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Krankschreibung von der KK verboten?
Verfasst: 01.11.2007, 12:35
von siba
Hallo,
komme gerade mit meiner Frau vom Arzt. Waren beide gemeinsam in der Sprechstunde. Wir sind völlig aufgelöst.
Details: 55 Jahre, seit gut 2 Jahren arbeitslos. Innerhalb dieser Arbeitslosigkeit ist sie jetzt seit 6 Monaten mit Unterbrechung krank. (Kur) KK zahlt seit 26.8.07 Krankengeld.
Nach Aussage des Arztes ist meine Frau med. weiterhin krank. Ihm sei jedoch von der KK in Form einer Massregelung und Zitat entsprechender Gesetze verboten worden meine Frau weiterhin krank zu schreiben. (Letzter Auszahlungsschein v. 16.10.07 mit Krankschreibung "bis auf weiteres") Sie wurde vom Arzt mdl. aufgefordert sich bis zum 12.11. beim medizinischen Dienst der ARGE zu melden. Es sei jetzt gem Sozialgesetz zum Schutz der KK ein anderer Kostenträger zuständig.
Bei der ARGE wiederum kennt man ein solches Vorgehen nicht und verweist uns an die KK.
Kann uns hier jemand helfen?
Gruss
Siba
Verfasst: 01.11.2007, 18:10
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich kann mir nur vorstellen, dass der MDK Deine Frau für arbeitsfähig bzw. vermittlungsfähig befunden hat. Dagegen kann der behandelnde Arzt innerhalb von 1 Monat begründeten Widerspruch einlegen.
Deine (bescheidene) Einschätzung zum Gesundheitszustand Deiner Frau ist nicht relevant. Würde die Hausärztin Deine Frau weiter für arbeitsunfähig halten, kann sie das ja entsprechend im Widerspruch begründen. Macht sie es nicht, gibt es 2 Gründe: 1. ) Sie hält Deine Frau auch nicht mehr für arbeitsunfähig, hat aber nicht den Mumm es auch zu sagen 2.) Sie ist zu feige/faul das Widerspruchsverfahren durchzukämpfen.
Bitte bedenke bitte, dass die Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen sich auf die Vermittlungsfähigkeit bezieht. Wenn Deine Frau leichte Arbeiten vollzeitig ausführen kann ist sie eben nicht arbeitsunfähig. Wenn sie z.B. vorher an der Kasse am Supermarkt sass, und das nun nicht mehr kann, heisst das noch lange nicht, dass sie z.B. nicht auch als Telefonistin vermittlungsfähig ist.
Also: Gutachten von dcer Kasse verlangen und der Hausärztin Druck machen.
LG, Fee
Verfasst: 01.11.2007, 18:27
von siba
Liebe Fee,
vielen Dank für die realistische Einschätzung.
Zwischenzeitlich hat sich die Angelegenheit ein wenig aufgeklärt. Mit der Post kam heute Nachmittag ein entsprechendes Schreiben von der KK.
Lt. Feststellung des MDK und Rücksprache mit dem beh. Arzt (also tatsächlich ein Feigling!)ist meine Frau ab dem 11.11. 07 wieder für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittlungsfähig. Danach wird die Zahlung des KG eingestellt.
Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich.
Sie hat zuletzt als Arzthelferin 35 Jahre (mit 3 Tagen (!) Krankheit wegen eines Bänderrisses) fleissig gearbeitet. Jetzt ist sie an der Schulter und an der HWS erkrankt. Mit weiterhin ziemlich starken Schmerzen.
Dadurch ergeben sich m.E. wieder mehrere neue Fragen.
Einspruch einlegen auch ohne den o.a. Arzt?
Neuen Arzt suchen?
Gilt hier auch die Schutzklausel für vor 1961 geborene AN?
Bringt es Sinn den Sozialverband einzuschalten (sind Mitglied)
Hoffe ich bekomme weitere gute Antworten.
Danke dafür
Siba
Verfasst: 02.11.2007, 15:37
von Krankenkassenfee
Hallo,
Widerspruch kann nur der Arzt einlegen und der muss medizinisch begründet sein - dsa kann halt nur ein Arzt und kein Laie. Da die Hausärztin ja schon vorher eingeknickt ist, wird sie es wohl nicht machen. Einen anderen Arzt zu finden, der das macht ist mehr als schwierig. Es sei denn, Deine Frau ist noch beim Facharzt in Mitbehandlung (Orthopäde) und der schätzt das anders ein.
Wieviel Restanspruch hat Deine Frau denn noch auf Arbeitslosengeld I? Andere Alternative: Sie ist jetzt vermittlungsfähig. Meldet sich brav beim Arbeitsamt und lässt sich dann Ende nächster Woche oder übernächste Woche erneut krank schreiben. Dann aber halt von einem anderen Arzt. Und von einem, der sich ein wenig mehr für seine Patienten einsetzt.
Das Ding jetzt noch vom Eis zu bekommen halte ich für schier unmöglich - so leid es mir tut.
LG, Fee
Verfasst: 03.11.2007, 00:08
von siba
Hallo,
lieben Dank für die Anregungen.
