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TK oder Knappschaft?
Verfasst: 08.08.2007, 12:01
von Andi2007
Hallo,
momentan bin ich bei der GBK (Gemeinschaftskrankenkasse Köln).
Ich hätte Interesse zu wechseln, dabei wurde ja einmal
die Techniker Krankenkasse zur "besten Krankenkasse Deutschlands"
ausgezeichnet und dann ist die Knappschaft ja noch für alle frei wählbar.
Welche ist besser?
Bei der Knappschaft hat man soweit ich weiß auch Anspruch auf einen Chefarzt und 2-Bett-Zimmer. Stimmt das?
Gruß
Andi
Verfasst: 08.08.2007, 19:13
von KKK
Hallo
Also ich bin zurzeit Bei der Knappschaft versichert wegen dein geringen Beitragssatz von 12,7%.
Die Leistungen Der Krankenkassen sind sowieso zu mehr als 95% gleich, weil sich die Leistungen eh auf das SGB V beziehen.
Zu den Service kann ich aber nichts sagen da ich die Krankenkasse noch nicht wirklich brauchte,aber als Servicemäßigen Nachteil wurde ich auffassen das bei mir die nächste Geschäftstelle 60 KM entfernt ist.
Als Info Die Knappschaft in Köln liegt in:
Kamekestr. 16
50672 Köln
Tel.: 0221 951402-0
Das mit den Zweibettzimmer und der Chefarztbehandlung gilt nur für Versicherte die vor dem 01.04.2007 bei der Knappschaft versichert waren (Bestandsschutz) für die anderen nicht mehr.
Über die TK kann ich nicht viel erzählen weil ich dort noch nie versichert war.
Aber auch hier gilt das Die Leistung die gleichen sind.
Die Geschäftstelle in Köln:
Richmodstraße 8
50667 Köln
Telefon: 0221 / 37909-870
Fax: 0221 / 37909-899
oder
Ottoplatz 6
50679 Köln
Telefon: 0221 / 6906920
Fax: 0221 / 37909669
Der Beitragssatz beträgt 13,5 %.
Verfasst: 08.08.2007, 19:18
von ramirez93
Hallo!
Bei den leistungen gibt es ganz schöne Unterschiede, schau Dir doch mal den Focus Money an und sehe, was die getestet haben. Ich bin bei der TK, würde bei dem aktuellen Beitragssatz auch nie wechseln.
greetz,
ramirez
Verfasst: 09.08.2007, 19:56
von KKK
Hallo
Die Leistungen sind nu mal zu 95 % gleich weil diese im SGB V stehen und jede Krankenkasse muss sich nu mal an das SGB V halten (sog. Regelleistungen).
Die anderen 5 % sind Mehrleistungen auch Satzungsleistungen genannt.
Aus folgenden Gründen können es auch nie viel mehr als 5% sein:
1. Es muss eine gesetzliche Ermächtigung vorliegen
2. Es muss eine entsprechende Satzungvorschrift vorliegen und
3. Es muss innerhalb des gesetzlichen Rahmens sein.
Nehm ma mal ein Beispiel:
"§23 Abs. 2 SGBV Reichen bei versicherten die Leistungen nach Abs. 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann (das ist die Ermächtigung, jetzt müsste mann in die Satzung gucken und siehe da fast jede krankenkasse wird dazu was drinne haben allein schon um mehr Kunden werben zu können) zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuss von bis zu 13 Euro (gesetzlicher Rahmen (schreibt eine Krankenkasse 14 Euro ist diese Vorschrift unggültig also erhält man gar nichts)) täglich vorsehen.
Da viele Krankenkassen genau das maximum aus den Gesetz hohlen denke ich der die Leistungsmäßigen Unterschiede bei Maximal 3% liegen.
Nun was die Focus Money bestimmt meint sind die Serviceleistung.
Außerdem würden dort nicht alle Krankenkassen verglichen (wir haben 250 verschiedene in Dt.) wer weiß ob die Knappschaft dabei war.
Bei den Service leistungen geht es eher um Qualität der Beratung, Öffnungszeiten, Standort, Telefongebühren, Bearbeitungsdauer usw.
einige dieser Daten hab ich ja schon extra aufgeschrieben damit man vergleichen kann.
Verfasst: 10.08.2007, 06:51
von ramirez93
Und Leistungen wie Ostepathie und viele weitere alternative Heilmethoden ist auch Service? Es wurden reichlich Leistungen getestet!
Außerdem unterscheidet sich z.B. die Haushaltshilfe, die Präventione, Kostenerstattung bei Gebärmutterhalskrebsimpfungen, Impfungen auch für Auslandsreisen uvm.
Also mal genauer hinsehen!
grüetzi
Verfasst: 10.08.2007, 16:16
von Dr. eisenbarth
Und nur mal was ganz kurz zum Nachdenken:
Vor dem Steuerrecht ist auch jeder gleich. Hat aber einer einen gewieften Steuerberater, holt der mehr raus, als einer, der alles selber machen muss oder eine Pfeife als Berater hat.
Genauso ist es mit den Krankenkassen. Habe ich eine, die getreu nach den Worten des Gesetzes arbeitet, oder habe ich eine, die mir mal bei der Beantragung hilft und auch mal fünfe gerade sein lässt?
Ist doch klar, dass ich gerade bei den Billigkassen nur "Standardleistungen" bekomme und wehe ich werd' mal krank.
Aber das muss jeder selber wissen. Will ich mich billig versichern, weil ich ja nicht krank werde und nur die Anderen das Geld ausgeben, oder habe ich 'nen starken Partner, der sich auch mal für mich einsetzt, wenn es nicht so rund läuft.
Aber, wie heisst es hier immer so schön: alle raus aus den Versorgerkassen und schön billig versichern, denn Geiz ist ja bekanntlich geil und Gesundheit hat man ja genug.
Verfasst: 10.08.2007, 19:05
von KKK
INFO
fast jede Krankenkasse übernihmt die Kosten für eine Gebärmutterhalskrebsimpfung, wenn nicht sogar alle.
Grund:
Impfung ist billiger als Krankenhausbehandlung bei Krebs.
Am besten jeder besorgt sich ne Satzung und guckt sich das genau an und sucht sich das beste aus.
Für mich könnten auch die Mehrleistungen auch komplett wegfallen die meisten sind eh total sinnlos.
Meiner Meinung nach!
Verfasst: 11.08.2007, 10:57
von ramirez93
Solche Regelungen stehen meist gar nicht in der Satzung!
Nach Deiner Logik müssten alle sinnvollen Vorsorgen übernommen werden, werden es aber definitiv nicht! Also ist es auch nict die Regel, dass die HPV-Impfung übernommen wird!