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HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 07.11.2007, 00:04
von anna1212
hallo!

habe ein problem!

habe mich von meinem mann am 05.2007 getrennt.

dadurch hat sich mein krankenkassen-beitrag geändert.ist jetzt 80 € billiger.
habe meiner krankenkasse leider erst am 03.07.2007 die trennung mitgeteilt.

habe aber auf dem rathaus den antrag auf getrenntlebend schon am 05.2007 beantragt.doch leider erst der krankenkasse erst am 07.2007 mitgeteilt.
die krankenkasse hat mir nun mitgeteilt das ich die beiträge nicht züruckerstattet bekomme.der neue beitrag zählt erst ab 08.2007!
ist das rechtens?????

wieso geht man dann aufs rathaus und die bestätigung zu beantragen

habe ich keine chance die mehrbelastung seit 05.2007 zurückerstattet zu bekommen.
war zu diesem zeitpnkt auch nicht beim arzt.

danke für eure antworten!!

gruss

anna

Verfasst: 07.11.2007, 16:02
von SaschaD
Kurze Nachfrage: Sind Sie freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenversicherung? Die Beiträge werden ja nach dem Einkommen bemessen. In wie weit ist durch die Trennung Ihr Einkommen betroffen und wie ist/war Ihr Ehemann versichert?

hallo!

Verfasst: 07.11.2007, 20:37
von anna1212
bin freiwilliges mitglied!
mein mann ist privatversichert!

mein beitrag wurde ja jetzt auch zum 1.8.2007 geändert.(80 € billiger)

bin aber schon seit 05.2007 getrennt lebend,habe auch bestätigung vom Rathaus.habe aber nur vergessen es gleich am 05.2007 bei der krankenkasse abzugeben.
die krankenkasse sagt jetzt sie bezahlen erst am dem tag wo ich es eingereicht habe,bin aber seit dem 05.2007 getrennt lebend.habe ich keine chance die 3 monate (240€) zurück erstatte zubekommen.

danke für die antwort

gruss

anna

hallo!

Verfasst: 07.11.2007, 20:53
von anna1212
bin freiwilliges mitglied!
mein mann ist privatversichert!

mein beitrag wurde ja jetzt auch zum 1.8.2007 geändert.(80 € billiger)

bin aber schon seit 05.2007 getrennt lebend,habe auch bestätigung vom Rathaus.habe aber nur vergessen es gleich am 05.2007 bei der krankenkasse abzugeben.
die krankenkasse sagt jetzt sie bezahlen erst am dem tag wo ich es eingereicht habe,bin aber seit dem 05.2007 getrennt lebend.habe ich keine chance die 3 monate (240€) zurück erstatte zubekommen.

danke für die antwort

gruss

anna

Verfasst: 08.11.2007, 10:38
von SaschaD
Wenn Sie selber kein Einkommen und eine freiwillige Weiterversicherung bei Ihrer Krankenkasse haben, wird für die Beitragsbemessung das halbe Ehegatteneinkommen berücksichtigt. Wenn Sie nur getrennt sind aber nicht geschieden, sollte sich dieses nicht auf die Beitragshöhe auswirken.

Eine Einkommensveränderung wird aber grundsätzlich immer erst dann berücksichtigt, wenn sie der Kasse mitgeteilt wird. In der Praxis heißt dies, das diese Veränderung immer zum ersten Tag des auf die Vorlage des Nachweises folgenden Monats wirksam wird.