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KV-Pflicht bei Promotionsstudium und Auslandsaufenthalt?

Verfasst: 23.07.2007, 22:58
von kristina
Ich bin Promotionsstudentin an einer deutschen Uni, befinde ich mich aber zu Forschungszwecken und da mein Mann hier arbeitet überwiegend (d.h. mindestens 9 Monate pro Jahr) in den USA. Ich bin in den USA krankenversichert, muss ich trotzdem zusätzlich noch in Deutschland versichert sein? Ich war bisher bei der Barmer, die mich aber nicht mehr zum Studententarif versichern will, sondern den Beitrag anhand meines Stipendiums berechnet (ich käme damit auf einen Beitrag von 246 Euro). Das ist mir auf jeden Fall zuviel, zumal ich ja in den USA auch Beiträge zahlen muss und ohnehin kaum in Deutschland sein werde.

Verfasst: 30.07.2007, 18:52
von KKK
Gem §30 SGB I erstreck sich der räumliche Geltungsbereich dr Sozialversicherungsgesetze nur auf das Inland.

Somit gilt das SGB für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.

Aber nicht nur Vorübergehend darunter ist eine Verweildauer von mehr als 1 Jahr zu verstehen lassen.

Falls Sie nicht in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben können Sie sich nicht in Deutschland in der KV versichern lassen.