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Studentenversicherung (IKK), Familienversicherung (GEK) ??

Verfasst: 09.11.2007, 15:07
von Sommerfloh
Hallo zusammen,
ich kenne mich was die Krankenkassensache angeht überhaupt nicht aus und deshalb bin ich froh auf dieses Forum gestossen zu sein. Folgendes: Ich war jetzt seit über 2 Jahre bei der IKK studentisch pflichtversichert. Durch meine Heirat bin ich ab dem 1.11.07 bei meinem Mann in der Familienversicherung bei der GEK.
1. Muss ich bei der IKK irgendwie meine Mitgliedschaft schriftlich kündigen oder kriegt die das automatisch von der GEK mit?
2. Eine Tante der IKK meinte, dass ich, wenn ich nach meinem Studium ins Berufsleben einsteige, automatisch aber wieder bei der IKK landen würde. Ich könnte die IKK-Mitgliedschaft nicht kündigen während ich in der Familienversicherung meines Mannes drin bin. Theoretisch müsste ich dann am Tag x, ab dem ich arbeite eine Kündigung einreichen und müsste dann die 3-monatige Kündigungsfrist eben noch "absitzen". Ist das so richtig?
3. Ich hatte irgendetwas im Kopf von einer Mindestdauer von 2 Jahren (?), die man mindestens bei ein und dergleichen Kasse bleiben muss, bevor man wechseln darf. Beginnt diese Zählung dann ab dem Tag X meines Arbeitbeginns und Wiederaufnahme in der IKK dann von vorne? Oder werden da meine Monate der Studentenversicherung mitgezählt?

Sorry, ich hoffe das ist nicht zu kompliziert. Ich habe einfach Angst, heute etwas wichtiges bei diesem Wechsel zu übersehen, was mir dann in ein/zwei Jahren, wenn ich berufstätig bin zum Verhängnis wird.

Hoffe sehr auf Antworten!
Liebe Grüße von Sommerfloh

Verfasst: 10.11.2007, 02:37
von 85andi
Hallo Sommerfloh,

zu Punkt 1:
auf jedenfall der IKK bescheid geben, dass du nun Familienversichert bist und auch einen Nachweiß beifügen.

zu Punkt 2 und 3:
das ist richtig, während der Familienversicherung kannst du deine Mitgliedschaft bei der IKK nicht kündigen, d.h. wenn du innerhalb von 18 Monaten wieder pflichtig wirst, musst du zur IKK zurück.
die 18 Monate Bindungsfrist beginnt mit dem Beginn der Mitgliedschaft, nicht mit dem Wiedereintritt.
Wenn du länger wie 18 Monate in der Familienversicherung bist und dann wieder pflichtig wirst, kannst du gleich eine neue Kasse wählen, ohne die IKK zu kündigen.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

Grüße
Andi

Verfasst: 10.11.2007, 13:37
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn Du jetzt wieder in den Beruf einsteigst, kannst Du bei der GEK bleiben. Es gibt ein neues BSG-Urteil. Die 18 Monate gelten in dem Fall nicht.
LG, Fee

Verfasst: 11.11.2007, 00:16
von ratte1
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

wenn Du jetzt wieder in den Beruf einsteigst, kannst Du bei der GEK bleiben. Es gibt ein neues BSG-Urteil. Die 18 Monate gelten in dem Fall nicht.
LG, Fee
Das finde ich spannend. Von wann ist das Urteil?

Gruß

ratte1

Verfasst: 11.11.2007, 10:17
von Krankenkassenfee
Hallo,

das Urteil ist vom Sommer 2007. Die DAK hatte (so weit ich mich ereinnere) den Prozeß verloren.
Kurzform: Kasse A (pflichtversichert, mind. 18 Monate) dann FV Kasse B, dann wieder Versicherungspflicht: Freie Kassenwahl.

Die Spitzenverbände erarbeiten gerade die Beispiele und Durchführungsbestimmungen.

Urteil: http://lexetius.com/2007,2620

LG, Fee

Verfasst: 11.11.2007, 13:17
von ratte1
@krankenkassenfee

Vielen Dank für Deine Info! :D

Liebe Grüße

ratte1

Student zu Normal

Verfasst: 12.11.2007, 15:31
von sunshine20
hallo!
ich habe da ein ähnliches anliegen wie sommerfloh und da ich in dieser hinsicht mehr als ahnungslos bin, erhoffe ich mir hier prima tips!
zur zeit bin ich studentisch bei der city bkk versichert. anfang dezember lege ich mein examen ab und wie es ausschaut habe ich ab 1.1.08(?) einen job. meine fragen:

1. bin ich automatisch mit dem examen dann den dezember auch nicht mehr stud.krankenversichert oder läuft das noch für den monat bis zum 31.12.07 weiter?

2. ist ein "statuswechsel" von student zu normalversichert eine möglichkeit, die kasse zu wechseln oder muß ich dann bei der city bkk als normalsterblich versicherte bleiben (was ich üüüberhaupt nicht will)?
btw: wer kann mir eine gute kasse empfehlen?

3. wann muß ich dann die studentische kündigen? mit dem erhalt des examens (siehe frage 1.)? welche kündigungsfristen gibt es?

alles etwas wild und auch zeitlich knapp :oops:
was wäre an meiner stelle geschickt? wer kann mir das schnell was wertvolles raten und mir damit noch im examensstreß helfen?!
danke!!
sunshine20 :D

Verfasst: 12.11.2007, 15:35
von Kassenexperte
Wenn Du studentisch versichert bist, musst Du kündigen. Dann könntest Du zum 01.02.2008 bei einer anderen Kasse versichert sein. Wichtig ist, dass Du am 31.01.2008 mindest schon 18 Monate Mitglied der City BKK bist (es zählen dafür nicht die Zeiten der Familienversicherung). Bist Du momentan familienversichert, kannst Du frei wählen.

Verfasst: 12.11.2007, 15:46
von sunshine20
@kassenexperte
danke!!!
ich bin schon länger als 18 monate bei der city als studentin versichert! das ist also kein hindernis!
sollte ich also erst mit jobbeginn den statuswechsel bei der city kundtun und/oder dann gleich fristgerecht kündigen?

so long
sunshine20

Verfasst: 14.11.2007, 21:36
von Kassenexperte
Hallo Sunshine20,

ich würde gleich kündigen, dann bist Du schneller in einer günstigeren Kasse. Im Falle einer Kündigung im November bist Du am 01.02.2008 bei der neuen Kasse und zahlst nur einen mOnat den Horrorbeitrag der City BKK.

Entscheidest Du Dich für eine Kasse, die in der Nähe ist, so rufe doch dort an und lasse Dich beraten. In der Regel nimmt man Dir dann alles ab...

Verfasst: 14.11.2007, 22:04
von sunshine20
@kassenexperte
danke dir
werde mal bei den "lokalen" anfragen, die sollen sich dann mal für n neues mitglied anstrengen ;-)