Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Verfasst: 30.08.2007, 13:41
Hallo!
Ich und meine Familie haben folgende Situation: Meine Frau ist gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder familienversichert bei ihr. Ich bin privat versichert. Am 06.05.06 haben wir geheiratet, dies bei der gesetzl. Krankenkasse aber nicht angegeben. Alles lief wie gehabt.
Vor 2 Wochen kam dann ein Fragebogen, wo der Ehegatte (ich) seine Einkünfte etc. angeben mußte. Irgendwie hatten wir das ja schon erwartet, dass dies kommen würde ..... mit dem Resultat, dass meine Kinder rückwirkend ab dem 06.05.06 nicht mehr familienversichert sind, da ich "zu viel" verdiene.
Jetzt darf ich die entsprechenden Beträge der Arztrechnungen an die Krankenkasse bezahlen (immerhin fast 800 €). Damit aber noch nicht genug. Der Gesetzgeber hat doch dieses Gesetz verabschiedet, dass jeder ab dem 01.04.07 krankenversichert sein muss.
Jetzt möchte die Krankenkasse von meiner Frau einen Nachweis, dass meine Kinder ab dem 01.04.07 privat versichert waren (was nicht so ist) oder dass ich die Beiträge seit diesem Zeitpunkt bis heute (5 Monate * 2 Kinder * 120,20 € = ca. 1200 €) nachzahle. Natürlich brauche ich dann aber nicht die Arztkosten bezahlen, die in diesem Zeitraum aufkamen, welche im übrigen aber nur nur 21 € waren. So darf ich also jetzt ca. 780 € für arztrechnungen + 1200 € Beiträge an die Kasse abdrücken. Ersteres verstehe ich ja noch, aber die Zweite Summe. Für Leistungen von 21 € 1200 € bezahlen....
Jetzt meine Frage: Muss oder kann sich der AG zur Hälfte an den 1200 € beteiligen. Wenn ja, welcher? Der meiner Frau oder sogar mein AG?
Ab September werden wir die Kinder privat versichern. Rückwirkend geht dies aber nicht.
Vielen Dank für die Hilfe
matzoo
Ich und meine Familie haben folgende Situation: Meine Frau ist gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder familienversichert bei ihr. Ich bin privat versichert. Am 06.05.06 haben wir geheiratet, dies bei der gesetzl. Krankenkasse aber nicht angegeben. Alles lief wie gehabt.
Vor 2 Wochen kam dann ein Fragebogen, wo der Ehegatte (ich) seine Einkünfte etc. angeben mußte. Irgendwie hatten wir das ja schon erwartet, dass dies kommen würde ..... mit dem Resultat, dass meine Kinder rückwirkend ab dem 06.05.06 nicht mehr familienversichert sind, da ich "zu viel" verdiene.
Jetzt darf ich die entsprechenden Beträge der Arztrechnungen an die Krankenkasse bezahlen (immerhin fast 800 €). Damit aber noch nicht genug. Der Gesetzgeber hat doch dieses Gesetz verabschiedet, dass jeder ab dem 01.04.07 krankenversichert sein muss.
Jetzt möchte die Krankenkasse von meiner Frau einen Nachweis, dass meine Kinder ab dem 01.04.07 privat versichert waren (was nicht so ist) oder dass ich die Beiträge seit diesem Zeitpunkt bis heute (5 Monate * 2 Kinder * 120,20 € = ca. 1200 €) nachzahle. Natürlich brauche ich dann aber nicht die Arztkosten bezahlen, die in diesem Zeitraum aufkamen, welche im übrigen aber nur nur 21 € waren. So darf ich also jetzt ca. 780 € für arztrechnungen + 1200 € Beiträge an die Kasse abdrücken. Ersteres verstehe ich ja noch, aber die Zweite Summe. Für Leistungen von 21 € 1200 € bezahlen....
Jetzt meine Frage: Muss oder kann sich der AG zur Hälfte an den 1200 € beteiligen. Wenn ja, welcher? Der meiner Frau oder sogar mein AG?
Ab September werden wir die Kinder privat versichern. Rückwirkend geht dies aber nicht.
Vielen Dank für die Hilfe
matzoo