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Freie Kassenwahl bei Rückkehr in die GKV eingeschränkt?
Verfasst: 30.09.2007, 20:55
von WeltenWanderer
Hallo,
ich war 16 Jahre bei meiner "alten" GKK versichert. Zuletzt war ich für 3-4 Jahre freiwillig versicherter Studierender. Zum Ende des Studiums (30.9.07) habe ich das Versicherungsverhältnis - frei von Kündigungsfristen - gekündigt und mich privat versichert. Ansonsten wäre ich ab 1.10.07 als freiwillig versicherter Selbstständiger bei meiner alten KK geführt worden - das kann ich mit z. Zt. nicht leisten.
Die Kündigung ging glatt durch, kein Problem. Aber meine alte KK schrieb mir, dass "sofern innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende der Mitgliedschaft wieder eine Mitgliedschaft zu begründen ist, ist dies nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei unserer KK möglich".
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich innerhalb der 18 Monate ab 1.10.07 wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, und zwar befristet auf 18 Monate.
Meine Fragen:
1) Hat meine Versicherung Recht, wenn sie schreibt, dass ich mich nur bei ihr wieder gesetzlich versichern kann? (und: warum?) Immerhin war ich ja schon über Jahre freiwillig versichert.
2) Wenn sie Recht hat: Wann kann ich sie nach Wiedereintritt in die GKV wieder verlassen? Mir schwirren 18 Monate im Kopf herum, das würde also bedeuten, dass ich de facto (unter der Annahme einer Aufnahme einer vers.pfl. Beschäftigung) ab heute bis zu 36 Monate keine freie Kassenwahl hätte.
Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus!
Verfasst: 05.10.2007, 18:02
von KKK
Schwachsinn
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen!!!!!
Vielleicht war der Brief nur blöd geschrieben.
Verfasst: 05.10.2007, 18:13
von WeltenWanderer
Der Brief ist sehr eindeutig geschrieben, da ist kein Raum für Interpretationen oder Missverständnisse.
Wer gibt schon gerne freiwillig Mitglieder her?
Vielen Dank für die Info!
Verfasst: 05.10.2007, 18:29
von Agion
Hi WeltenWanderer,
meiner Meinung nach hättest Du nicht ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen kündigen können. Ein fristloser Wechsel von GKV in PKV ist nur bei Ende einer Versicherungspflicht möglich. Da Du aber freiwillig Versicherter warst, hättest Du die normale Kündigungsfrist (Ablauf des übernächsten Kalendermonats) einhalten müssen. Dann hättest Du eine reguläre Kündigungsbestätigung bekommen und wenn Du dann irgendwann mal wieder Versicherungspflichtig wirst, könntest Du Dir einfach eine neue Kasse wählen. Du müsstest nicht wieder zurück zu Deiner alten GKV.
Da Du aber scheinbar ohne die Einhaltung der Kündigungsfristen "rausgekommen" bist und keine Kündigungsbestätigung bekommen hast klappt das so nicht.
Die Frage die sich mir hier stellt ist, ob Deine Kasse Deine Kündigung korrekt bearbeitet hat! Meiner Meinung nach hat sie dies nicht!
Sehen das andere genauso oder denke ich falsch
Grüße
Verfasst: 05.10.2007, 19:31
von KKK
WAS IST DAS FÜR EINE LOGIK???
Nur weil seine Krankenkasse vielleicht einen fehler gemacht hat wird die noch dafür Belohnt.
wo komm wir denn da hin???
Also wenn er die Kündigungsbestätung hat (die muss er haben sonst hätte er sich nicht bei der PKV versichern lassen können), dann hat seine Alte Krankenkasse nichts mehr mit ihm zu tun.
Er kann frei Wählen!!
PS: Außerdem wie soll die alte Krankenkasse erfahren, ob er wieder Versicherungspflichtig wurde oder nicht???
Also ch hab noch nischt davon gehört das die PKV der alten Krankenkasse (z.B. Barmer) erzählt hat das der Versicherte jetzt bei der AOK versichert ist.
Verfasst: 05.10.2007, 22:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
müssen Gesetze logisch sein?
