform?

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Kniegeschädigter
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Sonderkündigungsrecht zur Gesundheitsreform?

Beitrag von Kniegeschädigter » 08.01.2008, 12:51

Wenn der Beitrag hier verkehrt ist, dann bitte verschieben.

Ich habe letztens die Erhöhung von der BKK Bergisch Land bekommen und dann pro forma sofort gekündigt. Ab 01.02.2008 könnte ich zu einer neuen Krankenkasse wechseln und überlege zur Knappschaft zu gehen.
Wenn ich wechsele, dann bin ich 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden, es sei denn, dass die eine Beitragserhöhung durchführt. Dann hätte ich ein Sonderkündigungsrecht.
Soweit die rechtliche Seite.
Was mir aber völlig unklar ist, mit Einführung des Einheitsbeitragssatzes 2009 werden nahezu alle Krankenkassen ihre Beiträge de facto anheben. Gilt diese gesetzlich bedingte Erhöhung als Erhöhung im Sinne des Gesetzes und erlaubt somit ein Sonderkündigungsrecht, ergo, könnte ich zum 01.01.2009 wieder wechseln oder gibt es so eine Art Sonderkonstrukt / Wortneuschöpfung, das diese Art der Auslegung verhindert? Schließlich wird ab 2009 der Beitragsatz jährlich gesetzlich angepasst.

Martin

wolf
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Beitrag von wolf » 08.01.2008, 17:58

Hallo Kniegeschädigter,

trotz Beitragserhöhung zum 01.01.2008 wird Deine Kündigung erst zum 31.03.08 wirksam wenn diese noch im Januar bei Deiner derzeitigen Kasse eingeht.

Zur Frage des Sonderkündigungsrechtes ab 01.01.09 wird Dir heute noch niemand konkret antworten können. Ich sehe auch die Sinnhaftigkeit nicht so ganz, wo doch "zunächst" alle Kassen einen bundeseinheitlichen Beitragssatz haben!?

Kniegeschädigter
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Beitrag von Kniegeschädigter » 09.01.2008, 20:09

Hallo Wolf.

Das mit der Kündigung ist schon längst erledigt. Ich bin von der BKK Bergisch Land sehr früh informiert worden und konnte somit zum 31.01.2008 kündigen. Die Bestätigung hab ich vorliegen.
Off Topic: ich hatte auch nie Probleme mit denen wie andere, genau genommen war das die bislang angenehmste Billigkrankenkasse in der ich war – und ich war in vielen. Ich bin ein Krankenkassenhopper.

Der Sinn des Sonderkündigungsrechtes zum 01.01.2009 ist recht einfach. Zunächst habe ich einmal einen einheitlichen Beitragssatz mit denen die Krankenkassen mehr oder minder auskommen werden.
Und genau dort ist der Punkt. Leider bedingt die Gesundheitsreform für den Versicherungsnehmer eine Umkehr der Wirtschaftlichkeitsfeststellung und verhindert damit Wettbewerb.

Bislang habe ich mir die wirtschaftlichste Krankenkasse einfach dadurch aussuchen können, das ich kurz auf den Beitragssatz geschaut habe. Kam in der Folge die Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, so hat sie den Beitrag erhöht. In dem Fall konnte ich kündigen und wechseln. Ich brauchte also für das unwirtschaftliche Verhalten der Krankenkasse nicht gerade stehen.

Zukünftig bezahle ich einen einheitliche Beitrag. Mir wird die Kohle aus der Tasche gezogen, ob meine Krankenkasse die tatsächlich braucht oder nicht. Erst nach Jahresfrist erhalte ich dann eine Abrechnung. Und dann kommt die Überraschung. Ist die Krankenkasse mit dem Geld nicht ausgekommen, dann bekomme ich eine Nachforderung. Und die muss ich bezahlen. Ergo, ich muss für unwirtschaftliches Verhalten meiner Krankenkasse gerade stehen.
Oder die Krankenkasse hat Überschüsse produziert. Dann kann ( in allen Erklärungen zur Reform steht immer kann, nicht muss) die Krankenkasse mir Beiträge erstatten.

Ziel für mich ist es, zukünftig eine Krankenkasse zu haben, die mir Beiträge zurückerstattet. Leider ist es heute nahezu unmöglich, dafür harte Kriterien zu finden. Am derzeitigen Beitragssatz kann man das leider nicht festmachen, denn es gibt reichlich Krankenkassen, die ihre günstigen Beiträge durch Schulden finanzieren (das Extrembeispiel BKK Heilberufe hat jeder noch vor Augen). Um einigermaßen sicher zu gehen, müsste ich mich jetzt mit möglichen in Frage kommenden Krankenkasse intensiv beschäftigen, ihre Bilanzen prüfen, die Mitgliederstruktur und auch die Fluktuation anschauen usw. usw.. Davon mal abgesehen, dass die Krankenkassen die erforderlich Daten mir mit ziemlicher Sicherheit nicht zugänglich machen (da wären sie auch schön blöd) hätte ich schon rein zeitlich bis Ende des Monats überhaupt keine Chance, diese Daten alle zu prüfen.
Wenn ich mich zum 01.02.2008 für eine neue Krankenkasse entscheide, so kann das nur eine Übergangslösung sein, bis unabhängige Wirtschaftsinstitute zur Einführung des Gesundheitsfonds ein Ranking mit harten Kriterien zur Verfügung stellen, das meine Entscheidung erleichtern kann.
Das ist der Sinn des Sonderkündigungsrechtes zur Gesundheitsreform 2009.

Ich hab zwischenzeitlich weiter im Internet gesucht und bin dabei auf eine Präsentation des Bundesgesundheitsministerium gestoßen. Da ist von einem Sonderkündigungsrecht nur noch für den Fall die Rede, das die Krankenkasse Nachforderungen stellt.

Martin

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 07.07.2008, 13:26

Also, ist zwar schon was älter aber egal. :wink:

Das Sonderkündigungsrecht ab Januar 2009 besteht nicht grundsätzlich, da ja die meisten Kassen wegen des Einheitsbeitragssatzes erhöhen. Es besteht nur, sofern die jeweilige Kasse einen Sonderbeitrag erhebt.

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