Hallo,
meine Frau ist Tagesmutter und bezieht Gelder aus öffentlicher und privater Hand.
Zur Prüfung der Familienversicherung habe ich die Einkommensteuererklärung hingeschickt.
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr 1800€. Der wird von der Krankenkasse nicht anerkannt.
Meine Frage dazu:
Welche Daten dürfen die Krankenkassen verlangen.
Meine KK (TechnikerKK) möchte eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen (von den Eltern, vom Judendamt)und Kopien der Betreuungsvereinbarungen.
Ist dies gesetzlich zulässig.
Wenn ja, nach welchen Gesetzen oder Verordnungen.
Wenn nein, welche Argumente kann ich anführen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
mfg Tessmer
Familienversicherung bei Tagesmutter
Moderator: Czauderna