Selbständig mit unter 350 € im Monat, trotzdem familienversi
Moderator: Czauderna
Selbständig mit unter 350 € im Monat, trotzdem familienversi
Hallo, wer kann mir helfen?
Bin bei meinem Mann familienversichert, bin nun selbständig mit im Schnitt 300 € Einkommen daraus pro Monat. Kann ich familienversichert bleiben, oder was ist nun zu tun ?
Bin bei meinem Mann familienversichert, bin nun selbständig mit im Schnitt 300 € Einkommen daraus pro Monat. Kann ich familienversichert bleiben, oder was ist nun zu tun ?
Hallo Meini,
eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn man hauptberuflich selbständig ist. Eine nebenerwerbliche Selbständigkeit ist für die Familienversicherung unschädlich, wenn die Einkommensgrenze von 400,00 EUR nicht überschritten wird (Summe aller Einnahmen, also auch ggf. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).
Nebenerwerblich ist eine Selbständigkeit, wenn sie wirtschaftlich und zeitlich von untergeordneter Bedeutung ist. Außerdem dürfen i.d.R. keine Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Gruß
Mille
eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn man hauptberuflich selbständig ist. Eine nebenerwerbliche Selbständigkeit ist für die Familienversicherung unschädlich, wenn die Einkommensgrenze von 400,00 EUR nicht überschritten wird (Summe aller Einnahmen, also auch ggf. Zinsen, Mieten, Pacht usw.).
Nebenerwerblich ist eine Selbständigkeit, wenn sie wirtschaftlich und zeitlich von untergeordneter Bedeutung ist. Außerdem dürfen i.d.R. keine Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Gruß
Mille
Hallo,
bitte erstmal bei der Kasse, bei der jetzt die Familienversicherung besteht, nachfragen, wie die Selbständigkeit einzuschätzen ist.
Sollte die Selbständigkeit keine überwiegende wirtschaftliche und zeitliche Bedeutung haben und es werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist die Familienversicherung weiterhin möglich! Die Entscheidung trifft die Kasse.
Die Familienversicherung soll auch dann möglich sein, wenn geringfügige Einnahmen bestehen. Unter geringfügig versteht man Verdienste bis 400,00 EUR. Hier wird nicht unterschieden, ob diese Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit oder geringfügiger Selbständigkeit heraus erzielt werden. Bei der Beurteilung der Einkommensgrenze sind allerdings alle eigenen Einnahmen (also auch Zinsen, Mieten u.ä.) zu berücksichtigen. Außerdem gibt es bestimmte Kriterien, die eine Selbständigkeit als hauptberuflich erscheinen lassen. Dazu zählt die Einstellung von Arbeitnehmern.
Eine kostenfreie Familienversicherung soll auch den Personen möglich sein, die nur im geringfügigen Maß selbständig sind. Deshalb empfehle ich, Kontakt mit der bisherigen Kasse aufzunehmen und den Umfang der geplanten Selbständigkeit zu beschreiben. Dann kann die Kasse in Kenntnis aller Fakten eine Entscheidung über die Familienversicherung treffen.
Gruß Mille
bitte erstmal bei der Kasse, bei der jetzt die Familienversicherung besteht, nachfragen, wie die Selbständigkeit einzuschätzen ist.
Sollte die Selbständigkeit keine überwiegende wirtschaftliche und zeitliche Bedeutung haben und es werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist die Familienversicherung weiterhin möglich! Die Entscheidung trifft die Kasse.
Die Familienversicherung soll auch dann möglich sein, wenn geringfügige Einnahmen bestehen. Unter geringfügig versteht man Verdienste bis 400,00 EUR. Hier wird nicht unterschieden, ob diese Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit oder geringfügiger Selbständigkeit heraus erzielt werden. Bei der Beurteilung der Einkommensgrenze sind allerdings alle eigenen Einnahmen (also auch Zinsen, Mieten u.ä.) zu berücksichtigen. Außerdem gibt es bestimmte Kriterien, die eine Selbständigkeit als hauptberuflich erscheinen lassen. Dazu zählt die Einstellung von Arbeitnehmern.
