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Alleinerziehend-wohin mit meinen Kindern während einer Kur?

Verfasst: 18.12.2007, 09:30
von Gipsy
Hallo zusammen

ich habe ein Problem und frage mich langsam, ob ich die Erste damit auf der Welt bin,(was ich mir aber nur schwerlich vorstellen kann !), mir jedoch bisher niemand weiterhelfen konnte :

Ich bin alleinerziehend und habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Meine Kinder sind jedoch vor ein paar Wochen 12 und 15 Jahre alt geworden, deshalb hat meine Krankenkasse (unter Berufung auf die Vollendung des 12. Lebensjahres) die Kostenübernahme für meine Kinder abgelehnt.
Der medizinische Dienst hat jedoch nach Durchsicht meines Attestes eine Müttergenesungskur für mich befürwortet und eine Kostenzusage erteilt.

Wie auch aus meinen Attesten vom Kinderarzt sowie dem Sozialbericht des Roten Kreuzes, über den ich diese Kurmaßnahme beantragt hatte, hervor ging, habe ich niemanden für die Betreuung meiner Kinder, die m.E. zu jung sind um allein zu bleiben.

Die Krankenkasse meinte lapidar, ich solle sie zum Vater oder den Großeltern geben (beide wohnen nicht in der Nähe und die Großeltern wären alters- und Gesundheitsbedingt dazu auch nicht in der Lage) oder auf eine Ferienfreizeit schicken. Wie auch aus dem Sozialbericht hervor ging, fehlt mir dafür jedoch das Geld !
Weiterhin riet man mir, mich unter Berufung aus §20 SGB VIII an das Jugendamt zu wenden, die sich jedoch auch zum einen, daß eine Haushaltshilfe nur bis zum vollendeten 12.ten Lebensjahr gestellt würde, zum anderen eine Müttergenesungskur keine Notsituation wie in dem Paragraph vorgesehen, sondern eine geplante Maßnahme sei.
Evtl könnte ich eine Unterbringung in einem Heim für die Kinder einfordern, doch kann ich das überhaupt nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, da die Kinder - besonders der Jüngere - eh schon unter der wenigen Zeit, die ich in letzter Zeit wegen ettlicher krankheitsbedingter Termine sowie zusätzlicher Arbeitseinsätze um meinen unsicheren Job zu sichern für sie hatte !

Man hat bei der Krankenkasse die Notwendigkeit einer Kur für mich sofort eingesehen, macht es mir jedoch unmöglich, diese auch anzutreten, da ich nicht weiß, was in der Zeit mit meinen Kindern geschehen soll ! Und dabei gibt es Kurhäuser, die Kinder bis 15, 16 oder sogar 17 Jahre aufnehmen und auch die entsprechende Schulbetreuung haben !

Weiß jemand Rat für mich ????

ratlose Grüße
Gipsy

Verfasst: 18.12.2007, 10:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

lass Dir doch bitte mal eine Satzung der Krankenkasse geben (sie ist der Kostenträger, oder? Oder die Rentenversicherung?). Viele Kassen haben bei der Leistung "Haushaltshilfe" als Satzungsleistung die Heraufsetzung von 12 auf 14 Jahren bei den Kindern dort verankert. Oder magst Du uns die Kasse verraten? Vielleicht kennt sich jemand hier damit aus.

Das ist eine dumme Situation. Hast Du denn mal persönlich beim Jugendamt vorgesprochen? Vielleicht können die wenigstens stundenweise eine Familienpflegerin stellen.... Oder kann die Jüngere nicht zu einer Freundin?

Sollte Deine Kasse nicht eine solche Regelung haben, hast Du wirklich ein Problem. Rechtlich wäre die Kasse auf der sicheren Seite.

LG, Fee

Verfasst: 19.12.2007, 16:38
von Dealerß
Hallo Gipsy,

ich möchte Ihnen wirklich nicht zu nahe treten, aber warum überlegt man sich nicht vor Antragstellung schon wo die Kinder hin sollen. Was machen Sie denn, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder ähnliches? Dann gehts ja meist auch. Jeder hat Verwandte und Bekannte.

Es kann doch nicht das Problem der Gesellschaft sein, dass Sie Ihre Kinder nicht unter bekommen. Sie erhalten ja schließlich schon Urlaub auf KK-Kosten! Denn was anderes ist eine MuKi-Kur nun wirklich nicht. Ein paar Massagen, ein paar Therapieeinheiten, super gelegen an der Nord-oder Ostsee.. super, dafür sparen manche ihr Leben lang.

Wenn es Ihnen wirklich sooo schlecht geht, kann man all diese Dinge auch am Wohnort machen und hat keine Probleme mit seinen Kindern.

So das war mal meine private Meinung dazu.

Verfasst: 19.12.2007, 20:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich finde das sehr herabwürdigend geschrieben.
Zunächste einmal war das Kind bei Antragstellung noch keine 12 Jahre alt. Und keiner von uns weiss, wie hier beraten wurde. Nicht jeder ist ein Krankenkassenexperte und kann vorausschauend das Leben planen.

Mutter-Kind-Kuren/Müttergenesungskuren sind gesellschaftlich gewollt und gesetzlich fest verankert. Ich finde es steht keinem zu, das als Urlaub herabzusetzen und schlechtzumachen.

Alles in allem hilft das Gipsy nicht.

LG, Fee