Die Ärzte sind übrigens umgekehrt aktiv geworden. Der Feigling ist der Facharzt. Der Hausarzt kennt sie noch nicht so lange, weil wir erst hierher gezogen sind. Er wird am Montag aber konsultiert, weil sie ja wegen der Schmerzen dringend Hilfe braucht.
Restzeit der Arbeitslosigkeit beträgt noch ca. 10 Tage. Krankheitsgrund für eine erneute Krankschreibung wären Depressionen.
Diese sind jetzt tatsächlich vorhanden. Kein Wunder, wenn man solche gesundheitlichen Probleme wegstecken muß und dann noch auf einen Facharzt trifft, der seine Patienten anschreit - ja, ich war dabei! - Der nur daran denkt sein technisches Programm abzuspulen und abzurechnen, danach dann sofort einknickt. Der die Meinung vertritt mit einem Kurantrag sei alles getan - meine Frau ist nach seiner Ansicht austherapiert!??? Kein Schmerzmittel, keine Spritze, kein Rezept für physikalische Therapie! Nichts! Dieses weil so wörtlich"sein Budget das nicht mehr hergibt"
Das ist für mich nicht nachvollziehbar, aber scheinbar vom Sozialsystem doch so gewollt. Als Privatpatient wäre das ganz sicher nicht passiert.
Meine Frau hat jetzt den Kampf aufgegeben. Sie will einfach nicht mehr!
Denke es ist auch besser so. Sie soll ihre Kraft zum Kampf gegen die Schmerzen benutzen.
Nochmals vielen Dank.
Siba
Verfasst: 03.11.2007, 13:50
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann lass Deine Frau Anfang der Woche zum Arzt gehen und auf Depressionen mit einer Erstbescheinigung krankschreiben. Sie bekommt dann noch Leistungsfortzahlung von der Arbeitsagentur bis die 10 Tage aufgebraucht sind - dann tritt die Krankenkasse ein.
Und dann -orakele ich mal - geht das Programm von vorne los. Denn: Arbeitslose und Krankengeld: Viele sind halt "Krankengeldjäger, um Geld zu erhalten. Schwierig für die Kasse die rauszufiltern, die wirklich krank sind.
Deshalb sei auf der Hut: Der Arzt Deiner Frau wird ruckzuck einen Fragebogen erhbalten, der dann zum MDK geschickt wird. Die Depressionen sollten also auch behandelt werden. Medikamente, stützende Gespräche und zur Beseitigung der Ursache eine Psychotherapie. Aber die Wartezeiten betragen etwa 6 Monate, deshalb musst DU Dich nur bemühen. Hat Deine Frau schon mal über eine Kur (Rehamaßnahme über die Rentenversicherung) nachgedacht? Das wäre ggf. auch die Eintrittskarte in eine Umschulung. Kann aber auch in einer Gesundschreibung enden.
Überleg mit Deiner Frau mal in Ruhe. Letztendlich solltet Ihr das Ziel haben, dass Deine Frau wieder richtig gesund wird und wieder in einen Job zurück kann.
LG, Fee
Verfasst: 09.12.2007, 23:17
von siba
Danke für die Antworten.
Der Fall wurde jetzt (vorläufig?) geklärt.
1.) Ein anderer Arzt hat sie untersucht, weiter für krank befunden mit der gl. Diagnose und zusätzlichen psychischen Problemen krank geschrieben.
2.) Nach einem Brief an die KK mit Zitat eines akt. Urteiles des LSG Darmstadt kam die Entwarnung durch die KK. Man hat die Zahlung des KG wieder aufgenommen.
Eine daraufhin eingeleitete Untersuchung durch den MDK hat die Diagnose des neuen Arztes bestätigt. Die KK zahlt b.a.w das Krankengeld weiter.
Nun hoffe ich daß meine Frau bald wieder gesund wird.
Siba
Verfasst: 25.04.2008, 20:17
von siba
Gesund, leider Fehlanzeige. Meine Frau quält sich immer noch mit ihren Problemen herum.
Zwischenzeitlich wurde sie von der KK aufgefordert eine REHA Antrag zu stellen. Klar, da die letzte Kur erst 7 Monate zurückliegt, erfolgte die Ablehnung durch die DRV. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt mit entsprechender ärztlicher Begründung. Die örtlichen Behandlungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Sie und der behandelnde Arzt glauben aber, daß sie durch diese erneute Kur mit konsequenter Behandlung in einer geeigneten Klinik eine echte Chance hat, ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zumindest deutlich zu verbessern.
Wie geht es jetzt weiter, in Richtung Krankengeld / Krankenkasse wenn die DRV die erneute Kur endgültig ablehnt?
Wird dieser Rehaantrag in einen Antrag auf EU Rente umgewandelt? Von wem?
Das ist alles so verwirrend
Danke für weitere Informationen
Siba
Verfasst: 25.04.2008, 21:18
von Krankenkassenfee
Hallo,
wenn Deine Frau aufgefordert wurde einen Rehaantrag beim DRV zu stellen, hat sie eine Frist von 10 Wochen (müsste in dem Brief ja auch so drin stehen). Eile ist also nicht unbedingt angesagt.