Ich würde es so interpretieren ...Du kannst Die GKV nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen. Die Entscheidung der Krankenkasse ist falsch. Vorausgesetzt Dein Hinweis, dass Du bisher freiwillig versichert warst ist richtig.
Würde Deine Versicherungspflichtige Mitgliedschaft als Student mit Exmatrikulation zum 30.9. enden und Du als Selbständiger Dich privat versichern wollen, ginge das. (Nachweis Versicherungsschutz). Ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ginge nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats.
Wie warst Du denn genau bis 30.9. versichert?
LG, Fee
Verfasst: 06.10.2007, 13:57
von KKK
Les doch einfach mal §191 SGB V Krankenkassenfee.
Daraus folgt er muss seiner Krankenkasse gekündigt haben.
Und das kann er nur wenn er § 175 Abs. 4 SGB V eingehalten hat.
Nun zum Beispiel:
Er hat die Barmer unter Einhaltung der Kündigungsfristen verlassen am 30.09.2007
Ab 01.10.2007 will er bei der AOK versichert sein also ist alles in Ordnung.
PS. nach seinen Text endet seine freiwillige Mitgliedschaft am 30.09.2007 und danach ist er in der PKV versichert und ab 01.10.2007 ist er 18 Monate versicherungspflichtig daher habe ich die PKV einfach raus gelassen.
Verfasst: 06.10.2007, 16:32
von Krankenkassenfee
Hallo KKK,
Dein Auftreten hier im Forum ist ätzend. Bevor Du hier oberlehrerhaft irgendwelche Pragraphen anführst - lies erst mal richtig. Die Frage ist wie Weltenwanderer tatsächlich versichert war. Viele Laien verwechseln die freiwillige und pflichtige Mitgliedschaft.
Übrigens gehört ein freundlicher Umgangston im Forum zu den Basics. Je mehr "!!!" hinter einen Satz kommen, desto mehr wird es als Drängelei oder Besserwisserei bewertet. Ich hab auch keine Lust mich hier derart von der Seite anmachen zu lassen.
Ich helfe hier gerne mit meinem Wissen, wobei ich natürlich nicht allwissend bin. Wer ist das schon?
LG, Fee
P.S. Natürlich bekomme ich heraus, wo meine Schäfchen bleiben. Das nennt man Zukunftsterminierung und Recherche (Amtshilfeersuchen)
@ Weltenwanderer: Wie genau warst Du versichert und wann hast Du gekündigt?
Verfasst: 06.10.2007, 18:06
von Kassen-Hopper
Da gibt es in der Tat Unterschiede, KKK.
War er als Student versicherungspflichtiges Mitglied -KVdS - (hier gibt es genaue Grenzen und Regeln) oder weil 14.FS und Alter etc. schon überschritten...freiwilliges Mitglied?! (Sorry für das ! Fee)
War er in der KVdS und hat das Ende des Studiums der KK mitgeteilt, vielleicht sogar gekündigt wurde vielleicht nur eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt...aber ist schon irgendwie komisch.
Sonst müsste er ja so gekündigt haben, dass die Frist genau mit dem 30.09. endete. Dann hat er ein Recht auf eine Kündigungsbestätigung nach §175 und kann bei erneuter Vers.pflicht gleich eine neue KK wählen.
Gab es keine ordentliche Kündigung - warum auch immer (würde ich dann aber vielleicht prüfen) - müsste er eigentlich erst einmal zurück zur alten GKV und dann vernünftig kündigen. Eigentlich ist eine Einschränkung, denn es gibt schon wieder aktuelle Gerichtsurteile wo die DAK genau gegen diese Regel geklagt und Recht bekommen hatte -da war jeoch ne Familienversicherung im Spiel.
Und vor aller Bürokratie: Wenn du die oben genannte Kündigungsbestätigung vorliegen hast, das sind oft zwei Seiten; Eine sehr kurz und förmlich nach §§...und die zweite Seite mit extra Text etc. wo auch auf 18 Monate...Bezug genommen werden könnte, dann GEH ZU EINER NEUEN KK und leg die vor. Die freuen sich.