Hallo,
ev. hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt:
Ein seit über 13 Jahren zufrieden privat Versicherter (davon die ersten 11 Jahre tätig als Selbständiger, die letzten 2 Jahre bis dato als Angestellter) liegt aktuell über der Beitragsbemessungsgrenze. Ab 2008 möchte er aus familiären Gründen nur noch Teilzeit arbeiten (ca. 24 Wochenstunden) und fällt daher dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Droht ihm nun die Zwangsrückkehr in die GKV und alle seine bei der PKV erworbenen Altersrückstellungen sind verloren?
Danke an alle vorab für Informationen und Hinweise in dieser Sache.
Stefan
Zwangswechsel von PKV zurück zur GKV bei Teilzeitarbeit
Moderator: Czauderna
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