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Studienabbruch--->Neues Studium! PKV---->GKV?

Verfasst: 31.07.2007, 20:51
von Tomml
Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr mein Studium abgebrochen und fange nun zum WS ein Neues an. Zu Beginn des ersten Studiengangs habe ich auf eine GKV verzichtet und war privat bei meinem Vater mitversichert, also von der GKV befreit. Nun vollende ich während des kommenden ersten Semesters mein 25tes Lebensjahr und falle aus der PKV meines Vaters raus. Nun hab ich kürzlich erfahren das für die Dauer des Studiums ("solange ich Student bin") kein Wechsel in eine GKV möglich ist. Zählt diese Regelung nun auch 2 Studiengänge übergreifend? Ich hoffe nicht, denn dies war für die Dauer meines Erststudiums gedacht. Die Kosten weiterhin PKV zu sein kann ich mir nicht leisten. Sollte es relevant sein: Ich war die vergangene "Überbrückungszeit" nicht arbeitslos gemeldet, aber auch in keinem Arbeitsverhältnis angestellt.

Würde mich freuen wenn mir jemand kurz helfen könnte bevor ich mich in die "Schlacht" stürze ;)

Danke

Verfasst: 01.08.2007, 00:55
von freiwillig
out

Verfasst: 01.08.2007, 09:30
von Michael
freiwillig hat geschrieben:Tipp: Versicherungspflichtige Tätigkeit zwischenschieben
und was soll das bringen?

wer einmal von der kv-pflicht als student befreit war, ist dies auch für jedes danach folgende studium. rosinen picken geht auch hier nicht.

Verfasst: 01.08.2007, 21:00
von Krankenkassenfee
Hallo,

wie schon gesagt: Beim Zweitstudium auch PKV. Und ganz ehrlich: Du wirst Dich wundern was das dann an Versicherungsbeiträgen kostet....

Aber, mein Mitleid hält sich in Grenzen. Damals war Dir der Solidaritätsgedanke schnuppe - nun kommt die Quittung.

LG, Proppi

Verfasst: 01.08.2007, 21:31
von freiwillig
out

Verfasst: 01.08.2007, 21:50
von Michael
wie bereits geschrieben: wer sich einmal von der versicherungspflicht als student hat befreien lassen, wird nicht mehr durch aufnahme eines danach irgendwann - meinetwegen auch nach 1000 jahren folgenden studiums - krankenversicherungspflichtig. der student entscheidet sich eben im zeitpunkt seines antrags auf befreiung gegen die gesetzliche krankenversicherung. warum sollte die gkv ihn also bei einem späteren studium in den günstigen studenten-tarif aufnehmen müssen?

für andere tatbestände (ach nachfolgende) der versicherungspflicht gilt die befreiung nicht.

eine frage: wie und wozu studiert man still?

Verfasst: 01.08.2007, 22:10
von freiwillig
out

Verfasst: 02.08.2007, 09:44
von freiwillig
out