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Beitragssatz Gesetzliche KV ohne Einkommen HILFE!!!
Verfasst: 20.11.2007, 20:59
von christian81
Hallo habe ein großes problem muss mich selbst versichern da ich arbeitslos (nicht gemeldet bei ARGE od. Agentur) und momentan ohne einkommen bin.
hat jemand eine ahnung welche GKV den niedrigsten Beitragssatz hat wenn man kein einkommen hat.
Über eine nachricht würde ich mich freuen!
Gruß Christian
Verfasst: 20.11.2007, 21:20
von Mille
Hallo Christian,
eine Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner scheidet aus? Die Altersgrenze bei der Familienversicherung über die Eltern liegt bei 23 Jahren. Für Studenten gibt es eine erweiterte Altersgrenze.
Solltest Du alleinstehend sein und kein Einkommen erzielen, werden Deine Beiträge von 816,67 EUR berechnet. Der Beitragssatz hängt von der Krankenkasse ab.
Solltest Du bisher familienversichert gewesen sein, kannst Du die Krankenkasse frei wählen. Welche Kasse in Frage kommt, hängt unter Umständen von Deinem Wohnort ab. Warst Du bisher bei einer Kasse (pflicht-)versichert, ist diese Kasse auch für Deine freiwillige Versicherung zuständig.
Gruß
Mille
Verfasst: 20.11.2007, 22:18
von Krankenkassenfee
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass Du so ganz ohne Krankenversicherung bist? Wenn ja, tritt rückwirkend eine nachrangige Versicherungspflicht ein. Längstens rückwirkend zum 01.04.07. Dann wäre die letzte Kasse zuständig.
Erzähl doch mal mehr und gib ein paar Daten.
Ansonsten kannst Du Dich auf etwa 130 € Beitrag einstellen.
LG, Fee
Verfasst: 20.11.2007, 22:33
von christian81
danke für die schnelle antwort,
bin bis heut noch beim ex- AG versichert und weis auch das die KK freiwillig 4 wochen nachversichert aber was dann´?
wohne in Bad Kissingen (Bayern)
hat jemand erfahrung welche kasse da ei günstiges angebot hat?
bin momentan sehr eifrig bei der job suche aber falls alle stricke reißen und ich so schnell nichts finde will ich mich informieren wo es am günstigsten ist sich selbst zu versichern.
kann von meinem ersparten mich sicher 1-2 monate selbst versichern wenn ich von den im beitrag genannten ca. 130 Euro ausgehe.
sollte ich bei einer direkt KK nachfragen od. ehr bei den "großen" wie AOK,DAK,....
vielleicht hatte jemand ja schon mal ein ähnliches problem und kann mir eine günstige empfehlen?!
DANKE FÜR EUERE MÜHE IM VORAUS
Christian
Verfasst: 21.11.2007, 09:22
von SaschaD
Die vier Wochen Nachversicherung sind nur möglich zwischen 2 versicherungspflichtigen Tatbeständen. Eine freiwillige Weiterversicherung muss im direkten Anschluss an die Pflichtversicherung erfolgen.
Ex-Arbeitgeber bedeutet dann wohl versicherungspflichtige Beschäftigung?
In diesem Fall kann eine freiwillige Weiterversicherung nur bei der vorherigen Kasse oder bei einer privaten Kasse durchgeführt werden, es sei denn die Mitgliedschaft wird / wurde entsprechend gekündigt. Hier gilt die Kündigungsfrist: Wirksam mit Ablauf des übernächsten Monat, in dem die Kündigung bei der Kasse eingeht.
Verfasst: 21.11.2007, 15:16
von dk41282
@ christian81
Wenn es Dir wirklich um den Beitrag geht bzw. so wenig wie möglich zu zahlen - dann würde ich Dir die IKK Thüringen empfehlen. Die ist seit kurzen auch für Bayern und Hessen geöffnet.
Die haben einen Beitragssatz von 12,3% und der ist garantiert für 2008.
MfG
Verfasst: 21.11.2007, 20:18
von KKK
Haben Sie nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II ???
Dann wären Sie ja Versicherungspflichtig.
Und die Beiträge würde glaubig die Bundesagentur für Arbeit tragen, also würden doch nur die Leistungen Interessiern.
Aber trotzdem: Die günstigste Krankenkasse ist Die IKK-Direkt mit einen Beitragssatz von 12%.
PS: Aber Vorsicht bei der IKK- Direkt haben Sie nicht wirklich einen guten Ansprechpartner (keine Geschäftsstellen)