Hallo Zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, weil mir bei den KK niemand eine vernünftige Auskunft geben kann.
Ich selbst bin Polizeibeamter und bei der "Freien Heilfürsorge" versichert.
Meine Frau hat bis zu unserer Hochzeit für sich selbst und ihre beiden Kinder als geringfügig Beschäftigte bei der Barmer einen Beitrag von 132 € bezahlt.
Nach der Hochzeit wurde dann mein hälftiges Einkommen als Berechnung heran gezogen und der Beitrag stieg auf ca. 200 €.
Bei den Freibeträgen für Kinder kann uns aber niemand eine befriedigende Antwort geben.
Werden Freibeträge für Kinder überhaupt von meinem Einkommen abgezogen ?
Werden nur zwei Kinder abgezogen (nämlich ihre, die auch mit familienversichert werden) oder müssen meine beiden Kinder aus 1. Ehe von der KK auch berücksichtigt werden ?
Eine Versicherung über mich ist nicht möglich.
Danke
Freibetrag für Kinder???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 28.03.2007, 13:35
Danke für die schnelle Antwort,
auch wenn sie eigentlich unbefriedigend ist.
Demnach würde ja von meinem Einkommen gar kein Kinderfreibetrag abgezogen, obwohl wir insgesamt vier Kinder, aber davon kein gemeinsames Kind haben.
Bei der vorläufigen Neuberechnung nach unserer Hochzeit wurde uns aber gesagt, dass zumindest die beiden Kinder meiner Frau berücksichtigt wurden.
Gibt es jemanden, der mir diese Logik erklären kann ?
auch wenn sie eigentlich unbefriedigend ist.
Demnach würde ja von meinem Einkommen gar kein Kinderfreibetrag abgezogen, obwohl wir insgesamt vier Kinder, aber davon kein gemeinsames Kind haben.
Bei der vorläufigen Neuberechnung nach unserer Hochzeit wurde uns aber gesagt, dass zumindest die beiden Kinder meiner Frau berücksichtigt wurden.
Gibt es jemanden, der mir diese Logik erklären kann ?