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nebenberuflich Selbsständig

Verfasst: 28.11.2007, 22:32
von racker
Hallo Forum

Folgender Sachverhalt

Meine Frau hat sich im Januar 2006 mit Internetdiensleistungen selbständig gemacht. Sie hat dann Webseiten erstellt und Werbung über sogenannte Partnerprogramme gemacht. Da zu diesem Zeitpunkt noch keinen Einnahmen vorlagen, hat die Krankenkasse meine Frau auf 1827€ eingestuft und Sie zahlt ca. 277€ an Krankenkassenbeiträgen.
Der verdienst lag im Jahr 2006 bei 13187€ . Zusätzlich hat sie einen Minijob, bei dem Pauschal Beiträge zur KK abgezogen wurden und Sie dort nochmals 322€. Pro Monat verdient.
Obwohl wir der Krankenkasse mehrmals gesagt haben das meine Frau eigentlich nur nebenberuflich Selbstständig ist und nie mehr wie 18 Std. arbeitet wurden immer weiter diese 1827€ zugrunde gelegt.
Nun lief ihr Gewerbe im Jahr 2007 sehr schlecht. Einnahmen bisher ca. 5500€ bis Oktober 2007. Davon gehen natürlich noch 10 X 277€ für die KK ab.
Das heißt ihr bleiben ca. 228€ im Monat . Trotzdem will die Krankenkasse Sie nicht als nebenberuflich Selbständig bei 816,73 einstufen. Hauptberuflich ist Sie ja Hausfrau und Mutter.
Der Sachbearbeiter den ich dann nochmals anrief sagte mir meine Frau solle eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, das Sie im Jahr 2007 viel weniger Verdient hat und nicht mehr als 18 Std. mit vor und Nacharbeiten arbeitet. Außerdem haben wir unseren Steuerbescheid von 2006 abgegeben.
Der Sachbearbeiter sagte daraufhin das wir ja zuviel bezahlt hätten und er das prüfen würde. Er tat so als wenn ich einen Betrag zurück bekommen würde.
Heute hat er mich nun angerufen und gesagt , das wegen dem Minijob keine Einstufung als nebenberuflich Selbständig vorliegen würde.
Er bot mir an meine Frau als gering verdienende Selbständige einzustufen bei 1225€ was ca. 180€ KK wären. Eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge schloss er aber aus.
Das Problem hierbei ist wohl das Ich 10000€ über Jahre gespart habe und ich immer was von 9800€ lese die man haben darf.

Nun weiß ich nicht ob meiner Frau zumindest für 2007 eine Rückerstattung zusteht und ob Sie nicht doch als nebenberuflich Selbständig einzustufen ist.
Ich selber bin Rentner und bekomme im Monat 1190€ . Ich habe auch ein Haus das aber nur selbstgenutzt wird und ca. 700€ an Unkosten verursacht (Gas Wasser, Strom Kanal usw.)

Meine Fragen wären

Nun weiß ich nicht ob meiner Frau zumindest für 2007 eine Rückerstattung zusteht und ob Sie nicht doch als nebenberuflich Selbständig einzustufen ist. Der Krankenkasse wurde ja zigmal gesagt das meine Frau keine 1853€ verdient.
Lohnt es einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Racker

Verfasst: 01.12.2007, 18:59
von KKK
Das sieht schlecht aus, weil Sie ja hauptberuflich selbständig Tätig ist.

Nebenberuflich selbstständig Tätig wäre Ihre Frau wenn Sie keinen Minijob sondern eine "normale" (ich meine die über 400 Euro) Beschäftigung hätte.

Vielleicht wenn es weiter so schlecht läuft eine andere Krankenkasse mit einen günstigeren Beitrag wählen oder sogar eine PKV.

Zeit und Verdienst

Verfasst: 18.01.2008, 15:20
von fffrank
Rückerstattung ist wohl unlogisch, da sie ja so eingestuft wurde und kein Widerspruch erfolgte.

Ihre Selbständigket ist nebenberuflich, wenn sie weniger an Zeit aufwendet und weniger verdient als bei dem 400 Euro Job.

Zeit und Einkommen sind die kriterien.

Verfasst: 18.01.2008, 18:13
von Krankenkassenfee
Hallo,

nebenberuflich Selbständige (und wo ein anderes Haushaltsmitglied den Lebensunterhalt sicherstellt und GKV-versichert sind), werden bei meiner Kasse als sonstige Versicherte geführt. Ob das aber irgendwo gesetzlich geregelt ist - keine Ahnung.
Habt Ihr einen Bescheid über die Einstufung? Wenn ja, von wann ist der? Und hat der unten eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf (Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats blablabla..)?

Die verminderte Grenze von 1225 € ist meines Erachtens Mumpitz, weil Du ja auch noch Einkommen hast. Ihr zählt als Bedarfgemeinschaft.

Ich empfehle Widerspruch einzulegen, wenns noch geht (Frist) Aber zumindest schriftlich die neue Einstufung zu beantragen und notfalls einzuklagen. Anwalt ist zweischneidig. Die wenigsten haben wirklich Ahnung von der Materie. Besser und günstiger ist der VdK.

LG, Fee

P.S. Ansonsten: Kasse auf jeden Fall wechseln. Gibt genug Kassen, die korrekt einstufen.

Beiträge für ca. 828 Euro

Verfasst: 29.01.2008, 21:03
von fffrank
Der Beitrag für sonstige Versicherte ihv ca. 130 Euro zu einem Drittel des Beitragsbemessungssatzes müsste bei Dir gelten.