Eine kostenfreie Familienversicherung soll auch den Personen möglich sein, die nur im geringfügigen Maß selbständig sind. Deshalb empfehle ich, Kontakt mit der bisherigen Kasse aufzunehmen und den Umfang der geplanten Selbständigkeit zu beschreiben. Dann kann die Kasse in Kenntnis aller Fakten eine Entscheidung über die Familienversicherung treffen.
Gruß Mille
Hallo Mille, danke für deine Antwort.
1. Arbeitnehmer beschäftige ich nicht.
2. Die Selbständigkeit liegt seit Juni vor und ist ab Oktober einzige Einnahmequelle.
3. Der Zeitaufwand ist täglich und mehr als 5 Stunden täglich.
4. Erziele im Monat im Schnitt Umsätze- schreibe Rechnungen zwischen 200 und 350 €uro inkl. MwSt. welche ich monatlich mit einer Umsatzsteuervoranmeldung per Elster als Einkünfte angebe.
Habe nun gelesen, freiwillig gesetzlich oder privat ist Pflicht, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.
Aber da war eine Grenze von ca. 1800 € angegeben, da komm ich noch lange nicht dran.
Müßte ich Beiträge bei bisheriger Krankenkasse nachzahlen ?
Hatte 400 € Job mit ca. 300 Verdienst und die Selbständigkeit nebenher belief sich im Schnitt auf 150 bis 250 €.
Gruß Meini
1. Arbeitnehmer beschäftige ich nicht.
2. Die Selbständigkeit liegt seit Juni vor und ist ab Oktober einzige Einnahmequelle.
3. Der Zeitaufwand ist täglich und mehr als 5 Stunden täglich.
4. Erziele im Monat im Schnitt Umsätze- schreibe Rechnungen zwischen 200 und 350 €uro inkl. MwSt. welche ich monatlich mit einer Umsatzsteuervoranmeldung per Elster als Einkünfte angebe.
Habe nun gelesen, freiwillig gesetzlich oder privat ist Pflicht, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.
Aber da war eine Grenze von ca. 1800 € angegeben, da komm ich noch lange nicht dran.
Müßte ich Beiträge bei bisheriger Krankenkasse nachzahlen ?
Hatte 400 € Job mit ca. 300 Verdienst und die Selbständigkeit nebenher belief sich im Schnitt auf 150 bis 250 €.
Gruß Meini
Guten Abend!
die Familienversicherung ist möglich, wenn zum Einen die Einkommensgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird. Da beide Einkünfte von Juni bis September parallel liefen, dürfen sie in der Summe nicht über 400 EUR liegen. Für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ist nur der Gewinn maßgebend. Der Umsatz darf also durch den (Kosten-)Aufwand verringert werden. In Deinem Fall ist es natürlich eine enge Kiste. Die Kasse wird wahrscheinlich den Durchschnittsgewinn der vier Monate heranziehen.
Zum Zweiten wird bei der Beurteilung einer Selbständigkeit die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Meistens wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als 18 Stunden in der Woche für die Selbständigkeit zur Verfügung stehen dürfen. Bei Überschreiten der 18 Wochenstunden geht man von hauptberuflicher Selbständigkeit aus - dann ist dieFamilienversicherung ausgeschlossen.
Sollten jedoch beide Voraussetzungen bei Dir erfüllt sein, sollte einer Familienversicherung nichts im Wege stehen. Die Frage nach beschäftigten Arbeitnehmern stellt sich ja bei Dir nicht.
Die "ca. 1800 EUR" stammen aus der Beitragsberechnung für hauptberuflich Selbständige. Der Beitrag berechnet sich auf mindestens 1837,50 EUR. Dies bedeutet, man kann mit einen Beitrag von ca. 270,00 EUR rechnen. Der Beitrag ist jedoch von der gewählten Kasse abhängig. Es gibt noch eine Ermäßigungsmöglichkeit auf ein Einkommen von 1225,00 EUR, aber dies ist ein eigenes Thema.
