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Problem: Beitragsnachzahlung ...

Verfasst: 19.11.2007, 15:42
von Freizeitspieler
Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem ... mich hat heute meine Krankenkasse (mhplus) angerufen, bei der ich seit 2001 versichert bin.

Es hat sich nun herausgestellt, dass ich seit diesem Zeitpunkt keine Beiträge gezahlt habe. Ich bin immer davon ausgegangen, dass mein Arbeitgeber diese abführt, es hat sich aber herausgestellt, dass dies nicht der Fall ist und ich dafür die AG-Anteile ausgezahlt bekommen habe.

Damals bin ich von pflichtversichert auf freiwillig versichert "gerutscht" und wurde weder von der KV noch von meinem AG darüber informiert, dass ich ab diesem Zeitpunkt die Beiträge selbst hätte abführen müssen. Zugegebenermaßen habe ich meine Gehaltszettel aber auch nicht so genau geprüft, da mir das sonst sicherlich auffallen hätte müssen. Auf der anderen Seite hat mich die KV aber auch nie angemahnt, da es ihr nicht aufgefallen ist, dass hier keine Beiträge fließen (was auch immer die Buchhaltung da getan hat in den letzten Jahren).

Ich soll nun die Beiträge ab Dezember 2003 nachzahlen, da alles weitere eben verjährt ist und frage mich ehrlich gesagt nun, ob es solche Fälle öfter gibt und wie ich diesen Betrag finanzieren soll.

Gibt es hier vielleicht jemanden, der so einen Fall schon einmal erlebt hat? Hat die KV oder der AG hier evtl. eine Mitschuld und wenn ja, wie meint ihr kann man sich mit der KV hier einigen?

Mir ist klar, dass ein großer Teil heir auf mich zurückfallen wird, aber ehrlich gesagt finde ich es schon ein starkes Stück, dass die KV jahrelang pennt und dann aus ihrem Dornröschenschlaf aufwacht und dann den gesamten Betrag auf einen Schlag nachgezahlt haben möchte (fehlt nur noch, dass sie auch Zinsen wollen).

Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar ...

Gruß
Tobias

Verfasst: 19.11.2007, 19:00
von Agion
Hi Freizeitspieler,

ich muss mich ziemlich zusammenreißen, um hier erstmal sachlich zu bleiben.

Zunächst folgendes,

* eine frw. Mitgliedschaft begründet sich nur auf Antrag. Deswegen muss Dich hinterher auch niemand über Deinen Status informieren, da Du ja selber einen entsprechenden Antrag gestellt haben musst (Antrag auf frw. Weiterversicherung). Soweit jedenfalls die Theorie. Selbst wenn Du dies nicht gemacht hast, hast Du jetzt rückwirkend keine Chance, aus der Nummer herauszukommen.

* für die Beitragsabführung ist immer das freiwillige Mitglied in der Verantwortung. Die Schuld kann hier weder auf den AG wegen fehlender Information noch auf die Krankenkasse wegen fehlender Information oder verspäteter Beitragsforderung abgewälzt werden.

* wenn die Kasse hier "nur" die Beiträge ab Dez. 03 anfordert hat sie alles korrekt gemacht, da die Verjährungsfristen richtig angewandt wurden.

Jetzt zum rechtlichen:

* dass die Mitgliedschaft bei dieser Kasse besteht dürfte unstreitig sein. Vor Gericht könntest Du zwar behaupten, dass Du aufgrund des fehlenden Antrages auf frw. Weiterversicherung nichts von einer Mitgliedschaft wusstest und auch dort gar nicht Mitglied sein wolltest - dies wird jedoch hinfällig da Du auch bei keiner anderen Kasse eine Mitgliedschaft beantragt hast und Du hast ja sicher auch Leistungen über die Karte der mhplus in Anspruch genommen?

* dass für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, dürfte auch unstreitig sein.


Fazit:

* die Kasse wird sich hier sicher auf eine Ratenzahlung einlassen wenn Du glaubhaft darlegst, dass Du die Summe nicht auf einmal bezahlen kannst.


