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Krankengeld - AOK macht Ärger - Brauche dringend Hilfe!

Verfasst: 21.11.2007, 21:44
von AvantGarden
Hallo,

ich bin neu hier und momentan ziemlich verzweifelt und brauche dringend kompetenten Rat.
Zu meiner Geschichte:
Ich bin seit Mitte März diesen Jahres wegen Depressionen/Angsterkrankung AU geschrieben, seit Ende April bekomme ich Krankengeld von der AOK.
Die Krankheit ist aufgrund der Zustände in der Firma, in der ich seit 12 Jahren arbeite (Büro), entstanden - dies hab ich mittlerweile durch eine Therapie, die immer noch läuft, herausgefunden.
Von August bis Oktober habe ich an einer medizinischen Reha-Massnahme teilgenommen, die von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt wurde.

Heute nun ist bei der AOK der Entlassungsbericht von der Reha-Klinik angekommen, in dem steht, dass ich weiterhin AU für meinen Arbeitgeber bin, allerdings nur für weitere 4 Wochen nach Klinik-Entlassung. Die Entlassung ist jetzt schon 6 Wochen her und ich bin weiterhin noch zu krank zum arbeiten. Dieser Meinung ist sowohl meine Hausärztin als auch meine Psychotherapeutin.

Heute nachmittag rief mich mein zuständiger Sachbearbeiter an und erklärte, dass die AOK aufgrund des Entlassungsberichtes die Krankengeldzahlung zum 30.11. einstellt!!!!!! Ich weiss nun überhaupt nicht, was ich machen soll. Der Herr sagte zu mir, dass ich kündigen müsste und dann das Arbeitsamt für mich zuständig sei.
Ich hab ihm gesagt, dass ich nach wie vor zu krank zum Arbeiten bin, aber von Anfang an alles dafür getan habe und auch weiterhin tue, um wieder gesund zu werden (Reha, Therapie, Selbsthilfegruppe).
Psychische Erkrankungen dauern nun halt auch eine Weile, das nervt mich selbst am Meisten.
Er meinte dann, dass er es nicht so sieht, dass ich zu krank bin. Ich, mittlerweile am Heulen, habe ihn dann gefragt, wie er das bitteschön beurteilen kann. Ich hab ihm auch gesagt, dass er gerne bei meinen Ärzten, die mich weitaus länger kennen und behandeln, als die Therapeuten in der Klinik (6 Wochen war ich dort), anrufen kann. Darauf liess er sich aber nicht ein. Ich hab dann das Gespräch abgebrochen, weil ich nicht mehr in der Lage war, es fortzuführen.

Ich frage mich nun, wie es weitergeht:

1.) Kann die KK einfach so die Krankgeldzahlung einstellen? Wieviel Sinn macht ein Widerspruch? Mir ist klar, dass die KK den MDK einschalten kann, weiss aber auch, dass dieser oft nicht unabhängig ist und nur die Ziele der KK verfolgt - d.h. gesund schreibt.

2.) Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber kündigen würde, dann hätte ich ja noch die Kündigungsfrist, welche bei mir 4 Wochen zum Monatsende ist. Muss die KK für diese Zeit nicht die Krankengeldzahlung übernehmen? Man kann ja nicht verlangen, dass ich diese 4 Wochen dort noch arbeite - zumal ich dazu gar nicht in der Lage bin?!

3.) Wenn ich mich dann arbeitslos melde und aber trotzdem nicht arbeitsfähig bin, muss die KK doch weiterhin Krankengeld zahlen, oder?!

4.) Aufgrund des Verhaltens der AOK denke ich über einen KK-Wechsel nach. Wie ist das, wenn man Krankengeld bezieht? Muss die AOK dann bis zum Wechsel weiterbezahlen? Oder wird sie auch dann verlangen, dass ich wieder arbeite?

Oh Mann, ich hoffe, ihr könnt mir helfen und evtl. ein bisschen Mut machen.


Vielen Dank schon mal

Dani

Verfasst: 25.11.2007, 17:28
von Agion
Ich frage mich nun, wie es weitergeht:

1.) Kann die KK einfach so die Krankgeldzahlung einstellen? Wieviel Sinn macht ein Widerspruch? Mir ist klar, dass die KK den MDK einschalten kann, weiss aber auch, dass dieser oft nicht unabhängig ist und nur die Ziele der KK verfolgt - d.h. gesund schreibt.