Sollte die Familienversicherung nur an der 400 EUR-Grenze scheitern (d.h. Wochenstunden und beschäftigte Arbeitnehmer erfüllt), kann die Beitragseinstufung sogar unter 1225,00 EUR liegen. Beiträge werden aber mindestens auf 816,67 EUR berechnet.
Gruß Mille
die Familienversicherung ist möglich, wenn zum Einen die Einkommensgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird. Da beide Einkünfte von Juni bis September parallel liefen, dürfen sie in der Summe nicht über 400 EUR liegen. Für die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ist nur der Gewinn maßgebend. Der Umsatz darf also durch den (Kosten-)Aufwand verringert werden. In Deinem Fall ist es natürlich eine enge Kiste. Die Kasse wird wahrscheinlich den Durchschnittsgewinn der vier Monate heranziehen.
Zum Zweiten wird bei der Beurteilung einer Selbständigkeit die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Meistens wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als 18 Stunden in der Woche für die Selbständigkeit zur Verfügung stehen dürfen. Bei Überschreiten der 18 Wochenstunden geht man von hauptberuflicher Selbständigkeit aus - dann ist dieFamilienversicherung ausgeschlossen.
Sollten jedoch beide Voraussetzungen bei Dir erfüllt sein, sollte einer Familienversicherung nichts im Wege stehen. Die Frage nach beschäftigten Arbeitnehmern stellt sich ja bei Dir nicht.
Die "ca. 1800 EUR" stammen aus der Beitragsberechnung für hauptberuflich Selbständige. Der Beitrag berechnet sich auf mindestens 1837,50 EUR. Dies bedeutet, man kann mit einen Beitrag von ca. 270,00 EUR rechnen. Der Beitrag ist jedoch von der gewählten Kasse abhängig. Es gibt noch eine Ermäßigungsmöglichkeit auf ein Einkommen von 1225,00 EUR, aber dies ist ein eigenes Thema.
Sollte die Familienversicherung nur an der 400 EUR-Grenze scheitern (d.h. Wochenstunden und beschäftigte Arbeitnehmer erfüllt), kann die Beitragseinstufung sogar unter 1225,00 EUR liegen. Beiträge werden aber mindestens auf 816,67 EUR berechnet.
Gruß Mille
Danke Mille für die Antwort.
Habe noch ne Frage was wäre besser privat oder freiwillig gesetzlich versichern?
Muß im Schnitt 4 mal im Jahr zum Arzt und ohne saftige SB bei der privaten geht ja nix.
Habe die IKK direkt als gesetzl. freiwillig mit ca. 140 euro empfohlen bekommen, nur was sind genau die unterschiede, vor allem SB und so?
danke schon mal jetzt für die antwort, muß mich bis mittwoch entscheiden...
Habe noch ne Frage was wäre besser privat oder freiwillig gesetzlich versichern?
Muß im Schnitt 4 mal im Jahr zum Arzt und ohne saftige SB bei der privaten geht ja nix.
Habe die IKK direkt als gesetzl. freiwillig mit ca. 140 euro empfohlen bekommen, nur was sind genau die unterschiede, vor allem SB und so?
danke schon mal jetzt für die antwort, muß mich bis mittwoch entscheiden...
Hallo Meini,
die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge nach dem Einkommen (innerhalb der schon beschriebenen Grenzen), während die Privaten nach Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Geschlecht berechnen.
Wenn die Entscheidung so dringend ist, würde ich erstmal eine gesetzliche Kasse wählen. Der Weg von der gesetzlichen in die Private ist für Selbständige immer offen. Wenn man sich aber für eine Private entschieden hat, kann man nicht so ohne weiteres zurück in die gesetzliche Versicherung.
Die IKK Direkt ist beitragsmäßig sehr attraktiv. Über Leistungen und Service gibt es differenzierte Meinungen. Zu diesem Thema findest Du in diesem Forum eine Vielzahl von Veröffentlichungen.
