Hallo
meine Ehefrau war die ganze Zeit (letzten 6 Jahre) mit mir privat krankenversichert sowie die Kinder.
Ab Januar 08 beginnt meine Ehefrau als Halbtagskraft zu arbeiten. Keine geringfügige Basis.
Muss sich nun ab Januar meine Frau wieder gesetzlich krankenversichern oder besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleibt.
kann privat oder muss gesetzlich?
Moderator: Czauderna
Hallo Bernd,
meines Wissens nach wird Ihre Frau durch die Beschäftigung versicherungspflichtig und muß eine Kasse wählen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Dies gilt natürlich nur unter der Annahme das neben der Beschäftigung keine Selbständigkeit läuft.
Um Nachteile bei Beendigung der Beschäftigung und ggf. notwendiger oder gewünschter Rückkehr zur PKV zu vermeiden, würde ich die Privatversicherung kontaktieren.
meines Wissens nach wird Ihre Frau durch die Beschäftigung versicherungspflichtig und muß eine Kasse wählen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Dies gilt natürlich nur unter der Annahme das neben der Beschäftigung keine Selbständigkeit läuft.
Um Nachteile bei Beendigung der Beschäftigung und ggf. notwendiger oder gewünschter Rückkehr zur PKV zu vermeiden, würde ich die Privatversicherung kontaktieren.
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- Registriert: 09.01.2008, 12:52