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Aufnahme in GKV ohne eigenes Einkommen?
Verfasst: 03.01.2008, 18:24
von Sankt Martin
Liebe Forums-Mitglieder,
leider muß ich meinen ersten Beitrag mit ein paar Fragen leisten - sorry!
Bin seit Jahren in der PKV vollversichert, unsere Kinder auch. Meine Frau war während ihrer Berufstätigkeit und Elternzeit in der TK pflichtversichert. Nun ist die Elternzeit rum und der Versicherungsschutz auch!
Wie kann meine Frau in die GKV, ohne Arbeitsverhältnis und ohne eigenes Einkommen? Wie kann sie eine GKV aussuchen (oder muß sie in die TK zurück)? Wonach bemisst sich dann der zu leistende Beitrag?
Vielen Dank für die Mühen und Antworten im voraus
Verfasst: 04.01.2008, 13:02
von wolf
Hallo Sankt Martin,
nach dem Ende der Versicherungspflicht bei der TK kann sie Ihre Mitgliedschaft in Form eines freiwilligen Versicherungsverhältnisses fortsetzen oder auch in die PKV wechseln.
Der Beitrag in der GKV bemisst sich nach der Hälfte Eures Familieneinkommens, wobei max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen wird. GGf. werden noch Kinderabschläge berücksichtigt. Die wirken sich beitragsmindert aus, sofern Du mit Deinem Einkommen gerade so über der BBg liegst oder darunter.
Der Höchstbeitrag für Deine Frau beläuft sich auf ca. 280 Euro inkl. Pflegeversicherung!
Wechseln in eine andere Kasse kann sie übrigens mit der ganz normalen Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Die Beitragsermittlung innerhalb des gesetzlichen KK ist aber nahezu indentisch.
Verfasst: 04.01.2008, 14:18
von Sankt Martin
Danke, Wolf,
nur zur Sicherheit -
"Wechseln in eine andere Kasse kann sie übrigens mit der ganz normalen Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten." bedeutet, daß meine Frau erst in die TK zurück
muß (als freiwillig versichert) und dann fristgerecht wechseln
kann, sofern sie das möchte? Sie strebt nämlich nach einer geöffneten BKK.
Verfasst: 04.01.2008, 15:10
von wolf
Hallo Sankt Martin,
so wie ich es verstanden habe ist ist sie ja laufend bei der TK versichert gewesen. Ob eine Pflichtversicherung in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt wird, ändert nichts an einer Mitgliedschaftszeit.
Also wenn sie seit 18 Monaten durchgehend bei der TK versichert war, kann sie nun zum 01.04.08 eine neue Kasse wählen, wenn die Kündigung zum 31.03.08 noch im Januar bei der alten Kasse eingeht.
Noch eine kleine Ergänzug: Aufgrund der Beitragssatzanhebung der TK zum 01.01.08 kann sie auch zum 31.03.08 kündigen ohne die Bindungsfrist erfüllt zu haben.
Verfasst: 04.01.2008, 17:13
von freiwillig
out.