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rückwirkend Beiträge nachzahlen bei Wiederaufnahme?

Verfasst: 22.07.2007, 14:29
von schutzlos
Hallo,

bin seit Januar 23 Jahre alt und somit nicht mehr bei der TKK familienversichert.
Als ich mich nun wieder bei der TKK versichern wollte, teilte mir eine Sachbearbeiterin mit, dass ich dies nur rückwirkend ab 1.4.07 kann und somit den Mindestbeitrag für die seit dem vergangenen Monate nachzahlen muss.

Ist dies rechtens? Gibt es eine Frist, ab wann man wieder eintreten kann, ohne das zahlen zu müssen? War ja schließlich nicht beim Arzt etc.

Verfasst: 22.07.2007, 14:47
von TMC
Ich gehe davon aus, dass du seit 01.04. keiner Versicherung angehört hast. Allerdings gilt seit diesem Jahr die Versicherungspflicht, d. h. du kommst nicht umhin, eine lückenlose Krankenversicherung zu haben. In letzter Konsequenz heißt das, dass du dich rückwirkend "freiwillig versichern" musst (so freiwillig ist es also nicht ...). Damit kommst du auch an den Beitragszahlungen nicht vorbei.

Verfasst: 22.07.2007, 14:56
von schutzlos
mist, na dann muss ich wohl...vielen dank für die schnelle antwort!

Verfasst: 22.07.2007, 20:37
von freiwillig
out