Seite 1 von 1

Freiwillig bei GKV - Wechsel zu PKV und wieder zurück?

Verfasst: 02.11.2007, 19:51
von Crossi71
Hi!

Meine Frau ist derzeit ein freiwilliges Mitglied bei einer GKV, da sie selbständig ist.
Da ihre Bemessungsgrundlage unverhältnismässig hoch ist, würde es sich für sie derzeit sogar lohnen, wenn sie in eine PKV wechseln würde.

Frage: Würde ihr es dann immer noch frei stehen, wieder als freiwilliges Mitglied zu einem GKV zurückzuwechseln? Oder gilt, einmal PKV immer PKV?

Frage: Kann eine GKV einen Antrag auf freiwillige Versicherung ablehnen, auch wenn man vorher auch immer bei einer GKV war? Also ist es nur ein "good will" einer GKV freiwilligte Versicherte aufzunehmen?

Re: Freiwillig bei GKV - Wechsel zu PKV und wieder zurück?

Verfasst: 02.11.2007, 21:35
von ratte1
Crossi71 hat geschrieben:Hi!

Meine Frau ist derzeit ein freiwilliges Mitglied bei einer GKV, da sie selbständig ist.
Da ihre Bemessungsgrundlage unverhältnismässig hoch ist, würde es sich für sie derzeit sogar lohnen, wenn sie in eine PKV wechseln würde.

Wirklich, auch wenn sie die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter berücksichtigt ?

Frage: Würde ihr es dann immer noch frei stehen, wieder als freiwilliges Mitglied zu einem GKV zurückzuwechseln?

nein

Oder gilt, einmal PKV immer PKV?

wenn keine Versicherungspflicht eintritt = ja


Frage: Kann eine GKV einen Antrag auf freiwillige Versicherung ablehnen, auch wenn man vorher auch immer bei einer GKV war?

ja

Also ist es nur ein "good will" einer GKV freiwilligte Versicherte aufzunehmen?

ja

Gruß

ratte1

Verfasst: 04.11.2007, 21:06
von pompidou
ich kann Ratte nur 100 % Recht geben.

Bitte nicht den Fehler machen und sich von günstigen Beiträgen der PKV locken lassen.

Ein Leistungsvergleich zur GKV lohnt sich außerdem. Kommen manchmal rießige Überraschungen heraus. Gute Krankenkassen bieten z. B. auch solch einen Service.

Grüße

Verfasst: 04.11.2007, 21:20
von ratte1
Bei nochmaligem Lesen habe ich gemerkt, dass ich Ihre letzte Frage fehlinterpretiert hatt e(war von der Aufnahme in die PKV ausgegangen).

Es gibt hier kein "good will" in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Wiederaufnahme kann nur aus den gesetzlich festgehalteten Gründen erfolgen.

Gruß

ratte1