Selbstständig und Midi-Job.Muss ich doppelt versichert sein?
Moderator: Czauderna
Selbstständig und Midi-Job.Muss ich doppelt versichert sein?
Hallo.Ich bin seit einem Jahr selbstständig und habe auch einen Midi-Job.Insgesamt komme ich auf ca.1800€ brutto im Monat.Über den Midi-Job war ich bis 30.9.07 auch krankenversichert. Diese Krankenversicherung habe ich gekündigt und habe auch schon die Kündigungsbestätigung erhalten. Ich möchte mich jetzt rückwirkend zum 01.10.07 neu krankenversichern und und die Krankenkassen geben mir wiedersprüchliche Infos.Muss ich mich als Selbstständiger krankenversichern und zusätzlich auch noch über den Arbeitgeber, bei dem ich den Midi-Job habe? Kennt jemand das Problem oder weiss sonstwie Rat?
Guten Abend!
Die Frage ist aus meiner Sicht leider nicht ohne weitere Infos zu beantworten. Im Beitrag steht, dass die Versicherung über den Arbeitgeber lief. Hatte die Kasse Kenntnis von der Selbständigkeit? Wurde die bisherige Versicherung wirklich als Arbeitnehmer geführt? Es klingt ziemlich unwahrscheinlich, da ich mit MIDI-Job einen Verdienst zwischen 400,00 und 800,00 EUR in Verbindung bringen würde und damit würde die Selbständigkeit den Vorrang haben ...
In dem Fall der Versicherung als Arbeitnehmer, würde die Mitgliedschaft bei der Kasse noch bestehen, da keine neue Kasse gewählt wurde. Die Wahl hätte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen müssen. Die Kündigung zum 31.10. wäre somit "verfallen".
Sollten die Umstände anders liegen, bitte beschreiben.
Die Frage ist aus meiner Sicht leider nicht ohne weitere Infos zu beantworten. Im Beitrag steht, dass die Versicherung über den Arbeitgeber lief. Hatte die Kasse Kenntnis von der Selbständigkeit? Wurde die bisherige Versicherung wirklich als Arbeitnehmer geführt? Es klingt ziemlich unwahrscheinlich, da ich mit MIDI-Job einen Verdienst zwischen 400,00 und 800,00 EUR in Verbindung bringen würde und damit würde die Selbständigkeit den Vorrang haben ...
In dem Fall der Versicherung als Arbeitnehmer, würde die Mitgliedschaft bei der Kasse noch bestehen, da keine neue Kasse gewählt wurde. Die Wahl hätte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen müssen. Die Kündigung zum 31.10. wäre somit "verfallen".
Sollten die Umstände anders liegen, bitte beschreiben.