Studentenversicherung (IKK), Familienversicherung (GEK) ??
Verfasst: 09.11.2007, 15:07
Hallo zusammen,
ich kenne mich was die Krankenkassensache angeht überhaupt nicht aus und deshalb bin ich froh auf dieses Forum gestossen zu sein. Folgendes: Ich war jetzt seit über 2 Jahre bei der IKK studentisch pflichtversichert. Durch meine Heirat bin ich ab dem 1.11.07 bei meinem Mann in der Familienversicherung bei der GEK.
1. Muss ich bei der IKK irgendwie meine Mitgliedschaft schriftlich kündigen oder kriegt die das automatisch von der GEK mit?
2. Eine Tante der IKK meinte, dass ich, wenn ich nach meinem Studium ins Berufsleben einsteige, automatisch aber wieder bei der IKK landen würde. Ich könnte die IKK-Mitgliedschaft nicht kündigen während ich in der Familienversicherung meines Mannes drin bin. Theoretisch müsste ich dann am Tag x, ab dem ich arbeite eine Kündigung einreichen und müsste dann die 3-monatige Kündigungsfrist eben noch "absitzen". Ist das so richtig?
3. Ich hatte irgendetwas im Kopf von einer Mindestdauer von 2 Jahren (?), die man mindestens bei ein und dergleichen Kasse bleiben muss, bevor man wechseln darf. Beginnt diese Zählung dann ab dem Tag X meines Arbeitbeginns und Wiederaufnahme in der IKK dann von vorne? Oder werden da meine Monate der Studentenversicherung mitgezählt?
Sorry, ich hoffe das ist nicht zu kompliziert. Ich habe einfach Angst, heute etwas wichtiges bei diesem Wechsel zu übersehen, was mir dann in ein/zwei Jahren, wenn ich berufstätig bin zum Verhängnis wird.
Hoffe sehr auf Antworten!
Liebe Grüße von Sommerfloh
ich kenne mich was die Krankenkassensache angeht überhaupt nicht aus und deshalb bin ich froh auf dieses Forum gestossen zu sein. Folgendes: Ich war jetzt seit über 2 Jahre bei der IKK studentisch pflichtversichert. Durch meine Heirat bin ich ab dem 1.11.07 bei meinem Mann in der Familienversicherung bei der GEK.
1. Muss ich bei der IKK irgendwie meine Mitgliedschaft schriftlich kündigen oder kriegt die das automatisch von der GEK mit?
2. Eine Tante der IKK meinte, dass ich, wenn ich nach meinem Studium ins Berufsleben einsteige, automatisch aber wieder bei der IKK landen würde. Ich könnte die IKK-Mitgliedschaft nicht kündigen während ich in der Familienversicherung meines Mannes drin bin. Theoretisch müsste ich dann am Tag x, ab dem ich arbeite eine Kündigung einreichen und müsste dann die 3-monatige Kündigungsfrist eben noch "absitzen". Ist das so richtig?
3. Ich hatte irgendetwas im Kopf von einer Mindestdauer von 2 Jahren (?), die man mindestens bei ein und dergleichen Kasse bleiben muss, bevor man wechseln darf. Beginnt diese Zählung dann ab dem Tag X meines Arbeitbeginns und Wiederaufnahme in der IKK dann von vorne? Oder werden da meine Monate der Studentenversicherung mitgezählt?
Sorry, ich hoffe das ist nicht zu kompliziert. Ich habe einfach Angst, heute etwas wichtiges bei diesem Wechsel zu übersehen, was mir dann in ein/zwei Jahren, wenn ich berufstätig bin zum Verhängnis wird.
Hoffe sehr auf Antworten!
Liebe Grüße von Sommerfloh