Ja, die Kasse kann jederzeit die Zahlung einstellen wenn sie der Meinung ist, Du bist nicht mehr arbeitsunfähig. Eine Einstellung der Zahlung wird jedoch nie rückwirkend erfolgen. Der MDK ist eine unabhängige Institution darüber gibt es keine Diskussion. Das Du das anders siehst da evtl. hier der MDK gegen Deine Auffassung beurteilt hat, ist nachvollziehbar - jedoch nicht gerechtfertigt. Außerdem => der MDK entscheidet NIE etwas. Der MDK berät die Krankenkassen unter sozialmedizinischen Aspekten - die Entscheidung trifft immer die Krankenkasse selbst.

2.) Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber kündigen würde, dann hätte ich ja noch die Kündigungsfrist, welche bei mir 4 Wochen zum Monatsende ist. Muss die KK für diese Zeit nicht die Krankengeldzahlung übernehmen? Man kann ja nicht verlangen, dass ich diese 4 Wochen dort noch arbeite - zumal ich dazu gar nicht in der Lage bin?!

Warum willst Du kündigen? Niemand kann Dich zwingen, Deinen Arbeitsplatz zu kündigen! Warte erstmal den Bescheid der AOK ab. Überöege Dir, ob Du Widerspruch einreichst oder nicht. Bloß nicht aufgrund eines AOK-Anrufes das Arbeitsverhältnis kündigen!

3.) Wenn ich mich dann arbeitslos melde und aber trotzdem nicht arbeitsfähig bin, muss die KK doch weiterhin Krankengeld zahlen, oder?!

Solange Du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst kannst Du Dich auch nicht arbeitslos melden!

4.) Aufgrund des Verhaltens der AOK denke ich über einen KK-Wechsel nach. Wie ist das, wenn man Krankengeld bezieht? Muss die AOK dann bis zum Wechsel weiterbezahlen? Oder wird sie auch dann verlangen, dass ich wieder arbeite?

Genau das will die AOK mit ihrem Verhalten erreichen! Bedenke, dass eine andere Kasse aber in Deiner Situation vielleicht genauso entscheiden würde. Keine, wirklich keine Kasse würde Krankengeld zahlen, wenn sie überzeugt ist, dass keine weitere Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Frage ist hier, wie genau die AOK zu diesem Entschluss gekommen ist und ob die Entscheidung somit gerechtfertigt ist odern icht. Wie gesagt, warte ab, bis Dir die AOK einen Bescheid zukommen lässt.

Grüße, Agion[/i]

Verfasst: 04.12.2007, 20:28
von siba
Hallo Dani,

habe gerade einen ähnlichen Fall durchzuboxen für meine Frau.

Meine (bin kein Fachmann nur Betroffener) Tips:

1. melde dich beim Sozialverband an. Dort bekommst Du fachkundige Hilfe und sogar Rechtsberatung. Kostet ca. 5 € Monat

2. Nicht kündigen. Deine Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld verändern sich dramatisch wenn Du statt aus einer festen Anstellung - aus der Arbeitslosigkeit kommst.

3. Es gibt ein aktuelles rechtskräftiges Grundsatzurteil des SG Darmstadt.
Danach ist es den Krankenkassen nicht erlaubt nur aufgrund einesGutachtens - das meist auch nur am Schreibtisch gefällt und ohne daß man Dich beim MDK gesehen hat - die Krankengeldzahlung einzustellen.
Wir hatten mit dem Widerspruch ersten Erfolg. Krankengeld wird wieder gezahlt, es gab inzwischen natürlich eine Begutachtung durch den MDK.
Von hier kam auch der Hinweis, daß ein arbeitsloser Kranker wesentlich schlechter dasteht, als ein Beschäftigter der erkrankt ist. Unser Eindruck vom MDK Arzt er war sehr um Neutralität bemüht. Wir sind sehr zuversichtlich.

Ich kenne die Regeln dieses Forums noch nicht so genau, darum stelle ich den Link zum Urteil hier nicht ein. Du kannst Dich privat an mich wenden. Schicke Dir den Link dann gerne zu.

Den ersten Schritt Dich zu wehren hast Du gemacht. Nur Mut kämpfe weiter für Dich!!! Viel Glück und Standhaftigkeit wünscht Dir

Siba

Verfasst: 09.12.2007, 20:28
von ratte1
Die Idee einer Überprüfung durch die Widerspruchsstelle oder (wenn dieses erfolglos war) duch ein Sozialgericht ist sicher nicht schlecht, aber
siba hat geschrieben:
Es gibt ein aktuelles rechtskräftiges Grundsatzurteil des SG Darmstadt.
das ist eine Irrtum!

Sozialgerichte können nur Urteile im Einzelfälle erteilen. Ein Grundsatzurteil, dass dann auch von den anderen Sozialgerichten oder sogar von den Landessozialgerichten beachtet wird, kann nur vom BSG oder Bundesverfassungsgericht erstellt werden.

