Leistungspflicht nach Vericherungspflicht?
Verfasst: 13.10.2007, 09:25
Hallo,
ich bin seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe letztes Jahr ab 1.10.07 ein Jahr Sonderurlaub ohne Bezüge beantragt, da ich am 1.10.07 nach Dänemark gehen wollte und dort arbeiten wollte.. Nun musste ich aber im September 07 wegen einer Operation ins Krankenhaus. Am 30.9 wurde ich zwar aus dem Krankenhaus entlassen, befinde mich aber weiterhin in ärztlicher Behandlung und werde voraussichtlich noch bis Ende November weiter arbeitsunfähig sein. Solange muss ich nun auch noch in Deutschland bleiben. Mein bisheriger Arbeitgeber zahlt kein Krankengeld, da ich ab 1.10 im Sonderurlaub bin und die Krankenkasse sagt, sie zahlt kein Krankengeld, da ich ja nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe, sozusagen auch nicht arbeitsunfähig bin.
Gibt es nicht auch eine Leistungspflicht für eine gewisse Zeit nach der Versicherungspflicht? Wer zahlt denn die Arztkosten? Jetzt hat mir die Krankenkasse auch noch ein Antragsformular für die freiwillige Krankenversicherung zugeschickt. Aber im November gehe ich eh nach Dänemark. Ist das alles so richtig?
ich bin seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe letztes Jahr ab 1.10.07 ein Jahr Sonderurlaub ohne Bezüge beantragt, da ich am 1.10.07 nach Dänemark gehen wollte und dort arbeiten wollte.. Nun musste ich aber im September 07 wegen einer Operation ins Krankenhaus. Am 30.9 wurde ich zwar aus dem Krankenhaus entlassen, befinde mich aber weiterhin in ärztlicher Behandlung und werde voraussichtlich noch bis Ende November weiter arbeitsunfähig sein. Solange muss ich nun auch noch in Deutschland bleiben. Mein bisheriger Arbeitgeber zahlt kein Krankengeld, da ich ab 1.10 im Sonderurlaub bin und die Krankenkasse sagt, sie zahlt kein Krankengeld, da ich ja nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe, sozusagen auch nicht arbeitsunfähig bin.
Gibt es nicht auch eine Leistungspflicht für eine gewisse Zeit nach der Versicherungspflicht? Wer zahlt denn die Arztkosten? Jetzt hat mir die Krankenkasse auch noch ein Antragsformular für die freiwillige Krankenversicherung zugeschickt. Aber im November gehe ich eh nach Dänemark. Ist das alles so richtig?