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Studentische Krankenversicherung bei Promotionsstudium

Verfasst: 12.05.2006, 14:51
von Gast
Ich befinde mich im 2. Fachsemester eines Promotionsstudienganges, der auf
mein 10 Fachsemester umfassendes, abgeschlossenes Studium aufbaut.
Heute wurde ich von meiner Krankenkasse angerufen und darüber aufgeklärt, dass die Versicherung ab dem 14. Semester enden würde. Wie sieht das denn nun genau aus? Ich befinde mich ganz klar erst im 2.
Fachsemester, jedoch im 12. Hochschulsemester. Endet meine studentische
Versicherung nun in zwei Semestern oder erst in 12 bzw. mit der Vollendung
des 30. Lebensjahres?
Kann mir da jemadn Auskunkt darüber geben?

Krankenversicherung bei Promotion

Verfasst: 14.05.2006, 22:27
von Inge
Die KVDS gilt ausschließlich nur für Studenten, daher gilt der günstige Studentenbeitrag nicht für das Promotionsstudium.

Während eines Promotionsstudiums ist man nicht als ordentlicher Studierender im Sinne des Sozialversicherungsrechts anzusehen. Die Promotion kann zwar einer wissenschaftlichen Ausbildung im weiteren Sinn zugerechnet werden (BSG vom 29.09.1992 BSGE 71, 144, 146). Eine Promotion setzt aber gerade in aller Regel voraus, dass zumindest eine erste Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt wurde. Damit ist das Ziel der Hochschulausbildung üblicherweise erreicht worden, weswegen diese als beendet anzusehen ist.

Um sich während der Promotion Krankenzuversichern solltest du dich an eine Krankenkasse wenden. Eine möglichkeit für sie währe der Hausfrauentarif. Der monatlich KV-Beitrag wir da ungefähr um die 120€ liegen.

Ich hofe ich konnte dir damit ein wenig weiter helfen.

Cu Inge