Gruß

ratte1

Verfasst: 09.12.2007, 23:07
von siba
Danke für die Korrektur, war leider ein Schreibfehler von mir. Sollte heißen
"rechtskräftiges Urteil" ist natürlich ein gewaltiger Unterschied. Aber bleibt trotzdem für ähnlich Betroffene eine große Hilfe.
Mir (meiner Frau) hat es auch sehr geholfen


Siba

Verfasst: 09.12.2007, 23:51
von ratte1
Hallo siba,

das ändert aber nichts daran, dass schon andere Richter desselben Sozialgerichtes, erst recht aber die von anderen Sozialgerichte dieses Urteil in keinster Weise für ihre Rechtsprechung berücksichtigen werden.

Natürlich freut es mich für Sie, wenn Sie Glück hatten mit Ihrem Rechtstreit. Begründbar ist dieses ist aber nicht mit einem Urteil irgendeines Sozialgerichtes, sondern es gilt nur für den Einzelfall und ist im Rahmen der Würdigung der einzelnen Faktoren ergangen.

Die Rechtskraft des einzelnen Urteils hat damit ebenfalls nichts zu tun.

Adventliche grüße

ratte1

Verfasst: 13.12.2007, 22:04
von schwabenexpress
Hallo,
viel geschrieben wurde ja schon, aber hat es geholfen?

Du musst auf jeden Fall von der Krankenkasse einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Ansonsten kannst Du offiziell gegen die Entscheidung keinen Widerspruch einlegen. Die Bearbeitung dauert in der Regel recht lange, weshalb Du auf Weiterzahlung bis zur Entscheidung klagen kannst. Am Besten ist es allerdings wenn Deine behandelnden Ärzte selbst einen ausführlichen Widerspruch formulieren. Die AOK wird dann in der Regel recht schnell darüber entscheiden.

Tipp am Rande: Der VdK hilft in diesen Fällen sehr gut weiter.

Akupunkturrechnungserstattung

Verfasst: 25.04.2008, 19:46
von petra
hallo, ich klinke mich mal bei euch ein, habe hier nämlich einige Rechnungen vorliegen, die ich mir per Einzelfallentscheidung erstatten lassen möchte, weiss nämlich auch nicht weiter.
Wie in aller Welt komme ich an einen "rechtsmittelfähigen " Bescheid, wenn jetzt schon der 3. Sachbearbeiter auf diese konkrete Bitte hin mir nur immer lapidar mit der gleichen Ablehnungsbegründung per einfachem e-mail antwortet?

Und was ist VdK - googlen bringt nur englischen Kram?

danke
Petra

Verfasst: 25.04.2008, 20:12
von ratte1
Hallo,

einen rechtsmittelfähigen Bescheid braucht es dafür nicht. Dieser beeinhaltet nur - im Gegensatz zu anderen ablehnenden Schreiben - eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Zeitraum für das Einlegen des Widerspruchs verkürzt.

Ich würde wie folgt vorgehen:

Ein Schreiben an die KK aufsetzen mit folgendem Inhalt: Erhebe Widerspruch gegen die Ablehnung. Bestehe darauf, dass der Vorgang umgehend an die Widerspruchsstelle weitergeleitet wird und erkundige Dich nach dem Datum der nächsten Widerspruchssitzung.

Freundliche Grüße

ratte1

P.S. bei mir kam beim googeln mit dem Begriff VdK sofort der richtige Treffer:
Im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands", kurz VdK, in Düsseldorf gegründet, trägt der Verband seit 1994 den offiziellen Namen Sozialverband VdK Deutschland.

Verfasst: 16.06.2009, 19:31
von Kasandra
Hallo,

mich würde mal interessieren, was nun bei dir rausgekommen ist.

Wir haben das gleiche Problem.

Mein Mann ist seit 03.2008 krank geschrieben,wegen Depressionen (Mobbing, und sogar körperliche Gewalt an der Arbeit)

bisher war er schon 3x beim MDK die auch sagten nicht arbeitsfähig

seit 11.2008 Therapie bei Psychologen

jetzt Reha von 04.2009 bis 06.2009, lt. Arzt in Reha bis 09.06.2009 zu 100% Arbeitsunfähig und ab 10.06.2009 zu 0% Arbeitsunfähig
(haben wir schriftlich)

wie geht das von 0 auf 100 innnerhalb von 1 tag?

Mann soll weiterhin Medikamente nehmen und Therapien machen, aber ist wieder arbeitsfähig?

Während Reha hat mein Mann einen Rückschlag erlitten, seine Mutter ist gestorben. Er erst schon Depressionen, durfte erst nicht zur Trauerfeier. Habe dann mit deutschen Rentenbund gesprochen was das soll. Dann durfte er. Und nun geht es ihm nach der Reha schlechter als vorher.