* sie heilfroh, dass Du von 2001 - Dez. 2003 monatlich über 500€ gespart hast - die Kasse hat Dir somit 12.000 - 20.000 € "geschenkt"! Ganz zu schweigen von den Zinsen, die da aufgelaufen sein könnten.
* versuche nicht, anderen hier eine Mitschuld zu geben. Wir alle wären glücklich, wenn wir soviel Geld ungerechter Weise zuviel bekommen hätten und es dann auch noch behalten dürfen!! Und nur eine Minderheit wird Dir glauben, dass Du das tatsächlich nicht gemerkt haben willst.

Grüße, Agion

Verfasst: 19.11.2007, 20:13
von Freizeitspieler
Danke für die fast nette Antwort ... meines Wissens habe ich nie einen Antrag gestellt auf freiwillige Mitgliedschaft, ist aber auch egal..

Wie ich geschrieben hatte, bin ich mir meiner Schuld bzw. Schludrigkeit durchaus bewusst und sehe auch ein, dass ich Beiträge nachzahlen muss.

Was mich zum einen stört ist die Tatsache, dass die KV das Ganze 7 Jahre lang nicht bemerkt und zum anderen habe ich das Problem, dass ich den Betrag nie und nimmer auf einmal zahlen kann.

Daher wollte ich nur kurz den rechtlichen Rahmen klären und Bescheid wissen, ob sich da wer auskennt.

Und ob Du mir glaubst oder nicht ist natürlich Dir belassen.

Gruß

Verfasst: 20.11.2007, 19:24
von Mille
Guten Abend,

bei allen sicherlich gerechtfertigt geäußerten Argumenten zur Mitwirkungspflicht des Versicherten, ist aus meiner Sicht eine gewisse "Mitschuld" der Kasse nicht zu verneinen.

Die Mitgliedschaft besteht seit 2001. Ich gehe davon aus, dass der Kassenwechsel zur mhplus noch als Pflichtversicherter erfolgt ist. In der Fragestellung steht soetwas wie "Damals bin ich von pflichtversichert auf freiwillig versichert "gerutscht"" . Wenn man als Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze eines Jahres überschreitet und auch die Grenze des Folgejahres überschreiten wird, wird man mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei. (Kurzfassung, es gelten heute längere Zeiträume) Man erhält von der Kasse eine Mitteilung über die Versicherungsfreiheit und wenn man nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung den Austritt erklärt, wandelt sich die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft um. In diesem Fall ist also eine aktive Handlung des Versicherten entbehrlich.

Trotzdem besteht die Mitgliedschaft und damit auch die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge. Die Beiträge sind vom freiwilligen Mitglied allein zu tragen. Ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht und ist in diesem Fall ja auch unstrittig.

Ich würde die Forderung der Kasse genau prüfen, da es schon etwas verwunderlich klingt, dass sie vom Fehlen der Beiträge nichts mitbekommen haben will. Ich würde auch einmal die Jahresmeldungen genau anschauen, dort muss der Wechsel des Versicherungsstatus für alle Seiten zu erkennen sein.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte möglich sein, da meiner Meinung nach die Kasse an dieser Angelegenheit eine "Mitschuld" trägt.

Verfasst: 22.11.2007, 20:28
von Freizeitspieler
Hallo,

danke für die Antwort. Im Prinzip sehe ich es genau so. Heute kam der Brief von der mhplus mit den Beiträgen, die wir pro jahr nachzahlen sollen.

Nun will die Kasse aber ab November 2002 die Nachzahlungen. Ich dachte die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, weiß das jemand genau zufällig?

Ich melde mich, wenn es etwas Neues gibt.

Gruß

Verfasst: 22.11.2007, 20:46
von KKK
Gem. § 25 Abs.1 SGB IV verjähren Ansprüche auf Beiträge in 4 Jahren nach dem Jahr in dem sie fällig geworden sind.
Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren nach dem Jahr in dem sie fällig geworden sind.

Und die Krankenkasse geht immer davon aus das Sie das vorsetzlich gemacht haben um Geld zu sparen.

also ich würde für diese Zeit in der die Ansprüche der Krankenkasse verjährt sind die Einrede der Verjährung erheben und es notfalls auf ein Gerichtsverfahren vor den Sozialgericht (keine Kosten für Sie) ankommen lassen.