Hallo, ich habe mich heute mal informiert über die Beiträge verschiedener KK und bin zu dem entschluß gekommen sie zu wechseln. Ich bin zur zeit bei der KKH und würde gern zur IKK Thüringen wechseln. was muss man da alles beachten und kann ich das als Alg2 Empfänger einfach so wechseln?
Hat jemand Erfahrung mit der IKK Thüringen gemacht und welche.
Mfg Matthias
KK wechseln was muss ich beachten
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Nur mal interessehalber. Warum möchten Sie die KK wechseln? Bei AlG II-Beziehern übernimmt doch grds. die ArGe die Beiträge.
Aber grds. gilt selbstverständlich der Wechselmodus für Sie genauso wie für jeden anderen Versicherten.
Kündigung=>nach Ablauf des übernächsten Monats andere KK
Voraussetzung: 18 Monate Mitglied in der "alten" Kasse
Aber grds. gilt selbstverständlich der Wechselmodus für Sie genauso wie für jeden anderen Versicherten.
Kündigung=>nach Ablauf des übernächsten Monats andere KK
Voraussetzung: 18 Monate Mitglied in der "alten" Kasse
hallo ich denke das ich irgendwann mal wieder arbeit haben werde und der wechsel wegen den beiträgen für mich vom vorteil wäre. weil ich dadurch knapp 10€ im monat sparen könnte und das ist schon ne menge.
also könnte ich meine versicherung unter einhaltung der frist kündigen und sobald ich die bestätigung bekomme mir eine neue versicherung suchen.
also könnte ich meine versicherung unter einhaltung der frist kündigen und sobald ich die bestätigung bekomme mir eine neue versicherung suchen.
Hallo,
also noch mal zur Klarstellung. Als ALGII-Bezieher sparst Du keine Krankenversicherungsbeiträge bei einem Krankenkassenwechsel. Siehe Regelungen SGB V § 246 (Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II).
"Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gilt als Beitragssatz der durchschnittliche ermäßigte Beitragssatz der Krankenkassen, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 1. Oktober feststellt; vom 1. Oktober 2005 an wird er im Umfang des zusätzlichen Beitrags nach § 241a erhöht. Der Beitragssatz ist auf eine Stelle nach dem Komma zu runden. Er gilt jeweils vom 1. Januar des folgenden Jahres an für ein Kalenderjahr."
Du kannst aber natürlich unabhängig davon jederzeit Deine Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen, sofern Du Deine Bindungsfrist von 18 Monaten bereits erfüllt hast. Eine neue Kasse kannst Du Dir auch schon vorher aussuchen und den Aufnahmeantrag stellen - die Kündigungsbestätigung der Vorkasse kannst Du nachreichen.
Grüße, Agion
also noch mal zur Klarstellung. Als ALGII-Bezieher sparst Du keine Krankenversicherungsbeiträge bei einem Krankenkassenwechsel. Siehe Regelungen SGB V § 246 (Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II).
"Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, gilt als Beitragssatz der durchschnittliche ermäßigte Beitragssatz der Krankenkassen, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 1. Oktober feststellt; vom 1. Oktober 2005 an wird er im Umfang des zusätzlichen Beitrags nach § 241a erhöht. Der Beitragssatz ist auf eine Stelle nach dem Komma zu runden. Er gilt jeweils vom 1. Januar des folgenden Jahres an für ein Kalenderjahr."
Du kannst aber natürlich unabhängig davon jederzeit Deine Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen, sofern Du Deine Bindungsfrist von 18 Monaten bereits erfüllt hast. Eine neue Kasse kannst Du Dir auch schon vorher aussuchen und den Aufnahmeantrag stellen - die Kündigungsbestätigung der Vorkasse kannst Du nachreichen.
Grüße, Agion