Die Kasse hat dann das Recht (bei Vorliegen einer Gefährung der Erwerbsfähigkeit - und dass muss ein Arzt bestätigt haben), das Gestaltungsrecht einzuschränken. Geh mal davon aus, dass entweder Euer Arzt auf dem Auszahlschein das angekreuzt hat oder der MDK das gesagt hat ... dass alles rechtens ist.
Im Klartext bedeutet das nur, dass Ihr nicht den Kurantrag wieder zurückziehen dürft oder später die Kur nichrt einfach verschieben oder absagen dürft. Der rein theoretische Fall, dass der Kurantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird (was eigentlich nie passiert), würde bedeuten, dass Ihr nicht das Recht habt den Antrag zurückzuziehen.
In der Umgangssprache mal ganz einfach ausgedrückt: Kurantrag stellen, abwarten was passiert, zur Kur fahren und gucken, ob man danach vermittlingsfähig ist oder (vielleicht) berentet wird.
So, das Verfahren habt Ihr ja wohl durch, weil der Antrag abgelehnt wurde. Durch die Einlegung des Widerspruchs habt Ihr alle Mitwirkungspflichten erfüllt.
Im Moment kann die Kasse Euch nichts - ausser, dass der MDK wieder mal eine Vermittlungsfähigkeit feststellt .... Aber das kennt Ihr ja schon.
LG, Fee
Typisch
Verfasst: 15.06.2008, 00:45
von SBK_Mitarbeiter
Leute, ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen, Bandscheibenvorfall gehabt, erst ambulante Behandlung ohne Erfolg,dann Kurantrag, abgelehnt, Facharzt vor Ort weigert sich ambulante Therapie durchzuführen, verweist auf Kur, Briefe hin und her, Zeit vergeht.
Sowas ist echt zum Kotzen!!!! Kann da echt mitfühlen.
Sozialverbände wie der VdK helfen bedingt weiter, haben auch gute Anwälte für das Sozialgericht, Klagen sind aber sehr zeitaufwendig und strecken sich über viele Jahre hin und davon wird man auch nicht gesund.
Alternative ist eine EAP Therapie auf Rezept eines Facharztes, gerade bei Problemen, bei denen KG angebracht ist,das hilft und ersetzt eine Kur zum Teil.
Nur nichts Machen und sich rumärgern mit den einzelnen stellen bringt rein gar nichts außer Depressionen.
Wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht,dann kann der Arzt eine AU ausstellen, bis die Krankheit nicht mehr besteht und man seine Tätigkeit fortsetzen kann, wenn man aber beim Arbeitsamt gemeldet ist dann prüft der jeweilige Arzt ob eine Vermittlungsfähigkeit besteht oder nicht, NUR....... das Arbeitsamt hat es eh schon schwer genug Leute zu vermitteln und diese wissen in der Praxis macht es keinen Sinn, einen Arbeitslosen in einen anderen Bereich zu vermitteln, als in dem, wo er sich arbeitslos gemeldet hat.
Verfasst: 19.06.2008, 16:43
von siba
Hallo,
jetzt kommt der nächste Schritt in Sachen Reha Antrag.
Nach Reha Ablehnung, Widerspruch. Widerspruchsbescheid: Kur wird abgelehnt, da die letzte Kur erst 10 Monate her ist. Allerdings wurde die psychische, problematische Situation meiner Frau gar nicht berücksichtigt
Was ist jetzt zu veranlassen?
Meldung an die BKK, ist klar!
Widerspruch/Klage gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht?
Wird sich die BKK jetzt für eine ambulante Kur stark machen? Sie hat ja aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen.
Was passiert wenn wir jetzt einen EU Rentenantrag stellen? (Empfehlung des Arztes)
bin dankbar für jede Information oder Erfahrungsbericht.
LG
Siba
Verfasst: 21.06.2008, 09:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich glaube nicht, dass es Sinn macht einen EU-Rentenantrag zu stellen. Man sagt ja immer: Reha vor Rente. Wenn die Reha abgelehnt wird, würde ich mal sagen... sieht für die Rente noch schlechter aus.
Ambulante Reha durch Kasse? Glaub ich nicht. Du bist denen ja eh schon zu teuer, da geben die für so was auch kein Geld freiwillig aus.
Ich würde Widerspruch einlegen und eine ärztliche Begründung für die Depressionen beilegen. Aaaaaber .... ich gehe auch mal davon aus, dass am Wohnort die Maßnahmen schon ausgeschöpft sind. Ihr habt also schon eine Psychotherapie und/oder Tagesklinik ect. gemacht, oder? Denn eine Reha ist nicht dazu da eine Behandlung einzuleiten oder mal komprimiert zu therapieren. Sondern sie steht am Ende einer vor Ort durchgeführten Therapieserie incl. Facharztbehandlung.
Hier geht es auch nicht darum, ob es dem Patienten schlecht geht, oder ob man einem leid tut. Hier geht es um definierte Ansprüche und standartisierte Abläufe im Antragsverfahren.
Darf man mal fragen, was Ihr konkret schon zur Heilung der Depressionen gemacht habt?
LG, Fee