Gruß
Mille
die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge nach dem Einkommen (innerhalb der schon beschriebenen Grenzen), während die Privaten nach Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Geschlecht berechnen.
Wenn die Entscheidung so dringend ist, würde ich erstmal eine gesetzliche Kasse wählen. Der Weg von der gesetzlichen in die Private ist für Selbständige immer offen. Wenn man sich aber für eine Private entschieden hat, kann man nicht so ohne weiteres zurück in die gesetzliche Versicherung.
Die IKK Direkt ist beitragsmäßig sehr attraktiv. Über Leistungen und Service gibt es differenzierte Meinungen. Zu diesem Thema findest Du in diesem Forum eine Vielzahl von Veröffentlichungen.
Gruß
Mille
Guten Abend,
beide Versicherungssysteme sind schwer zu vergleichen. Rein finanziell könnte man, um den Vergleich transparent zu machen, den Selbstbehalt der Privaten in den Monatsbeitrag umrechnen, also Monatsbeitrag + SB/12 und dann mit dem Monatsbeitrag der Gesetzlichen vergleichen. So hat man das maximale Risiko des Selbstbehaltes abgebildet. Der Vergleich hinkt natürlich, da in der Gesetzlichen ebenfalls Zuzahlungen (Praxisgebühr, Arzneimittelzuzahlung u.ä.) anfallen können. In der Privaten können unter Umständen weitergehende Leistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt u.ä.) enthalten sein.
Die Entscheidung zwischen privat und gesetzlich sollte auf jeden Fall sehr sorgfältig getroffen werden, da als Selbständige ein Wechsel zurück in die Gesetzliche nicht ohne Weiteres möglich ist.
Für die Private spricht i.d.R. der Leistungsumfang und bei günstigem Eintrittsalter und wenig bzw. keinen Vorerkrankungen der günstigere Beitrag. Nachteilig ist sicher die Beitragsprognose im Alter.
Für die Gesetzliche spricht meiner Meinung nach die Systematik der Beitragsberechnung. Da der Beitrag immer ein prozentualer Anteil des Einkommens (innerhalb der beschriebenen Grenzen) ist, tritt selten eine Überforderung des Versicherten ein. Außerdem finde ich die Leistungsabwicklung per Krankenversichertenkarte praktischer.
Schönen Abend!
Mille
beide Versicherungssysteme sind schwer zu vergleichen. Rein finanziell könnte man, um den Vergleich transparent zu machen, den Selbstbehalt der Privaten in den Monatsbeitrag umrechnen, also Monatsbeitrag + SB/12 und dann mit dem Monatsbeitrag der Gesetzlichen vergleichen. So hat man das maximale Risiko des Selbstbehaltes abgebildet. Der Vergleich hinkt natürlich, da in der Gesetzlichen ebenfalls Zuzahlungen (Praxisgebühr, Arzneimittelzuzahlung u.ä.) anfallen können. In der Privaten können unter Umständen weitergehende Leistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt u.ä.) enthalten sein.
Die Entscheidung zwischen privat und gesetzlich sollte auf jeden Fall sehr sorgfältig getroffen werden, da als Selbständige ein Wechsel zurück in die Gesetzliche nicht ohne Weiteres möglich ist.
Für die Private spricht i.d.R. der Leistungsumfang und bei günstigem Eintrittsalter und wenig bzw. keinen Vorerkrankungen der günstigere Beitrag. Nachteilig ist sicher die Beitragsprognose im Alter.
Für die Gesetzliche spricht meiner Meinung nach die Systematik der Beitragsberechnung. Da der Beitrag immer ein prozentualer Anteil des Einkommens (innerhalb der beschriebenen Grenzen) ist, tritt selten eine Überforderung des Versicherten ein. Außerdem finde ich die Leistungsabwicklung per Krankenversichertenkarte praktischer.
Schönen Abend!
Mille