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Kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld beenden?

Verfasst: 16.10.2007, 19:27
von Clownfisch
Hallo zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen, heiße Anja, bin 35 Jahre alt und war froh nach einem Schwesterhelferinnenlehrgang und Einstellung als Aushilfe, letztes Jahr am 01.05.2006 eine 50% Stelle angeboten bekommen zu haben. Erst lief auch alles prima dann aber fing ich an Knieprobleme zu bekommen und wurde dann zum 01.02.2007 krankgeschrieben. Kurz danach wurde ich am Knie operiert, es trat aber keine Besserung auf.

Nach den üblichen Einladungen zum AMD und der Aussage ich wäre doch arbeitsfähig ( und wenn nur für 2h am Tag ) und der Aussage meines Arbeitsgebers mich für 2h Versuchsweise nicht zu beschäftigen zu können ( entweder gesund und 100% oder gar nicht ) kam der Tag ( 30.04.07 ) an dem mein 50% Arbeitsvertrag auslief. Der wurde natürlich nicht verlängert da ich ja krank war, allerdings sieht mein Arbeitgeber vor das ich in diesem Falle auf die Aushilfsstelle zurückfalle.

Kurz danach meldete sich die Krankenkasse und sagte das sie nicht mehr zuständig seien da mein Arbeitsvertrag ja ausgelaufen sei und die Krankenkasse nicht mehr zuständig ist.

Nach langem hin und her erfuhr ich dann aber, dass ich noch solange bei meiner jetzigen Krankenversicherung versichert bin wie ich auch krankgeschrieben bin. Erst wenn ich einen vollen Tag gearbeitet hätte und mich erneut krank schreiben lassen würde, bräuchten sie nichts mehr zahlen.

Im Moment sehe ich es so das ich meine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann ( auch nicht den Aushilfsjob ). Nach einigen Hin und Her mit der KK und meiner Bitte mir eine Reha zu genehmigen, bin ich nun in einer aus der ich üebrmorgen entlassen werde. Der Chefarzt meint das er mich wohl teils arbeitsfähig ( Einsatz 2h Täglich ) entlassen werde. Wobei wir wieder beim obigen Thema angelangt wären ( kein Einsatz für 2h täglich usw.).

Nun wird sich die Krankenkasse wieder bei mir melden und mir sagen das sie keine Besserung sieht und ich in meinem Beruf nicht weiterarbeiten kann. Ich möge mich doch auf Grund dessen Arbeitslos melden. Das sehe ich aber gar nicht ein.

Meine Frage ist nun kann die Krankenkasse, vor Ablauf der 12 Monate Zahlungszeitraum, die Zahlung des KG einstellen und mich dann dazu zwingen mich beim Arbeitsamt zu melden. Wer entscheidet ob ich Gesund bin oder meine Arbeit nicht ausführen kann.

Ich hoffe das ichhier richtig bin und mir jemand helfen kann.
Gruß
Anja

Verfasst: 16.10.2007, 22:19
von Dr. eisenbarth
Die KK kann Dich nicht arbeitsfähig machen. Nur der MDK oder der behandelnde Arzt kann feststellen, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt.

Meiner Meinung nach muss die KK weiterzahlen, da Du während Deiner Beschäftigung arbeitsunfähig geworden bist. Die Arbeitsfähigkeit muss also nach Deinem "alten" Arbeitsprofil geprüft werden. Das bedeutet: solltest Du nach Meinung des behandelnden Arztes für die Tätigkeit nicht arbeitsfähig sein, die Du ausgeübt hast, als Du arbeitsunfähig wurdest, kann Dich die KK nicht an das Arbeitsamt verweisen. Das geht nur, wenn Du arbeitslos bist und Dich dann krank meldest. Dann kan auf jede Tätigkeit verwiesen werden, wenn Du 15 Std. die Woche arbeitsfähig bist. Lass Dich also nicht so einfach von Deiner KK abspeisen.