Das Hausarzt versteht Entscheidung des Reha Aztes nicht und hat ihn wieder krankgeschrieben, Entlassungsbericht bis jezt noch nicht da

heute ruft KK (AOK) an und sagt Krankengeld gibt es nicht mehr, da er Arbeitsfähig entlassen wurde.

WAS nun? Wie ist es bei dir ausgegangen oder weiß jemand RAT?

Wenn kein Geld kommt, können wir eine 4 köpfige Familie keine Miete etc. bezahlen. Was sollen wir nun tun?

Kann KK einfach Geld einstellen? noch keine 76 Wochen erhalten.
Arbeitsamt melden, wenn nicht arbeitsfähig? Wie soll das gehen?

Bin echt verzweifelt. Mein mann kann das alles garnicht regeln. Regt ihn nur noch mehr auf und die Depris werden schlimmer.

Bitte um eine schnelle Antwort!!! DANKE!!!

Verfasst: 26.06.2009, 16:29
von Czauderna
Kasandra hat geschrieben:Hallo,

mich würde mal interessieren, was nun bei dir rausgekommen ist.

Wir haben das gleiche Problem.

Mein Mann ist seit 03.2008 krank geschrieben,wegen Depressionen (Mobbing, und sogar körperliche Gewalt an der Arbeit)

bisher war er schon 3x beim MDK die auch sagten nicht arbeitsfähig

seit 11.2008 Therapie bei Psychologen

jetzt Reha von 04.2009 bis 06.2009, lt. Arzt in Reha bis 09.06.2009 zu 100% Arbeitsunfähig und ab 10.06.2009 zu 0% Arbeitsunfähig
(haben wir schriftlich)

wie geht das von 0 auf 100 innnerhalb von 1 tag?

Mann soll weiterhin Medikamente nehmen und Therapien machen, aber ist wieder arbeitsfähig?

Während Reha hat mein Mann einen Rückschlag erlitten, seine Mutter ist gestorben. Er erst schon Depressionen, durfte erst nicht zur Trauerfeier. Habe dann mit deutschen Rentenbund gesprochen was das soll. Dann durfte er. Und nun geht es ihm nach der Reha schlechter als vorher.

Das Hausarzt versteht Entscheidung des Reha Aztes nicht und hat ihn wieder krankgeschrieben, Entlassungsbericht bis jezt noch nicht da

heute ruft KK (AOK) an und sagt Krankengeld gibt es nicht mehr, da er Arbeitsfähig entlassen wurde.

WAS nun? Wie ist es bei dir ausgegangen oder weiß jemand RAT?

Wenn kein Geld kommt, können wir eine 4 köpfige Familie keine Miete etc. bezahlen. Was sollen wir nun tun?

Kann KK einfach Geld einstellen? noch keine 76 Wochen erhalten.
Arbeitsamt melden, wenn nicht arbeitsfähig? Wie soll das gehen?

Bin echt verzweifelt. Mein mann kann das alles garnicht regeln. Regt ihn nur noch mehr auf und die Depris werden schlimmer.

Bitte um eine schnelle Antwort!!! DANKE!!!

Hallo,

wenn ich das richtig gelesen habe dann wurde der Patient arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde noch für 4 Tage bescheinigt ??

Früher war das durchaus üblich, nur nannte sich dies nicht Arbeitsunfähigkeit sondern "Schonfrist" - die gibt es heute nicht mehr, deshalb hat wohl der Arzt in der Reha diesen Weg gewählt.
Von 100% auf 0% - das ist bei jeder Arbeitsunfähigkeit der Fall - selbst bei einer Wiedereingliederungsmassnahme gilt der Betreffende als Arbeitsunfähig.
Gegen die Entscheidung der Krankenkasse kann man natürlich angehen -
dies sollte aber auf jeden Fall mit aktuellen ärztlichen befundberichten passieren - Widersprüche, allein aus der "Feder" des Betreffenden bringen grundsätzlich nix.
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung deshalb ist die Meldung beim Arbeitsamt durchaus ratsam wobei dies allerdings nur für tatsächlich Arbeitslose gilt - bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis
muss zumindest ein Arbeitsversuch gestartet werden - wenn dieser
aus medizinischen Gründen nicht erfolgreich verläuft und der Arzt dies der Kasse gegenüber bestätigt muss diese ohnehin wieder Krankengeld zahlen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.06.2009, 20:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

es ist aber auch bekannt, dass die Reha aus statistischen Gründen oft arbeitsfähig oder nur für kurze Zeit arbeitssunfähig entlässt.

Weiter vom Arzt krank schreiben lassen und Kontakt zur Kasse aufnehmen, wenn ein Arbeitsversuch nicht wirklich geht.

LG, Fee