Studentische Tätigkeiten - von GKV ständig neu angemeldet
Verfasst: 03.01.2008, 00:00
Hallo zusammen,
ich habe mal ne allgemeine Frage. Ich war in mehreren Beschädtigungsverhältnissen während des Studiums, die einen Wechsel zwischen Familienversicherung und KVdSt bewirkten.
So war ich am 08.08.2005 - 28.02.2006 erstmals in der KVdSt. Dann wieder familienversichert. Dann wieder ab 01.07.2006 - 30.03.2007 in der KVdSt. Dann soll ich wieder ab 01.04.2007 in der KVdSt gewesen sein, obwohl ich nie ne Rechnung dafür bekommen habe.
Auffällig dabei ist, dass die GKV im System einen Beitrittstermin am 01.07.2006 hinterlegt hat. Als ich nun aber meinen ersten festen Job angetreten habe, haben die mir ne Mitgliedsbescheinigung seit 01.04.2007 ausgestellt. Nachdem ich den Job angetreten habe, bekam ich ein Willkommensschreiben, dass ich ab 15.11.2007 Mitglied der GKV bin.
Mir scheint, als melden die mich immer wieder als Neukunde an, obwohl familienversicherung dazwischen bei der gleichen Versicherung bestand. Dürfen die das überhaupt? Müsste doch eigentlich so sein, wie beim Telefon, wo man sich einmal anmeldet, ne Mindestbindungsdauer hat (hier 18 Monate) und dann der Vertrag je nach Bedarf einfach verlängert wird...
Bitte gebt mir hierzu mal ne Auskunft. Das hängt ein wenig mit meinem anderen Fall zusammen, weil ich nachweisen muss, von wann die Bindungsfrist zählt.
Gruß. Peerless
ich habe mal ne allgemeine Frage. Ich war in mehreren Beschädtigungsverhältnissen während des Studiums, die einen Wechsel zwischen Familienversicherung und KVdSt bewirkten.
So war ich am 08.08.2005 - 28.02.2006 erstmals in der KVdSt. Dann wieder familienversichert. Dann wieder ab 01.07.2006 - 30.03.2007 in der KVdSt. Dann soll ich wieder ab 01.04.2007 in der KVdSt gewesen sein, obwohl ich nie ne Rechnung dafür bekommen habe.
Auffällig dabei ist, dass die GKV im System einen Beitrittstermin am 01.07.2006 hinterlegt hat. Als ich nun aber meinen ersten festen Job angetreten habe, haben die mir ne Mitgliedsbescheinigung seit 01.04.2007 ausgestellt. Nachdem ich den Job angetreten habe, bekam ich ein Willkommensschreiben, dass ich ab 15.11.2007 Mitglied der GKV bin.
Mir scheint, als melden die mich immer wieder als Neukunde an, obwohl familienversicherung dazwischen bei der gleichen Versicherung bestand. Dürfen die das überhaupt? Müsste doch eigentlich so sein, wie beim Telefon, wo man sich einmal anmeldet, ne Mindestbindungsdauer hat (hier 18 Monate) und dann der Vertrag je nach Bedarf einfach verlängert wird...
Bitte gebt mir hierzu mal ne Auskunft. Das hängt ein wenig mit meinem anderen Fall zusammen, weil ich nachweisen muss, von wann die Bindungsfrist zählt.
Gruß. Peerless